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25.03.00 Das historische Kalenderblatt

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 25. März 2000


Das historische Kalenderblatt: 25. März 1957
Mit den Römischen Verträgen wurde die europäische Integration eingeleitet
Von PHILIPP HÖTENSLEBEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die Regierungschefs Frankreichs, Italiens, Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs und der Bundesrepublik Deutschland wird in Rom der Wille besiegelt, über Stahl und Kohle hinaus für alle Waren und Dienstleistungen einen gemeinsamen europäischen Markt zu schaffen.

Die sechs Staaten, die sich im April 1951 in der Montanunion zu einer gemeinsamen Kohle- und Stahlpolitik zusammengeschlossen haben, und so einen ersten Grundpfeiler für die spätere Europäische Union geschaffen haben, wollen trotz aller Rückschläge auf dem Weg der europäischen Integration weitergehen. Die nächsten Schritte sind der Abschluß des Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft im Jahre 1952 und im Folgejahr der Abschluß der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Am 25. März 1957 unterzeichnen die sechs Regierungen in Rom die sogenannten Römischen Verträge, die am 1. Januar 1958 in Kraft treten. Dies ist die Geburtsstunde zweier europäischer Institutionen. Mit der Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sucht man die Integration Europas zunächst einmal auf wirtschaftlichem Gebiet zu beschleunigen. Im Rahmen der EWG soll ein gemeinsamer Markt gebildet werden, der für alle Mitgliedsländer als Binnenmarkt und nicht mehr als Auslandsmarkt gilt. Eine weitere Stufe soll eine gemeinsame Wirtschaftspolitik nach einheitlichen Grundsätzen sein. Als ein dritter Schritt ist schließlich eine Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung vorgesehen.

Ziel des Zusammenschlusses ist die Hoffnung, die Hebung des Lebensstandards der Bevölkerung und eine ständige harmonische Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit in Westeuropa herbeiführen zu können.

Wichtigstes Organ der EWG ist die Europäische Kommission, die für die Durchführung des Europarates verantwortlich ist und neue Vorschläge für die Einigung Europas erarbeiten soll. Der Kommission als dem geschäftsführenden Gremiums gehören die von den einzelnen Regierungen ernannten Mitglieder an. Sie müssen die Ratsbeschlüsse in praktische europäische Politik umsetzen. Dem Rat der EWG wiederum gehören die Regierungsvertreter der nationalen Regierungen an; dabei handelt es sich je nach Gegenstand der Beratung um den zuständigen Fachminister oder seinen Stellvertreter. Der Rat hat die Entscheidungsbefugnis, wobei bei Abstimmungen das Prinzip der Einstimmigkeit gilt. Die parlamentarische Versammlung schließlich, deren Mitglieder Abgeordnete der nationalen Parlamente sind, übt Beratungs- und Kontrollrechte aus. Der Vertrag sieht auch die Gründung der EURATOM vor, deren Ziel die gemeinsame Entwicklung von Techniken zur friedlichen Nutzung der Atomenergie ist, da die hohen Kosten der Forschung von einem Staat allein nicht zu tragen sind. Ein weiteres neugeschaffenes Gremium ist die europäische Investitionsbank, die unterentwickelten Gebieten mit Darlehen und Bürgschaften Hilfe leisten und so regionale Benachteiligungen ausgleichen soll.

Erstes Stadium der Aufhebung der Binnenzölle ist die Angleichung auf gleich hohe Sätze in allen Ländern. Innerhalb von zwölf Jahren sollen diese dann ganz abgeschafft werden. Auch die Agrarmärkte der Mitgliedsländer sollen angeglichen werden, doch gelten hier eine Vielzahl von Ausnahme- und Sonderregelungen.

Eine Reihe weiterer Einrichtungen soll das Ziel der Integration erreichen helfen. Die Zollunion, die 1970 in Kraft tritt, sieht den Abbau der Zölle untereinander vor.

Die gemeinsame Agrarpolitik wird finanziert durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft; im Personenverkehr und im Niederlassungsrecht wird größere Freizügigkeit gewährt. Im Jahre 1967 werden die Institutionen Montanunion, EURATOM und EWG miteinander vereint, so daß von diesem Zeitpunkt an für die drei Gemeinschaften gemeinsame Organe bestehen: Europäisches Parlament, Europäischer Rat und Europäische Kommission. Die ersten direkten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 1979 statt.

Die Zahl der Mitglieder des nunmehr, zunächst als Europäische Gemeinschaften (EG), als Europäische Union (EU) firmierenden Zusammenschlusses wächst stetig. Gleiches gilt auch für die von der EU erlassenen Verordnungen, die häufig in einer für die Bürger unerträglichen Weise nationales Recht einschränken. Die europäischen Institutionen werden von einer wahren Regelungswut gepackt, die so weit geht, daß selbst über die Krümmung von Bananen und Gurken verbindliche Richtlinien festgelegt werden.

Überhaupt zeichnen sich die Organe der EU, deren Angehörige als Eurokraten verspottet werden, im Urteil ihrer Bürger mehr durch Geldverschwendung, Funktionärsunwesen, Ämterpatronage und sinnloses Debattieren und Reglementieren denn durch praxisbezogene und nützliche Sacharbeit aus. Die europäischen Institutionen vermögen es nicht, die Menschen von ihrer Notwendigkeit und dem Sinn ihrer Arbeit zu überzeugen. Entsprechend dürftig ist die Beteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, das nach einer weit verbreiteten Auffassung lediglich ein Sammelbecken für ausgediente Politiker der zweiten Garnitur ist, die von ihren Parteien hierhin ins lukrative "Exil" abgeschoben werden.

Der geschlossene Rücktritt der EU-Kommission im Jahre 1999, die sich schweren Korruptionsvorwürfen ausgesetzt sieht, verfestigt diesen Eindruck und leistet der Europaverdrossenheit erheblichen Vorschub. Dessen ungeachtet treiben die Regierungen der Mitgliedsstaaten die europäische Integration mit aller Macht voran. Die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes und die Öffnung der Binnengrenzen bringen kaum die versprochenen Vorteile. Dafür machen sich die Nachteile sehr schnell bemerkbar, denn die offenen Grenzen fördern den Zustrom von Illegalen und Kriminellen in die Bundesrepublik Deutschland. Mittlerweile nehmen die Gremien der EU auf alle Lebensbereiche der EU-Zwangsbürger unmittelbaren Einfluß, wobei oftmals originäre nationale Kompetenzen tangiert werden und der Nutzen für die Betroffenen häufig in Frage steht.

Die Währungsunion und die trotz fundierter Kritik durchgesetzte Einführung der gemeinsamen Kunstwährung Euro, die schnell dramatisch an Wert verliert, sind der vorläufige Abschluß auf dem Weg zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa.