20.04.2024

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01.07.00 Wer ohne Papiere ist, wird interniert; Leistungen stark eingeschränkt

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 01. Juli 2000


Asylmißbrauch: Schweiz zieht die Notbremse
Wer ohne Papiere ist, wird interniert; Leistungen stark eingeschränkt

Während es in der Bundesrepublik Deutschland bei Tausenden von Asylbewerbern gang und gäbe ist, durch Vernichtung ihrer Ausweispapiere einer drohenden Abschiebung zu entgehen und sich damit ein dauerhaftes Bleiberecht auf Kosten deutscher Steuerzahler zu sichern, sind Regierung und Parlament in der Schweiz im Begriff, mit einer durchgreifenden Revision des Ausländerrechts dem vielfachen Asylmißbrauch entgegenzutreten und das Aufnahmeverfahren erheblich zu verschärfen.

Dies geht aus einem entsprechenden Artikel in der Juni-Ausgabe der Züricher "Zeitschrift für Friedenspolitik" hervor. In der Schweiz wird von Asylsuchenden erwartet, daß sie sich eindeutig einer "ethnischen Gruppe" zuordnen. Wer sich nicht korrekt deklariert, verheimlicht seine Identität und damit auch seine Nationalität. Die Identität von Asylbwerbern besteht in erster Linie aus Ausweisen, die es der Schweiz erlauben, sie in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben; denn ohne Identitätspapiere weigern sich viele Herkunftsländer, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Wer keine Papiere hat, besitzt keine Identität. So jedenfalls sieht es die behördliche Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" in ihrem Bericht "Individuelle und institutionelle Anreize im Asylbereich" vom 9. März 2000.

Gemäß den Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe sollen "Personen ohne Identität" während der ganzen Verfahrensdauer in Kollektivunterkünften wohnen müssen, welche von den Behörden leichter kontrolliert werden können. Sie sollen auch keine Arbeitsbewilligung erhalten. Soziale Leistungen an die Betroffenen werden eingeschränkt. In der medizinischen Versorgung zieht die Arbeitsgruppe unter anderem eine Einschränkung für alle Asylbewerber in Betracht: Medizinische Leistungen könnten nur noch bei akuten Erkrankungen erbracht werden.

Eine erneute Beschleunigung des Asylverfahrens wird bereits seit einiger Zeit vor allem an der Empfangsstelle Basel praktiziert. Dort werden seit März 1999 die Asylantenbefragungen vom Bund direkt vor Ort durchgeführt. Ziel ist es, nach Möglichkeit das ganze Asylverfahren in den Empfangsstellen durchzuführen. Seit 1. Juni 2000 werden an sämtlichen Empfangsstellen und im Transit-Zentrum Altstätten (Kanton St. Gallen) entsprechende "Beschleunigungsprojekte" durchgeführt.

Diese "beschleunigten Verfahren" wurden nicht nur von bürgerlicher Seite, sondern auch von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH begrüßt, als auf einer Pressekonferenz der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen vom 15. Februar 2000 die Absicht präsentiert wurde, "durch geeignete strukturelle und organisatorische Maßnahmen" die durchschnittliche maximale Verfahrensdauer auf sechs Monate zu senken.

Richard E. Sperber (upd)