23.04.2024

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05.08.00 Zwangsarbeiter-Entschädigung: "Für die sind wir nur Spielzeug" /

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 05. August 2000


Zwangsarbeiter-Entschädigung: "Für die sind wir nur Spielzeug"
Baltische Staaten fühlen sich von Berlin brüskiert
Von Elimar Schubbe

Esten, Letten und Litauer geht es nicht zuerst um die Deutsche Mark, sondern um die Achtung ihrer nach fünf Jahrzehnten brutaler sowjetrussischer Fremdherrschaft mühsam wiedergewonnenen Souveränität. Jener Souveränität, die für Berlin keiner Beachtung und keiner Respektierung wert gewesen war, als Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop am 23. August 1939 in Hitlers Auftrag Estland und Lettland und am 28. September 1939 auch Litauen Stalin überantwortete.

An diesen schrecklichen Abschnitt ihrer Geschichte mußten die Balten denken, als am 7. Juli der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung der "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" mit großer Mehrheit verabschiedete, deren Finanzmittel

Zwangsarbeiter für erlittenes Unrecht entschädigen sollen. Das mag übertrieben sein, denn Berlin und Moskau hatten sich diesmal nicht zu Lasten der baltischen Staaten verständigt, aber eben doch über die Köpfe der Esten, Letten und Litauer hinweg.

"Für die Großen sind wir Kleinen doch nur Spielzeug", charakterisierte ein estnischer Diplomat das Verhalten der deutschen und russischen Regierung in der Zwangsarbeiterfrage. "Es ist für sie wohl nur Zeitverschwendung, mit uns Balten zu sprechen!" fügte er voller Bitterkeit hinzu.

Was war geschehen? – Leistungsberechtigte Balten werden mit ihren Ansprüchen nicht an die in Berlin residierende Stiftung direkt verwiesen, sondern an die russisch-weißrussische Stiftung "Verständigung und Aussöhnung" als "bewährte Partnerorganisation" mit Sitz in Minsk.

Diese soll die Anträge entgegennehmen, prüfen und über die Beschwerden entscheiden. So als seien Estland, Lettland und Litauen völkerrechtliche Bestandteile der Sowjetunion gewesen – ein Anspruch Moskaus, den Deutschland nie anerkannt hatte.

Anfang der 90er Jahre flossen schon einmal zwei Milliarden Mark für einen ähnlichen Zweck wie jetzt in die Sowjetunion. Da damals die baltischen Staaten noch nicht wieder handlungsfähig waren, gab es keinen Grund für die Beanstandung dieser Regelung. Anders 1994, als Bonn sich um eine Schlußvereinbarung mit den inzwischen wieder aktionsfähig gewordenen Baltenrepubliken bemühte.

Als Zwischenträger für die insgesamt acht Millionen Mark (zwei Millionen davon für Estland) war erneut die "bewährte Partnerorganisation" in Minsk ausersehen. Die Balten sagten Nein. Estland werde von dieser Organisation keine einzige Deutsche Mark entgegennehmen, erklärte man in Reval.

Die Regierung Kohl erkannte ihren peinlichen Fehler und regelte die Angelegenheit in einer bilateralen Vereinbarung auf der völkerrechtlichen Ebene zweier souveräner Staaten: Deutschland und Estland.

Daß die neue Bundesregierung hinter diese Position zurückfallen würde, mochten die Regierungen in Reval, Riga und Wilna nicht für möglich halten, zumal Kanzler Schröder gerade einen medienwirksamen Staatsbesuch im Baltikum absolviert hatte.

Daher gab es auch im Vorfeld der Berliner Entscheidung keine lautstarken Protestworte. Nur der Seimas von Litauen witterte Unrat und protestierte vorsorglich offiziell gegen die sich im Gesetzentwurf abzeichnende Tendenz.

Diesem Protest schlossen sich an: der "Verein für das Andenken der Opfer des Faschismus in Litauen", die "Jüdische Gemeinde in Litauen", der "Rat des litauischen Vereins der ehemaligen minderjährigen Häftlinge in faschistischen Zwangskerkerungsorten" und der "Verein der Opfer des Faschismus der ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslager".

In einem gemeinsamen Brief hatten diese Vereine auf die Mängel des Fonds der Verständigung und Zusammenarbeit der Russischen Föderation hingewiesen und ihrem Unverständnis darüber Ausdruck verliehen, daß von ihnen verlangt werde, daß sie wiederum ausgerechnet von dem Land deutsche Gelder zugeteilt bekommen sollten, das sie fünfzig Jahre lang okkupiert und terrorisiert hat.

All dies gab dann auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Wolfgang Freiherr v. Stetten bei der Abstimmung im Reichstag in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll.

Ihm ist es zu verdanken, daß in letzter Minute in die Begründung des Gesetzes über die Stiftung wenigstens eine klarstellende Ergänzung eingefügt wurde, derzufolge der Deutsche Bundestag davon ausgeht, "daß in den betreffenden Staaten eigene Antrags- und Beschwerdestellen durch die Partnerorganisationen erreichtet werden, in denen die Betroffenen in der eigenen Landessprache ihre Ansprüche, gegebenenfalls Beschwerden geltend machen können". Wenig. Sehr wenig. Aber doch besser als nichts. Dennoch: Die Mißachtung der Baltenrepubliken ist damit nicht behoben.

Übrigens: Im Kuratorium der "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sind u. a. Vertreter der Russischen Föderation, Weißrußlands, der Ukraine, Polens und Tschechiens vorgesehen – nicht aber Repräsentanten der Republik Estland, Lettland und Litauen. – Für die Großen sind die Kleinen eben offenbar wirklich nur Spielzeug.