19.04.2024

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01.07.00 Wenn aus Meinungen ein Verbrechen gemacht wird – Nachbetrachtungen zu einem erschütternden Skandal

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 01. Juli 2000


Der Fall Pfeifenberger: Tödliche Anführungszeichen
Wenn aus Meinungen ein Verbrechen gemacht wird – Nachbetrachtungen zu einem erschütternden Skandal

Als ich vor ein paar Jahren auf akademischem Boden in eine Diskussion über den Straßenverkehr geriet, wollte ich die heftige Auseinandersetzung durch eine – wie ich meinte – versöhnliche Bemerkung entschärfen: "Naja, früher waren die Juden an allem schuld, heute sind es die Autofahrer." Ein Student, so im zwanzigsten oder dreißigsten Semester, der stets betonte, Trotzkist zu sein ("Trotzkist, nicht Marxist"), konterte entrüstet: "Das ist aber eine arge Verharmlosung des Faschismus!" Meine Verblüffung über den Gedankensprung, den ich damals als paranoide Fixierung deutete, ist längst blankem Entsetzen gewichen, denn auf "Verharmlosung" bestimmter, extrem einseitig ausgewählter Dinge stehen hohe Gefängnisstrafen, und schon die Anschuldigung hat existenzvernichtende Wirkung – wie bei den Hexenprozessen!

Die Causa Pfeifenberger (siehe OB, Folge 22) erweist sich als typisches Beispiel dieser Art von Justiz: Der Salzburger Historiker und Politologie-Professor an der Universität Münster sah sich in den Freitod getrieben, weil er am 26. Juni 2000 in Wien wegen "Wiederbetätigung" hätte vor Gericht erscheinen müssen. Der unbescholtene und keiner "einschlägigen Organisation" Nahestehende hatte nicht etwa Gewalttaten begangen oder zu solchen aufgerufen, sondern einen Beitrag im Jahrbuch der Freiheitlichen Akademie verfaßt – bereits 1995! Und seit damals gab es in Österreich und Deutschland eine Kampagne linker Politiker, Publizisten und "Wissenschaftler"! Dem Druck solch qualifizierter Minderheiten hatte sich letztendlich die Staatsanwaltschaft zu beugen, – Pfeifenberger allerdings war dem Kesseltreiben nicht länger gewachsen.

Überaus lehrreich ist die Anklageschrift selber: Da steht, daß Pfeifenberger "das Wort demokratisch bezeichnenderweise unter Anführungszeichen stellt, wie in rechtsextremen Kreisen nicht unüblich..." (Also aufgepaßt, in Zukunft {demokratisch} in geschlungene Klammern setzen, denn die dürften in rechtsextremen Kreisen unüblich sein!) Belastend ist weiter die "sarkastische Diktion", durch welche "insbesondere für den unbefangenen Leser die Parteinahme des Beschuldigten unmißverständlich erkennbar" werde. (Schau, schau, man würde ja eher annehmen, daß hinterhältige, unterbewußte Beeinflussung des Publikums strafbar ist! Doch genau umgekehrt, und drum gelten etwa Zeichentrickfilme, in denen ägyptische Peitschenschwinger israelitische Zwangsarbeiter zum Bau der Pyramiden antreiben, weder als Geschichtsfälschung noch als Verhetzung.)

Sicher wird man als vernünftiger Mensch keinen einzigen Massenmord der Geschichte verharmlosen – auch nicht indirekt, indem man einen davon heraushebt und damit die anderen Opfer als minderwertig einstuft. Das Tückische ist allerdings, daß man schon durch bloßes Vergleichen zum "Revisionisten" und "gefährlichen Relativierer" wird und daß von allen denkbaren "Verharmlosungen" nur eine einzige als "Wiederbetätigung" strafbar ist! Wie in der Anklageschrift Pfeifenberger neuerlich bestätigt, ist sogar das Zitieren von "unverdächtigen, weil dem Nationalsozialismus nicht verpflichteten Quellen" verboten, wenn diese das vorgeschriebene Geschichtsbild in Frage stellen, – als ausdrücklich inkriminierend gilt das Zitieren von Churchills Ausspruch "Deutschland wird zu stark, und wir müssen es zerschlagen". Und wie in anderen Fällen erwiesen, stehen die Gerichte sogar über den Gesetzen der Wissenschaften, was Galileo Galilei einigermaßen trösten dürfte. Doch es geht immer nur in eine Richtung! (Wir sollten uns also nicht wundern, wenn eines Tages die Bombentoten von Dresden aus der Geschichte hinweggeforscht sind.)

Eine Justiz, die jedem Kriminellen zubilligt, Opfer einer Kausalkette zu sein, läßt das bei Kriegsschuldfragen keineswegs gelten. Ebensowenig wird akzeptiert, daß Menschen durchaus zu ähnlichen Schlüssen gelangen, wenn sie in ähnlichen Situationen sind, und daß sie daher, selbst ohne je mit Nazi-Propaganda konfrontiert worden zu sein, angebliche "Nazi-Sprüche" von sich geben können! (Vergleichbare Äußerungen von anderer Seite oder in anderen Ländern sind hingegen unverdächtig.) Besonders "beweiskräftig" jedoch sind die Untersuchungen sogenannter Soziolinguisten, wenn sie statistisch herausfinden, daß sich der Wortschatz einer Person weitestgehend mit dem der Nazi-Zeit deckt, – nach der gleichen Methode machen diese Gedankenpolizisten ja auch die deutschen Klassiker zu "geistigen Wegbereitern". Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich daher, nur noch Englisch zu reden.

Baruch Spinoza bezeichnete als ärgste Tyrannei jene Herrschaft, die aus Meinungen Verbrechen macht. Hätte Pfeifenberger dieses Zitat verwendet, wäre es wohl ebenfalls in die Anklageschrift gekommen ... R. G. Kerschhofer