24.04.2024

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20.05.00 Das Problem der illegalen Zuwanderung in Deutschland stellt sich immer dringlicher

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 20. Mai 2000


Ausländerpolitik: "Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt"
Das Problem der illegalen Zuwanderung in Deutschland stellt sich immer dringlicher

Asylbewerber haben einen legalen Status in Deutschland, solange sich das Asylantragsverfahren hinschleppt. Doch seit einiger Zeit beginnt die Asylproblematik bei den nach Deutschland zureisenden Ausländern immer mehr in den Hintergrund zu treten. Denn viele Ausländer werden inzwischen illegal nach Deutschland geschleust. Sie tauchen in den offiziellen Zahlen gar nicht mehr auf. So werden mittlerweile Monat für Monat zwischen 6000 und 9000 Ausländer aus allen Erdteilen illegal nach Deutschland eingeschleust. Tendenz: deutlich weiter steigend. Höchstens jeder zwanzigste stellt noch einen Antrag auf politisches Asyl. Die weitaus meisten Zuwanderer kommen demnach offenkundig in betrügerischer Absicht. Dies belegt eine vertrauliche Expertise bei den Landesinnenministerien, aus dem kürzlich das Bielefelder "Westfalenblatt" zitierte.

Bis zu 95 Prozent der Illegalen tragen keinerlei Ausweispapiere bei sich. Sie machen, wenn sie aufgegriffen werden, vielmehr oft bewußt falsche und irreführende Angaben zu ihrer Person. Drei von vier der durch kriminelle Schleuserbanden illegal nach Deutschland gebrachten Ausländer tauchen nach den Erfahrungen der deutschen Behörden oft schon binnen kurzem bei Freunden oder Verwandten unter oder landen im Verbrechermilieu.

Für Organisationen wie Pro-Asyl, die prinzipiell nicht nur jedem Asylbewerber, sondern auch allen Illegalen das Recht auf legalen und steuerfinanzierten Aufenthalt in Deutschland zubilligen möchten, haben Hochkonjunktur. Inzwischen leben angeblich ganze Rechtsanwaltskanzleien nur von langwierigen Abschiebungsverfahren. Ein Verbund von linksradikalen Organisationen (beispielsweise die Gruppe "Kein Mensch ist illegal") kooperieren netzwerkartig mit anerkannten Organisationen. So bieten beispielsweise Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und das UN-Flüchtlingswerk Zuwanderern weitreichende Rechtshilfen an.

Tenor: "Wir lassen Sie nicht allein. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, wenden Sie sich am besten sofort an einen fachkundigen Rechtsanwalt. In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, vor einem ordentlichen Gericht gegen eine Ablehnungs- bzw. Abschiebungsverfügung Klage zu erheben." Steil steigt deshalb in allen Bundesländern die Zahl der Verfahren, die sich bis zu neun Jahren hinziehen können. So konnten 1999 in insgesamt 500 000 anhängigen Verfahren nur knapp 38 000 Ausländer tatsächlich zur Rückkehr in ihre Heimat bewogen werden.

Häufig können Illegale ohne Ausweispapiere – und das sind fast alle – schlicht deshalb nicht abgeschoben werden, weil sie hartnäckig die Auskunft darüber verweigern, aus welchem Land sie stammen. Und abgeschoben werden darf nur in das jeweilige Heimatland. Die Botschaften der Herkunftsländer zeigen sich oft bei der Identitätsfindung der Illegalen nicht sehr kooperativ. Und wenn die Identifizierung eines Illegalen doch einmal gelingt, dann weigern sich Länder wie etwa Vietnam nicht selten, diese wieder aufzunehmen. Häufig handelt es sich bei diesen kooperationsunwilligen Ländern überdies um Staaten, denen im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe großzügigst geholfen wird.

Unterdessen versucht der Deutsche Journalistenverband des Problems sprachlich Herr zu werden. In seinem Fachblatt "Der Journalist" werden Handreichungen dargeboten, wie man Diskriminierung von Ausländern bei der Berichterstattung über Straftaten vermeiden kann. Autoren dieser "Sprachhilfen" sind Margarete und Siegried Jäger, die aus dem Umfeld des linksextremen "Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialwissenschaft" (DISS) stammen.

Eine "straffällige Person als Ausländer zu charakterisieren" könne zu Rassismus führen, heißt es dort. "Auch das Herausstellen anderer Sitten und Gebräuche, Normen und Werte" könne problematisch sein. Die Nennung eines eventuellen Vorstrafenregisters könne zur "Stigmatisierung" des Täters führen. Worte, die wie "Drogendealer", "Mafia" oder "Organisierte Kriminalität" "negativ aufgeladen" seien, sollten vermieden werden, denn es könne von ihnen ein "rassistischer Effekt" ausgehen.

Vorsicht sei auch bei "blinder Übernahme von Polizeiberichten" geboten. In Erfassungsbögen der Polizei treffe man oft auf Markierungen wie "negroid", "asiatisch", "südländisch", "orientalisch", "Deutsch mit ausländischem Akzent", "gebrochen deutsch", "fremde Sprache", "pommerisch" (!). Zur Wahrheitsfindung trügen diese Charakterisierungen meist nichts bei.

Während allso die Probleme der Ausländerkriminalität dem Land langsam über den Kopf wachsen und deutsche Grenzschützer und Ausländerbehörden sich zunehmend ohnmächtig und überfordert fühlen, wird darüber diskutiert, wie man die Probleme möglichst politisch korrekt verschleiern kann. Wahrscheinlich sollen demnächst auch alle Fahndungsplakate möglichst gleich aussehen, damit niemand diskriminiert werde. Sicher bleibt lediglich, daß durch das Nichtbenennen von Problemen noch niemals eine politische Frage gelöst worden ist. Hans B. v. Sothen