23.04.2024

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04.03.00 Geburtsort Ostdeutscher mit Vertreiberstaat versehen

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 04. März 2000


Standesämter: Geboren in Breslau, Polen
Geburtsort Ostdeutscher mit Vertreiberstaat versehen

Immer mehr deutsche Standesämter versehen Urkunden deutscher Heimatvertriebener mit dem Vermerk, daß der Geburtsort in Polen, Rußland oder Litauen liege. Besonders in den Bundesländern Baden-Württemberg und Berlin häufen sich die Klagen der Vertriebenen über solche Schikane-Akte.

Dabei scheint es politisch Kundige kaum zu überraschen, daß in beiden Bundesländern die CDU federführend in dieser Angelegenheit das Zepter schwingt, obschon sie sich ansonsten gleichwohl immer als Sachver-walterin der Ost- und Sudetendeutschen ausgibt. Zunächst trauten viele Betroffene ihren Augen nicht: Da wird in bundesdeutschen Urkunden der deutsche Name des Geburtsorts angegeben, aber dieser mit dem Zusatz "Polen" versehen. Wer beispielsweise 1923 in Braunsberg/Ostpreußen das Licht der Welt erblickte, dem erklären im Jahr 2000 bundesdeutsche Beamte, daß er 1923 in Polen geboren wurde.

Zufall oder Absicht? Natürlich Absicht. Zwar hoffen Betroffene zunächst, daß es sich dabei um behördliche Nachlässigkeit handeln mag, doch Nachfragen offenbaren rasch den politischen Sinn. Standesbeamte erklären, daß die Kennzeichnung "Polen" einer entsprechenden Dienstanweisung folge. Diese Anweisung wiederum basiert auf dem Personenstandsgesetz. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1993, wurde also formuliert und durchgesetzt von der CDU/CSU-F.D.P. -Regierung. Das Gesetz bestimmt, daß bei Orten, die heute nicht im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes liegen, der Name in der jeweiligen Landessprache anzugeben sei, es sei denn, es gibt für den Ort einen allgemein üblichen deutschen Namen. Soweit der Text.

Die Deutschen, die also in Braunsberg, Allenstein, Stettin oder Breslau 1923 geboren worden sind, können also immerhin verlangen, daß ihr Geburtsort mit dem deutschen Namen in den bundesdeutschen Dokumenten aufgeführt wird. Doch die Landesregierungen in Berlin und Baden-Württemberg halten es schon für "inkorrekt", wenn der Name Braunsberg in einem Doku-ment ange-führt wird. Hier ist also die zeitge-schichtliche Not in den Amtszimmern am Werke, die den unberatenen Standesbeamten die Feder führen hilft. Zu allem kommt noch der vorauseilende Gehorsam hinzu, der gleich die Vertreiberstaaten dazugesetzt wissen möchte.

Denn die Standesämter rechtfertigen ihren Vermerk mit der Behauptung, daß dies so vom Personenstandsgesetz von 1993 bestimmt werde. Genau das ist aber falsch, denn in dem Gesetzestext findet sich dazu keine Aussage.
Und dies wird erfreulicherweise auch von Innenminister Otto Schily so gesehen. Bei dem Zusatz "Polen" handele es sich um eine unkorrekte Auslegung des Personenstandsgesetzes, teilte das Bundesinnenministerium jetzt auf Nachfrage mit.

Doch soviel muß klar sein: Die deutschen Standesamt- und Ministerial-Beamten werden sich freiwillig nicht bewegen, erst muß der politische Apparat zu einer korrekten Wende veranlaßt werden. Ralf Loock / P. F.