24.04.2024

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22.01.00 EU-Urteil zum Waffendienst von Frauen wirft neue Fragen auf

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 22. Januar 2000


Bundeswehr:
Und die Wehrpflicht?
EU-Urteil zum Waffendienst von Frauen wirft neue Fragen auf

Die Deutschen, denen gern nachgesagt wird, daß sie einen besonders ausgeprägten Hang sowohl zum Militarismus im besonderen als auch zur Angriffslust im allgemeinen haben, mußten erst von einem übernationalen Gericht dazu gezwungen werden, Frauen den Dienst an der Waffe zu ermöglichen. Nach einem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg verstößt die im Artikel 12 unseres Grundgesetzes bestimmte Regelung, daß Frauen "in keinem Falle" Dienst mit der Waffe leisten dürfen, gegen das Diskriminierungsverbot im europäischen Gemeinschaftsrecht.

Vielen Deutschen, die den Zweiten Weltkrieg erlebt haben, schaudert es bei der Erinnerung an die Kriegswirklichkeit, wenn sie sich vorstellen, daß damals zu den Soldaten der Wehrmacht auch Frauen gehört hätten, die in den Kampf und in den Tod hineingezogen worden wären. Die Erfahrungen dürften auch der Grund dafür gewesen sein, daß Deutschland sich bis zuletzt gegen den Einsatz von Frauen an den Waffen gewehrt hat, ebenso übrigens wie Österreich und Italien.

Gerade für ältere Deutsche sind Frauen immer noch ein in manchen Beziehungen privilegiertes Geschlecht, dem gegenüber Rücksichtnahme und Höflichkeit zu gelten habe. Daß etwa Herren einer Dame die Tür öffnen oder in den Mantel helfen, sind kleine Gesten, die abgeleitet werden von der Sonderstellung der Frau als zu beschützendes Wesen. Für Jüngere gilt das längst nicht mehr. Da gehen junge Männer mit jungen Frauen genauso ruppig um, wie es in dieser modernen Gesellschaft üblich geworden ist. Ob die Frauen durch diese Art der Gleichberechtigung glücklicher werden, sei dahingestellt.

Aus der Entwicklung des Menschengeschlechts ist der besondere Schutz der Frau eine logische Schlußfolgerung: Sie war das Wesen, das den Nachwuchs zur Welt brachte und großzog und in dieser Zeit einer eventuellen Aggression von außerhalb schutzlos ausgesetzt war. Sie bedurfte also der Protektion des Mannes.

Solche Gedanken spielen heute kaum noch eine Rolle, wird doch die Aufzucht von Kindern gerade von emanzipierten Frauen eher als lästig für die Selbstverwirklichung empfunden und daher möglichst vermieden. Ob allerdings die große Mehrheit der Frauen einem Konkurrenzkampf, der zwischen Männern und Frauen mit gleichen Waffen ausgetragen wird, gewachsen ist, erscheint eher fraglich.

Nun werden bestimmte Laufbahnen in der Bundeswehr für Frauen geöffnet. Scharping hat bereits angedeutet, daß nicht generell Frauen in allen Funktionen eingesetzt werden sollen. Kampfschwimmer etwa dürfen Frauen nicht werden, ebenso wie sie wohl von U-Booten, Panzern, vom Einsatz in bestimmten Spezialeinheiten ausgeschlossen bleiben.

Ein grundsätzliches Problem aber tut sich auf: Wenn Frauen und Männer in der Bundeswehr gleichgestellt werden müssen, dann ist nicht mehr einzusehen, warum die Wehrpflicht nur für Männer gelten soll. Entweder muß sie für Frauen und Männer gelten, was aber angesichts des geringen Umfangs der Bundeswehr ausgeschlossen ist, oder die Wehrpflicht ist abzuschaffen, so daß Deutschland eine Freiwilligenarmee haben wird. Obwohl die allgemeine Wehrpflicht eine urdemokratische Einrichtung ist, hat die neue Idee auch ihre Vorteile angesichts des miserablen mentalen Zustandes der deutschen Gesellschaft. Eine Berufsarmee kann sich eher gegen deren Einflüsse abschotten.

Eine dritte Möglichkeit aber wäre, und die müßten eines jeden Demokraten Herz höher schlagen lassen, die Einführung eines sozialen Jahres für Frauen und Männer, in dem Wehrpflicht, Ersatzdienst und andere soziale Dienste aufgehen. Da es aber ähnliches vor 1945 gab, wird dergleichen wohl von vornherein ausgeschlossen sein.

Hans-Joachim v. Leesen