24.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
07.10.00 Briefe an die Redaktion

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 07. Oktober 2000


Briefe an die Redaktion

Eine Schande
Betr.: Folge 34/00 – "Die bestellte Absolution" – und Folge 37/00 – Leserbrief ",Vernichtungskrieg‘"

Ihr so informativer Artikel über erneute Machenschaften des Reemtsma für eine weitere "Wehrmachts"-Ausstellung wird leider durch den obengenannten Leserbrief des Freiherrn v. Ow recht relativiert. Das finde ich schade, denn beide Verlautbarungen haben ja wohl dieselben Ziele einer Aussage.

Das pressemäßige Aufgreifen aber dieses abermaligen Vorhabens bedarf meines Erachtens einer klaren und unanfechtbaren Diktion, schon um gegen diese unlauteren Diffamierungs-Fanatiker und ihre verschwommenen Behauptungen voll glaubhaft zu sein.

Im übrigen mutet es mich langsam an wie ein Fluch, wenn dieser Reemtsma seine nur noch pathologisch zu bezeichnenden Gelüste zur Verleumdung ganzer Soldaten-Generationen dieses unseligen Krieges mit seinen millionenfachen Opfern sich zum Ziel gesetzt hat. Oder will er sich etwa davon freikaufen, daß – wie man hört – seine Familie während der Nazi-Zeit dabei zu ihren Gunsten hochgradig lukrativ engagiert war?

Nun soll dieser ganze Zauber auch noch in den USA veranstaltet werden: Für mich alles eine Schande ohne Beispiel!

Karl-Gottfried Vierkorn, Stephanskirchen


Angst vor dem Volkswillen
Betr.: Grundgesetz

Aufgeschreckt und verängstigt durch die auf die hiesigen Eingeborenen seit einiger Zeit inszenierte Hexenjagd griff ich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, um festzustellen, was ich außer "guten Morgen" oder "guten Tag" noch sagen darf, ohne in den Verdacht zu geraten, ein Ausländerfeind oder Fremdenhasser oder gar, Gott behüte mich, Neonazi zu sein.

Dabei stieß ich auf den Artikel 146 des Grundgesetzes, der von einer Verfassung spricht, die vom deutschen Volk nach Vollendung der Einheit in freier Entscheidung beschlossen werden soll. Gemäß der neuen Präambel gilt nun das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk, ohne daß dasselbige eine Entscheidung zu treffen hatte. Die Begründung für diesen faulen Trick ist, daß sich das Grundgesetz so sehr bewährt habe, daß es nun die Verfassung sei. Da der deutsche Bundestag zu einem hohen Anteil aus Juristen besteht, kann es sich kaum um ein Versehen handeln. Vielmehr scheint die Ursache Angst vor dem Willen des Volkes zu sein.

Die Machthaber berufen sich immer darauf, daß das Grundgesetz einen Volksentscheid nicht vorsieht, eine Bewährung des Grundgesetzes aber auch nicht. Es wäre wirklich interessant zu wissen, von wem diese Idee stammt, mit der ein Achtzig-Millionen-Volk betrogen wurde um ein Versprechen, das man ihm vierzig Jahre lang gegeben hatte.

Mich wundert, daß die jetzige Generation so stille hält. Wie haben sie auf ihre Großeltern geschimpft, daß sie Hitler keinen Widerstand geleistet haben. Sie werden wohl erst aufwachen, wenn ein Atompilz über Hamburg steht. Damit würde auch der Wunsch des amerikanischen Autors Theodor N. Kaufmann in Erfüllung gehen, der noch vor dem Eintritt der USA in den Krieg das Buch schrieb "Germany must perish".

Rudolf Scharf, Hamburg


Gewalt ist immer zu verurteilen
Betr.: Justiz und "Kampf gegen rechts"

Mit Bestürzung erfuhr ich aus den Medien, "daß die Justiz in die Pflicht genommen werden soll im Kampf gegen rechts". Was diese Formulierung bedeuten soll, ist nicht klar. Wollte man damit nur Stimmung machen? Zwei Gesichtspunkte sind in diesem verworrenen Satz zu beanstanden:

1) Wir alle wissen, daß die Gerichte in Deutschland schon zweimal "in die Pflicht genommen" wurden. Einmal geschah dieses im Dritten Reich und das andere Mal in der Ostzone beziehungsweise in der DDR. Was daraus geworden ist, soll uns vor solchen unbedachten Formulierungen eine Warnung sein. Die Richter sind bei uns unabhängig. Dieses ist ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates. Schädlich für das Ansehen des Rechtsstaates ist auch, wenn Medien oder Politiker zwischen guten und weniger guten Gerichten unterscheiden. Das für Dessau zuständige Gericht wurde wegen seiner schnellen und scharfen Entscheidung gelobt, das für Guben zuständige Gericht zwar vorsichtig wegen seiner langen Verfahrensdauer kritisiert. Dabei liegen – wie man aus früheren Stellungnahmen von Gerichtssprechern  unmittelbar entnehmen konnte – die Sachverhalte in beiden Fällen verschieden. Ohne Aktenkenntnis ist eine Stellungnahme unmöglich. Soll man "aus blauem Dunst" und ohne die erforderlichen Beweisaufnahmen, deren Notwendigkeit sich unter Umständen erst während des Prozesses herausstellt, alle Angeklagten verurteilen? Das wäre die Folge der hoffentlich nur unbedachten Äußerungen dieser von jeder juristischen Kenntnis verschonten Kritiker.

2) Sollen die Worte "Kampf gegen rechts" bedeuten, daß man auch gegen unbescholtene rechte Bürger zum Kampf aufruft? Die Wortwahl spricht dafür. Viele Bürger in unserem Lande sind entweder konservativ oder national-liberal. Warum hat man nicht den Kampf gegen jegliche Gewalt angesagt ohne Rücksicht darauf, ob sie politisch motiviert oder auf andere Vorstellungen zurückzuführen ist und ob sie sich gegen Ausländer oder gegen Deutsche richtet? Jede Art der Gewalt ist zu verurteilen. Mögen sich die Verfasser obiger Wortspiele vorsichtiger in ihren Formulierungen ausdrücken, um sich nicht dem Verdacht des Kampfes gegen breite Schichten unserer Bevölkerung auszusetzen. Dr. Hans Riemke, Hamburg


Unrepräsentativ
Betr.: Wahl der Königsberger Stadtvertreter

In der Folge 38/00 des Ostpreußenblattes wurden die Namen der am 2. September dieses Jahres in Duisburg gewählten 41 Stadtvertreter der Stadt Königsberg (Pr) bekanntgegeben. Das ohne jeglichen Kommentar veröffentlichte Wahlergebnis muß bei den OB-Lesern in Deutschland und der Welt bedingt durch die Anzahl der Gewählten den Eindruck einer verhältnismäßig hohen Wahlbeteiligung erwecken. Das ist jedoch nicht der Fall. Am Wahltage waren nämlich in der Duisburger Mercatorhalle, wo die Wahl stattfand, nur ungefähr 130 Königsberger anwesend, von denen einige als nicht stimmberechtigt angesehen wurden. Gemessen an der Zahl der karteimäßig erfaßten Königsberger betrug die Wahlbeteiligung gerade einmal drei bis vier Prozent, wobei die Geschäftsführerin der Stadtvertretung, Frau Kelch, mit 91 Stimmen die höchste, der jetzige Vorsitzende, Herr Weigelt, mit 70 Zählern eine im Mittelfeld liegende Stimmenzahl erhielt.

Die voraussehbare geringe Wahlbeteiligung ist darauf zurückzuführen, daß viele Königsberger alters- und kostenbedingt die weite Anreise nicht auf sich nehmen konnten. Ausschlaggebend ist letztlich aber die Weigerung, eine Briefwahl zuzulassen, was bewirkte, daß auch alle im Ausland lebenden Königsberger von der Wahl ausgeschlossen wurden.

Hinzu kommt, daß Wähler und Gewählte überwiegend aus der Umgebung des Wahlortes stammen, so kann auch aus diesem Grunde keineswegs von einem repräsentativen, allenfalls von einem regionalen Wahlergebnis ausgegangen werden. Das ist für Königsberg (Pr), der Hauptstadt von Ostpreußen, zu wenig, viel zu wenig. Kurt Fuhrmann Wunstorf


Zurückweichen der CDU
Betr.: Folge 36/00 – "Redefreiheit ohne Verbündete"

Im obengenannten Artikel schreibt Hans Heckel ausgezeichnet über den zunehmenden Meinungsterror linksradikaler Kräfte gegen den Bund der Vertriebenen (BdV) am Beispiel der Vorgänge in Münster. Es ist tatsächlich beschämend, wie die CDU, die mit absoluter Mehrheit im Stadtrat regiert, vor den prokommunistischen VVN-Antifas zurückgewichen ist und damit den Linksextremen das Feld überließ. Wenn die Christdemokraten so weitermachen, fällt es schwer, sie noch von Sozialdemokraten zu unterscheiden, die ja ohnehin immer mehr zu "Volksfront"-Bündnissen neigen, vor allem im sogenannten Kampf gegen rechts.

Die Kritik des Autors am Kreisverband Münster des BdV halte ich jedoch für einseitig und undifferenziert. Wer die tatsächliche Situation kennt, weiß auch um folgende Sachverhalte:

1) Die BdV-Kreisvorsitzende Roswitha Möller hat nicht leichtfertig auf die Rede von Dr. Klaus-Rainer Röhl verzichtet; erst recht hat sie den Referenten nicht "ausgeladen". Herr Röhl hatte ihr in einem Schreiben vom 29. August erklärt, daß er seinen geplanten Vortrag absagt, wenn es nicht möglich ist, die Rede im Festsaal des Rathauses zu halten. Erst nachdem der CDU-Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann dem BdV unmißverständlich erklärte, daß er die Röhl-Rede im Rathaussaal für kommunal nicht durchsetzbar hält, nahm die BdV-Kreisvorsitzende das Absage-Angebot von Röhl an. Oberbürgermeister Tillmann erklärte gegenüber der Presse, die internen Verhandlungen mit dem BdV seien "langwierig" gewesen.

2) Die Vertriebenen in Münster haben auch inhaltlich einen klaren Kurs gehalten. Dies zeigt auch die Rede von Frau Möller am "Tag der Heimat", die eindeutige politische Forderungen an die Bundesregierung enthielt, vor allem hinsichtlich der Rechtsansprüche der Vertriebenen. Die beiden Zeitungen aus Münster, die vorher eher links ("Westfälische Nachrichten") bis VVN-konform ("Münstersche Zeitung") "berichtet" hatten, schrieben nun mit sichtbarem Respekt. So titelten die "Westfälischem Nachrichten" über den "Tag der Heimat": "Brauchtum und klare Worte". Die "klaren Worte" bezogen sich auf die Festansprache der BdV-Kreisvorsitzenden Möller, die mehrfach zitiert wurde.

3) Frau Möller hat sich vor ihrer Rede öffentlich bei Herrn Dr. Röhl für seine Bereitschaft bedankt, in Münster für die Vertriebenen zu sprechen. Auf dem BdV-Büchertisch lag die Röhl-Rede in großer Zahl aus und ging weg wie warme Semmeln. Ich bin kein Mitglied des BdV, doch es hat mir sehr imponiert, wie der BdV Münster trotz geballter Medienkampagne und CDU-Versagen versucht hat, aus der vertrackten Situation das Beste zu machen und eine für die Vertriebenen erträgliche Lösung zu finden, ohne inhaltliche Abstriche vorzunehmen. Wer es besser weiß, sollte erst einmal in einer solchen Lage sein und dann den "Stein der Weisen" finden. Felizitas Küble Münster


Das Reich besteht
Betr.: Fortbestand des Deutschen Reiches

Geschichtshistoriker bewiesen es, das Bundesverfassungsgericht hat es mehrfach bestätigt und nicht einmal die Uno wird anfechten, daß das Deutsche Reich weiterhin besteht. Auch das Grundgesetz geht vom Fortbestehen des Reiches aus, und selbst das Opfer der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht ändert daran nichts. Also gilt weiterhin, daß "das Deutsche Reich fortexistiert, nach wie vor Rechtsfähigkeit besitzt, aber mangels Organisation, das heißt insbesondere mangels institutionalisierter Organe (Behörden im weiteren Sinne) selbst nicht handlungsfähig ist"! Damit verbunden besteht weiterhin (und diese ist geltend) die reichsdeutsche Staatsbürgerschaft – aus dem Jahre 1913 –, die dann auch von dem Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage seiner Entscheidungen von 1973 und 1975 auf Wunsch jedem Berechtigten bestätigt werden muß, das heißt Deutschen, die innerhalb der bestehenden Reichsgrenzen (31. Dezember 1937) geboren wurden und werden! Auch haben die Behörden der BRD die Neuorganisation des Reiches zu unterstützen, dem zumindest aber nicht entgegenzustehen.

Sicherlich schafft die Realität, also die Fremdbestimmung Deutschlands durch die Alliierten andere Tatsachen, aber das Rad der Geschichte wird sich weiterdrehen. Deshalb sei hiermit zur öffentlichen Diskussion über die Organisation des Reiches der Deutschen aufgerufen, um endlich alle heimattreuen und friedliebenden Menschen in dieser aufbauenden Richtung zu einigen.

Die BRD kennt nur den Wirtschaftsbegriff "Bevölkerung"! Deshalb kann nur das Deutsche Reich die sichere Heimat des deutschen Volkes sein, die ihm niemand nehmen darf, denn "Wir sind das Volk"! Sylvio Feistl Wainsdorf