29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
09.09.00 Im Fadenkreuz linker Terroristen

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 09. September 2000


Das historische Kalenderblatt: 5. September 1977
Im Fadenkreuz linker Terroristen
Die Entführung Hanns-Martin Schleyers stellte das Land auf eine harte Bewährungsprobe
Von PHILIPP HÖTENSLEBEN

Die Bilder in den Abendnachrichten des 5. September 1977 schockieren die deutsche Öffentlichkeit zutiefst. Tote Polizisten und Sicherheitsbeamte eines der mächtigsten Männer dieses Landes, des Präsidenten der Arbeitgeberverbände, Hanns-Martin Schleyer, liegen neben zerschossenen Autos. Von Schleyer selbst fehlt jede Spur. Er ist entführt worden.

Zur Tat bekennt sich die links-extremistische Terrorbande Rote Armee Fraktion, die unter dem Kürzel RAF traurige Berühmtheit erlangt und in die Geschichte Westdeutschlands eingeht. Die Bande fordert die sofortige Freilassung von elf inhaftierten Gesinnungsgenossen und ein Lösegeld von nicht weniger als 15 Millionen Dollar. Diese Summe entspricht nach damaligem Umrechnungskurs etwa 35 Millionen Mark.

Damit hat der bewaffnete Kampf linker Terroristen gegen Staat und Gesellschaft seinen Höhepunkt erreicht, dessen Anfänge etwa zehn Jahre zurückliegen. Aus einem kleinen Teil der studentischen Protestbewegung entwickelt sich nach 1968 eine terroristische Gruppierung, die nach den Namen zweier ihrer Anführer zunächst Baader-Meinhof-Bande genannt wird. Mit Brandanschlägen auf Kaufhäuser beginnt die Serie der Gewalt. Darauf folgen Bombenanschläge, die vorwiegend gegen Einrichtungen der Polizei und der amerikanischen Streitkräfte gerichtet sind. Diese terroristischen Aktivitäten stehen anfangs noch unter einer sozialrevolutionären Zielsetzung, während sie später vor allem der Freipressung inhaftierter Terroristen dienen und schließlich in Gewaltausübung um der Gewalt willen münden. Auf die Ermordung des Berliner Kammergerichtspräsidenten Jürgen von Drenkmann im November 1974 folgt drei Monate später die Entführung von Peter Lorenz, Vorsitzender der Berliner CDU. Um sein Leben zu retten, entschließt sich die Bundesregierung, der Forderung der Terroristen nachzugeben und fünf ihrer inhaftierten Komplizen nach Südjemen auszufliegen. Dies wird schnell als Fehler erkannt und führt zu der Überzeugung, daß eine weitere Demütigung des Rechtsstaates nicht wieder hingenommen werden dürfe.

Mit der Entführung Schleyers erreicht die Welle terroristischer Gewalt ihren Höhepunkt. Das Jahr 1977 stellt die Bundesrepublik Deutschland, die sich in bewußter Abkehr von Weimar als wehrhafte Demokratie versteht, vor ihre bis dahin härteste Bewährungsprobe. Es ist in dem Jahr bereits der dritte brutale Anschlag auf herausragende Persönlichkeiten und Repräsentanten der deutschen Politik und Wirtschaft.

Nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April sowie dem Anschlag auf den Vorstandssprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, am 30. Juli trifft es nun den hochangesehenen Präsidenten der deutschen Arbeitgeberverbände. Dieser Anschlag ist auch als weitere Provokation und Herausforderung an die deutsche Staatsmacht gerichtet, die sich bis dahin eher ohnmächtig den gezielten und überraschenden Terroranschlägen ausgesetzt gesehen hat.

Die Bevölkerung ist verstört, und ein Gefühl von allgegenwärtiger Bedrohung und Angst macht sich breit. Die Behörden indes legen ein gigantisches und unsichtbares Fahndungsnetz, die sogenannte "Rasterfahndung", über die Republik, um deren bislang gefährlichsten und unberechenbarsten Gegner unschädlich zu machen.

Der Erlaß der sogenannten Anti-Terror-Gesetze verschafft den Behörden neue Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen für eine dringend benötigte effizientere Fahndung. Die Polizeikräfte sollen den als intelligent geltenden und überaus skrupellos agierenden Tätern, die ohne zu zögern rücksichtslos von der Schußwaffe Gebrauch machen, nicht mehr hilflos ausgeliefert sein.

Abgemagert, erschöpft und offensichtlich auch mißhandelt, muß Schleyer – wie ein Stück Vieh mit einem Schild um den Hals – für die Terroristen posieren, um ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen. Das Fotodokument von Schleyer registriert die deutsche Öffentlichkeit mit Abscheu, Entsetzen und ohnmächtiger Wut. Der Krisenstab um Bundeskanzler Helmut Schmidt tagt in Permanenz. In dieser schweren Bewährungsprobe für die junge Republik sucht man auch den Rat der Opposition. Franz Josef Strauß und Helmut Kohl stehen Bundeskanzler Schmidt mit ihrer politischen Erfahrung in den unzähligen Nachtsitzungen zur Seite.

Die seit langem bekannten internationalen Verflechtungen des Terrorismus werden erneut deutlich, als am 13. Oktober palästinensische Luftpiraten eine Lufthansamaschine entführen und die Freilassung der inhaftierten Terroristen fordern.

Die politische Führung, wie auch die CDU/CSU-Opposition, ist sich einig, daß der Staat weder erpreßbar sein noch zum Spielball von Terroristen geraten dürfe. Man will deshalb Härte zeigen und im Austausch mit der Geisel keine inhaftierten Terroristen freilassen, auch wenn dies den Tod der Geiseln bedeuten sollte.

Zu allem Unglück ereignen sich Fahndungspannen, und auch eine geplante Lösegeldübergabe scheitert. Am 18. Oktober stürmt ein Sonderkommando des Bundesgrenzschutzes in Mogadischu das entführte Flugzeug und befreit die Geiseln. Das Schicksal Hanns-Martin Schleyers ist allerdings damit besiegelt. Einen Tag später wird in einem Kofferraum eines geparkten Wagens seine Leiche gefunden. Der wehrlose Mann ist von seinen Entführern brutal erschossen worden.

Wütend und verzweifelt ruft die Familie Schleyers, die sich von den politischen Entscheidungsträgern im Stich gelassen fühlt, das Bundesverfassungsgericht an. Die Frage, ob der Staat, der nach dem Grundgesetz zum Schutz des Lebens verpflichtet ist, nicht auf die Bedingungen der Entführer hätte eingehen müssen, um das Leben von Schleyer zu retten, wird schließlich verneint. Der Staat habe eine Freiheit in der Wahl der Mittel und einen eigenen Verantwortungs- und Entscheidungsbereich. Mit der Freilassung der Terroristen wäre zwar das Leben von Schleyer möglicherweise gerettet worden, durch die freigepreßten Terroristen sei aber andererseits das Leben anderer gefährdet gewesen.

Im Rückblick bezeichnet Helmut Schmidt die Entscheidung, Schleyers Tod in Kauf zu nehmen, als die wohl schwerste Entscheidung seiner gesamten Amtszeit. Auch wenn die Staatsräson eine derartige Entscheidung geboten haben mag, für die Familie Schleyer ist dies kein Trost. Die Witwe Schleyers kehrt danach Deutschland den Rücken und lebt fortan in den USA. Seine Mörder haben ihre Haftstrafen zwischenzeitlich verbüßt und leben heute wieder unter uns.