20.04.2024

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12.08.00 Erwartungen nicht erfüllt

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 12. August 2000


Erwartungen nicht erfüllt
Resolution der Landesgruppe Niedersachsen

Die von der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommene, äußerst unbefriedigende Situation der deutschen Heimatvertriebenen hinsichtlich ihres Rückkehrrechts in die Heimat und der heute noch in ihrer Heimat Ostpreußen lebenden Deutschen sowie der desolate Zustand weiter Teile Ostpreußens erfüllt die Landsmannschaft Ostpreußen – Landesgruppe Niedersachsen – mit großer Sorge.

Neun Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 muß die Landesgruppe feststellen, daß insbesondere die in Artikel 20 verankerte Zusicherung der Vertragsparteien, "die Rechte und Pflichten des internationalen Standards für Minderheiten" auf der Grundlage gültigen Völkerrechts und international anerkannter Erklärungen und Konventionen zu verwirklichen, bisher nicht eingehalten wurde.

Wir mahnen daher nicht nur die Beachtung und Verwirklichung der im Nachbarschaftsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an, sondern erinnern auch nachdrücklich daran, daß bei Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union mit den östlichen Nachbarn unmißverständlich darauf hinzuweisen ist, daß der Volksgruppen- und Minderheitenschutz zu den zentralen Zielen der EU und auch zu der seit langem im Rahmen der Osterweiterung der EU festgelegten rechtlichen Basis der Gemeinschaft gehört und zu einer tragenden Säule der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erhoben worden ist.

Wir schließen uns der von Prof. Dr. Dieter Blumenwitz vertretenen Meinung an, daß "weder in den bilateralen deutsch-polnischen Beziehungen noch auf multinationaler Ebene bisher Regelungen getroffen werden konnten, die dem Schicksal einer vertriebenen Minderheit ausreichend gerecht werden. Die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit gewährleisten jedenfalls nicht das anderenorts Vertriebenen eingeräumte Recht auf freie Rückkehr zu ihren Wohnstätten und Vermögen ("right to return to their homes und prosperty")."

Nicht zuletzt unter diesem Gesichtspunkt sollten das Recht auf die Heimat und eine qualifizierte Minderheitenschutzbestimmung auch in die Europäische Grundrechte-Charta, mit deren Ausarbeitung sich derzeit ein Ausschuß der EU befaßt, mit aufgenommen werden.