19.04.2024

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19.08.00 Asylrecht: "Wenn das so weitergeht …"

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 19. August 2000


Asylrecht: "Wenn das so weitergeht …"
Artikel 16 des Grundgesetzes war ursprünglich anders angelegt

Der noch immer anhaltende Zustrom Zehntausender von ausländischen Wirtschaftsflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland, die hier wegen angeblicher politischer Verfolgung in ihren Heimatländern Asyl beantragen, wird von den rot-grünen Regierungsparteien (und den ihnen offenbar hörigen Medien) oft damit begründet, daß der Art. 16 des Grundgesetzes ein Grundrecht darstelle, das verfassungsrechtlich unantastbar sei. In Wirklichkeit ist – nach global geltendem Völkerrecht – das Asylrecht nicht das Recht eines einzelnen Ausländers, Aufnahme in einem fremden Staat zu verlangen, sondern das Recht des Staates, einem Asyl begehrenden Ausländer Aufnahme und Schutz gewähren.

Kernstück des Artikels 16 GG ist der Satz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Wie dieser – mißverständlich formulierte – Satz, der eine wahre Völkerwanderung aus aller Herren Länder nach Deutschland ausgelöst und Staatsausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verursacht hat, überhaupt in das Grundgesetz hineinkam, schilderte der frühere Botschafter Erich Straetling in der Zeitung "Die Welt" bereits am 29. Oktober 1992:

"Das Asylrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1948 durch Mehrheitsentscheid in den Grundrechtskatalog der Verfassung aufgenommen worden. Als ehemaliger Mitarbeiter des Parlamentarischen Rates (Wissenschaftlicher Assistent des Rechtsausschusses) kann ich bezeugen, daß der Text des Artikels 16 GG keineswegs ohne kontroverse Beratung aufgenommen worden ist.

Der Allgemeine Redaktionsausschuß des Parlamentarischen Rates bestand aus hochrangigen Mitgliedern der drei stärksten Fraktionen. Alle drei waren Juristen: Dr. Heinrich von Brentano für die Union (Berater Min.-Dir. Claus Leusser), Dr. Thomas Dehler für die FDP (Mitarbeiter OLGRat Dr. Willy Geiger) und Georg-August Zinn für die SPD (unter Assistenz des damaligen Min.-Rats Dr. Adolf Arndt und Frau von Brüneck).

Ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen eine bisher nicht veröffentlichte ,grundsätzliche Stellungnahme‘ dieses Gremiums aus dem Dezember 1948 gefunden. Darin heißt es: ,Es empfiehlt sich nicht, das Asylrecht auch auf die politisch verfolgten Ausländer auszudehnen, da kein Anlaß besteht, das unbeschränkte Asylrecht auch unerwünschten Ausländern zu gewähren, insbesondere auch solchen, die aus ihren Heimatstaaten wegen aktiver Beteiligung gegen die Demokratie in des Bundesgebiet geflüchtet sind. Dagegen soll – und das dürfte ein völlig ausreichender Schutz sein – jeder Deutsche und politisch verfolgte Ausländer nach dem Vorschlag des Redaktionsausschusses gegen eine Auslieferung an auswärtige Regierungen geschützt werden. Im übrigen erschien es angebracht, bei der Auslieferung sich der Formulierung der Weimarer Verfassung zu bedienen. Die vorgeschlagene Fassung gibt den Ausländern zwar ausreichenden Schutz gegen Auslieferung, läßt es aber zu, daß gegebenenfalls eine Ausweisung erfolgt.

Entwurf des Art. 17 des Hauptausschusses:

1. Kein Deutscher und kein politisch verfolgter Ausländer darf einer auswärtigen Regierung zur Verfolgung oder Bestrafung ausgeliefert werden.

Im Verlauf der Beratungen des Fachausschusses und der folgenden Lesungen im Hauptausschuß und im Plenum wurden diese Vorschläge von den Fraktionen verändert und durch die heutige Fassung ersetzt. Dabei spielten sicher Erfahrungen eine Rolle, die einflußreiche Abgeordnete in der NS-Zeit als Flüchtlinge im Ausland gesammelt hatten, (darunter Männer wie Fritz Eberhard, Rudolf Katz, Fritz Löwenthal, Erich Ollenhauer, Ernst Reuter und Friedrich Wilhelm Wagner)."

Den Bundesregierungen von Helmut Kohl und Gerhard Schröder mußten obige Tatsachen durch ihre zahlreichen Verfassungsjuristen von Anfang an genauestens bekannt sein. Trotzdem wurde der Artikel 16 seit Jahr und Tag in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung verfälscht und in grundgesetzwidriger Weise angewandt. Dadurch ist es rund 2 Millionen Ausländern, denen bei richtiger Interpretation des Art. 16 überhaupt kein Recht auf Asyl in Deutschland zugestanden hätte, ermöglicht worden, massenweise in die Bundesrepublik einzuwandern und sich alle Vorteile des deutschen Sozialwesens zunutze zu machen.

Bis zur Unerträglichkeit verschärft wurde die ohnehin gespannte Lage auch noch durch die von dem früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten (und jetzigen Bundeskanzler) Gerhard Schröder initiierte Abschiebungsblockade für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber, deren Verbleib in Deutschland von den Behörden stillschweigend toleriert wird und die natürlich auf Kosten der Steuerzahler alimentiert werden müssen. Der Göttinger Ex-Kommunist und heutige Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte schon als Landesminister in Niedersachsen seinen Haushalt um 100 Millionen Mark überzogen und davon u. a. eine aufwendige Anzeigenkampagne zur Anwerbung weiterer Asylanten aus anderen Bundesländern finanziert. Upd