19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
16.09.00 Bischof Lehmann: Geld nur an berechtigte "Zwangsarbeiter"

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 16. September 2000


Katholische Kirche: Gegen "Kollektivschuldthese" 
Bischof Lehmann: Geld nur an berechtigte "Zwangsarbeiter"

Nachdem die Spitzenorganisation der deutschen Wirtschaft sowie die evangelische Kirche dem Druck der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" nachgegeben haben und sich bereit erklärten, erhebliche Summen in den Fonds zur erneuten Finanzierung wirklicher und angeblicher "Zwangsarbeiter" zu zahlen, winkte nunmehr die katholische Kirche ab, sich an der dubiosen Initiative zu beteiligen. Der ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat das einzige ebenso Ehrenwerte wie Vernünftige getan, was dem schwierigen Problem angemessen ist: die katholische Kirche will durch eigene Institutionen berechtigte Forderungen ehemaliger Fremdarbeiter in Institutionen der Kirche befriedigen. Dafür hat die katholische Kirche fünf Millionen D-Mark bereitgestellt. So kommen die Gelder tatsächlich den Betroffenen zugute.

In einer Pressekonferenz hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, den Beschluß der Konferenz begründet. Dabei fällt der sachliche Ton ebenso auf wie die historisch saubere Begründung. Das Propagandawort "Arbeitssklaven" wird nicht verwendet. Die Bischofskonferenz unterscheidet sachlich korrekt die verschiedenen Gruppen von Ausländern, die während des Krieges in Deutschland arbeiteten. Sie nennt auch Tatsachen beim Namen, die bisher in der Diskussion ängstlich gemieden worden sind. So deutet Lehmann an, daß der Einsatz dieser Arbeiter im Deutschen Reich einen "wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Realität" ausmachte und daß man zu dieser Notlösung griff, obwohl die Staatsführung erhebliche ideologische und sicherheitspolitische Bedenken hatte. Längst nicht alle waren "Zwangsarbeiter". Kriegsgefangene, darauf wies Bischof Lehmann hin, wurden im Rahmen des Völkerrechts in Deutschland wie überall in der kriegführenden Welt zu Arbeiten eingesetzt. KZ-Häftlinge waren tatsächlich Zwangsarbeiter wie auch Strafgefangene. Gleiches kann man sagen von Juden, die vor ihrer Deportation oder als KZ-Häftlinge zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. Und schließlich gab es aus 26 Ländern stammende ausländische Zivilarbeiter, die zu sehr unterschiedlichen Bedingungen in Deutschland tätig waren. Zunächst kamen sie freiwillig – das hebt der Bischof hervor. Polen und Ostarbeiter unterlagen gewissen, ihre Freiheit einschränkenden Bedingungen; so wurden sie in Gemeinschaftsunterkünften oder Lagern untergebracht und mußten ein Abzeichen tragen, das sie als Ausländer auswies. Sie durften nicht zusammen mit Deutschen öffentliche kulturelle und kirchliche Veranstaltungen besuchen, wobei nachzutragen ist, daß für sie eigens Veranstaltungen mit Künstlern und, wenn gewünscht, Geistlichen ihrer Heimat durchgeführt wurden.

Dann aber gab es den großen Kreis ziviler ausländischer Arbeiter aus Ländern, mit denen die Reichsregierung besondere Vereinbarungen getroffen hatte, wie Italien, Kroatien, Slowakei, Ungarn. Diese Liste kann ergänzt werden beispielsweise durch Frankreich, Dänemark usw. Diese Fremdarbeiter wurden genau so entlohnt wie deutsche Arbeitskräfte und unterlagen keinen repressiven Maßnahmen.

Bischof Lehmann erinnert daran, daß auch eine hohe Zahl Deutscher, vor allem Frauen, zwangsverpflichtet war, in der Industrie usw. zu arbeiten. Sie wurden bislang vergessen. "Zwangsarbeiter" wurden von der katholischen Kirche nicht beschäftigt. Lediglich Kriegsgefangene und ausländische Zivilarbeiter waren unterschiedlich lange in katholischen Krankenhäusern, in Landwirtschaft und Forsten, in Gärtnereien und auf Friedhöfen tätig. Bischof Lehmann führte aus, daß es sich "um freiwillige Arbeitskräfte z. B. aus Frankreich – oder um Saisonarbeiter aus Osteuropa" gehandelt habe, "die im Einzelfall sogar ihre Familien, Nachbarn und Freunde nachholten, da sie im Reich trotz der schwierigen Situation z. T. unter besseren Bedingungen leben konnten als in ihrer Heimat." Sie wurden ordnungsgemäß nach Tarif entlohnt und erhielten Kost und Unterkunft. "Freundschaftliche Kontakte ehemaliger Zwangsarbeiter zu ihrem Kloster über 1945 hinaus sind keine Seltenheit."

Entschieden wehrte sich die katholische Kirche gegen "Kollektivschuld-Behauptungen".

Die Caritas wird sich nun der ehemaligen in den Bereichen der Kirche tätig gewesenen ausländischen Arbeiter annehmen und gegebenenfalls berechtigte Entschädigungsansprüche erfüllen. Die umstrittene Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sowie die sogenannten "Opferanwälte" haben die Entscheidung der katholischen Kirche heftig kritisiert. Hans-Joachim v. Leesen