28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
05.02.00 Europareife steht in Frage

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 05. Februar 2000


Europareife steht in Frage
LO: Hebt die Bierut- und Benesch-Dekrete auf!

Angesichts der laufenden Gespräche über einen EU-Beitritt der Republik Polen und der Tschechischen Republik verabschiedete der Bundesvorstand der Landsmannschaft Ostpreußen (LO) auf seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Wochenende in Bad Pyrmont folgende Resolution:

In diesem Jahr besteht die Charta der deutschen Heimatvertriebenen seit fünf Jahrzehnten. Sie ist auch heute noch von besonderer Aktualität, plädiert sie doch für eine gerechte europäische Friedensordnung. Diese ist nicht zu erreichen, wenn die völkerrechtswidrigen Dekrete der östlichen Nachbarn, die sich auf die Vertreibung der Deutschen beziehen, weiter fortbestehen.

Diese Dekrete sind keine Grundlage für eine Rechts- und Wertegemeinschaft wie die Europäische Union. Im Gegenteil, sie stellen die Europareife der Beitrittskandidaten Republik Polen und Tschechische Republik in Frage. Folgerichtig hat das Europaparlament die Tschechische Republik aufgefordert, die Benesch-Dekrete zurückzunehmen. Das hat durch das tschechische Parlament zu geschehen. Gleiches gilt für das polnische Parlament bezüglich der Bierut-Dekrete.

Der Bundesvorstand der Landsmannschaft Ostpreußen appelliert an die Bundesregierung, die berechtigten Interessen der deutschen Heimatvertriebenen bei den Beitrittsverhandlungen mit den östlichen Nachbarn zur Europäischen Union nachhaltig einzubringen. Dazu gehört neben der Forderung nach Aufhebung völkerrechtswidriger Dekrete insbesondere auch die Verwirklichung des Rechtes auf die Heimat für die deutschen Vertriebenen, nachdem das Recht auf Heimat heute international anerkannt ist. Es muß auch in den Grundrechtskatalog der EU aufgenommen werden und Voraussetzung für die Aufnahme der Beitrittskandidaten in der EU sein.

Die vorgesehene "Europäische Charta der Grundrechte" muß auch Gültigkeit für die deutschen Heimatvertriebenen und die Deutschen in den Heimat- und Siedlungsgebieten haben. Einklagbare Grundrechte in Europa stehen auch den deutschen Heimatvertriebenen zu.