19.04.2024

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21.10.00 Warten auf das große Geld

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 21. Oktober 2000


EU-Osterweiterung (Teil I):
Warten auf das große Geld
Polens Landwirtschaft droht den gesamten Brüsseler Haushalt aus den Angeln zu heben
Von RUDOLF DORNER

Einen Aufschrei der Empörung – von Politikern aller Couleurs – donnerte dem EU-Erweiterungskommissar Günther Verheugen unlängst entgegen: Der SPD-Politiker hatte öffentlich darüber nachgedacht, über die Osterweiterung der Union eine Abstimmung unter der EU-Bevölkerung abzuhalten. Man könne über eine so wichtige Frage nicht, wie anläßlich der Abschaffung der Mark, erneut über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden.

Volksabstimmung! Verheugen hatte ein Tabu gebrochen. Hatte der Politprofi kalte Füße oder gar Gewissensbisse wegen der nicht mehr berechenbaren Folgen dieses "kühnen" Vorhabens bekommen? Sind sich die Regierungen der EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission darselbst über Umfang und Folgen der Osterweiterung uneinig?

Zur Debatte steht die Aufnahme von zehn mittel- und osteuropäischen Ländern (MOE-Länder), nämlich Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und die baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen. Überdies stehen Malta und Zypern auf der engeren Warteliste. Die EU würde sich damit von 15 auf 27 Mitgliedsstaaten und von 375 Millionen Einwohnern um 105 Millionen oder um 28 Prozent auf 480 Millionen vergrößern.

Durch den gleichzeitigen Beitritt von Ländern mit derart stark unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur und -kraft sowie das Sozialgefälle entstünde eine vielzählige und vielschichtige Tischgesellschaft in den Gremien und insbesondere am Kassenschalter der EU. Dies erscheint nicht nur für die Nettozahler, sondern auch den bisherigen Nettoempfängern von Transferleistungen als ziemlich unverdaulicher Brocken. Sie schlagen daher eine je nach dem Grad der erreichten EU-Reife des jeweiligen Kandidaten die Aufnahme in zwei oder gar drei Schritten vor.

Weitgehend einig ist man sich, daß die erste Beitrittsgruppe die Länder Ungarn, Polen, Tschechische Republik, Slowenien und Estland umfassen solle. Die anderen Anwärter sollten in einer zweiten Runde folgen; Rumänien und Bulgarien werden wegen ihres sehr niedrigen Entwicklungsstandes kurzerhand in eine dritte Gruppe plaziert

Angesichts des erheblichen Informationsdefizits hinsichtlich der wirtschaftlichen Voraussetzungen, Bedingungen sowie wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen der Osterweiterung auf unser Land erscheint es geboten, dieses aktuelle Thema kritisch unter die Lupe zu nehmen. Im Brennpunkt der Betrachtung soll dabei der Beitrittskandidat Polen stehen. Polen ist nicht nur unser unmittelbarer Nachbar, sondern das flächen- und bevölkerungsmäßig größte Land unter den Beitrittskandidaten.

Im Bruttosozialprodukt pro Kopf (BSP) erreicht Polen nur knapp 40 Prozent des EU-Schnitts, ja sogar bloß 62 Prozent der Tschechischen Republik und 50 Prozent Ungarns. Es stellt sich somit die Frage, ob Polen wirtschaftlich gesehen beitrittsreif bzw. -fähig ist, zumindest in der ersten Runde.

Die größten Problembereiche sind der Agrarsektor und die vor allem in Oberschlesien ansässige Schwerindustrie. Immer noch arbeiten fast 27 Prozent aller Beschäftigten auf rund zwei Millionen Bauernstellen mit einer durchschnittlichen Nutzfläche von sieben Hektar. Sie erwirtschaften lediglich 5,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Vergleich zu den anderen vier Ländern der ersten Beitrittsgruppe hat Polen – gemessen am EU-Durchschnitt – mit Abstand die höchste Zahl an Beschäftigten in der Landwirtschaft (in Ungarn sind es beispielsweise nur 7,9 Prozent). Die polnische Agrarwirtschaft weist zudem die niedrigste Arbeitsproduktivität auf (zehn Prozent des EU-Schnitts, Ungarn immerhin 62 Prozent) und die geringste Arbeitsintensität (30,4 Arbeitskräfte je 100 Hektar Ackerland gegenüber nur 6,1 Beschäftigten in Ungarn).

Die meisten Kleinbauern bieten ihre Erzeugnisse nicht am organisierten Markt an, sondern produzieren nur für den Eigenbedarf, wobei sie in der Regel zur Existenzsicherung einem Nebenerwerb nachgehen. Von der EU-notwendigen Umstrukturierung sind deshalb vorwiegend mittlere, aber auch nicht marktgerecht produzierende Großbauern betroffen. Nur sie unterliegen dann in vollem Ausmaß den Anforderungen an Qualität, Produktivität, Rationalisierung, Quoten, Flächenstillegungen etc. Bei mangelnder Wettbewerbsfähigkeit wird folglich – wie in Westeuropa schon geschehen – das Höfesterben unerbittlich einsetzen. Trotz der dann anlaufenden Stützungsmaßnahmen aus Brüssel werden hunderttausende Arbeitskräfte freigesetzt – mutmaßlich in die Erwerbslosigkeit, denn aufgrund mangelnder Qualifikation werden sie von der ebenfalls vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Industrie als auch im Dienstleistungssektor kaum Aufnahme finden.

Während die polnische Regierung die notwendigen Reformen seit Jahren auf die lange Bank schiebt, verlangt sie andererseits neben den Beitrittsvorbereitungshilfen auch sofort für den angestrebten Beitritt die vollen Direktbeihilfen der EU sowie die sonstigen zahlreichen Agrarsubventionen aus dem PHARE-Programm (Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und Infrastruktur) und aus dem Sapard-Programm (Entwicklung des ländlichen Raums). Das für den Zeitraum 2000 bis 2006 aufgestellte EU-Budget sieht jedoch keine Direktbeihilfen für die Beitrittsländer vor. Ohne umfangreiche Subventionen kann Polen indes die geforderte Agrarreform nicht durchführen und ist dann nicht beitrittsfähig.

Aber auch die EU ist derzeit nicht erweiterungsfähig. Obwohl sie in Helsinki erklärt hat, ab Ende 2002 erweiterungsbereit bzw. -fähig zu sein, hat die Union die erforderlichen Hausaufgaben noch nicht gemacht. Es handelt sich dabei um institutionelle Reformen wie die Möglichkeit zu Mehrheitsentscheidungen, Abschaffung des Veto-Rechts, eine gerechtere Stimmengewichtung im Ministerrat, die künftige Zusammensetzung der Kommission, Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten, Korrektur der ungerechten Lastenverteilung unter den Mitgliedsländern, mehr Rechte für das Europäische Parlament und die Frage der Verbindlichkeit der geplanten Grundrechtecharta. Diese innergemeinschaftlichen Reformen sind unerläßliche Voraussetzung für die Osterweiterung, denn nach Aufnahme von weiteren Staaten wird jede institutionelle Reform schwieriger, wenn nicht wegen der immer mehr auseinanderstrebenden Interessen der Blöcke nahezu unmöglich. Die EU verliert dann ihre Handlungsfähigkeit und gefährdet damit ihre wirtschaftliche Dynamik und politische Perspektive.

Brüssel ist sich darüber im klaren, daß der Agrarhaushalt, der schon 1998 mit rund 90 Milliarden Mark 54 Prozent des Gesamthaushalts der EU betrug, bei Gewährung von Fördermitteln in der bisherigen Größenordnung im Fall der Aufnahme der stark landwirtschaftlich geprägten osteuropäischen Länder nicht mehr finanzierbar wäre. Eine Änderung der Fördersektoren und -sätze ist deshalb unvermeidlich. Angesichts der Einschränkung und Neuverteilung, von der vor allem die Südländer der EU als Subventionsempfänger und im Hinblick auf Beitragserhöhungen die Nettozahler – insbesondere Deutschland – betroffen sein werden, wird es äußerst schwierig, eine allseits befriedigende Lösung zu finden.

Wesentlich besser ist die Situation in den Bereichen Industrie, Handel und Finanzen. Hier hat Polen in den vergangenen Jahren – vor allem aufgrund der ihm von der EU auferlegten Reformmaßnahmen – teilweise beachtliche Fortschritte erzielt. (Bei den erreichten überdurchschnittlichen Wachstumsraten von fünf bis sechs Prozent ist allerdings – was häufig übersehen wird – die niedrige Ausgangsbasis zu berücksichtigen.) Zum Erfolg trugen insbesondere das Privatisierungsprogramm für die weitgehend in der öffentlichen Hand befindlichen Mittel- und Großunternehmen sowie die Liberalisierung des Außenhandels bei. Diese Maßnahmen waren ihrerseits Voraussetzung für den Zustrom ausländischen Kapitals, teils in Form von Beteiligungen an privatisierten polnischen Unternehmen (beispielsweise Banken, Versicherungen etc.), teils in Direktinvestitionen in eigene, ganz neu errichtete Niederlassungen westeuropäischer Konzerne. Die ausländischen Investitionen beliefen sich von 1990 bis 1998 auf 23 Milliarden US-Dollar (nach heutigem Kurs rund 53 Milliarden Mark), womit Polen an der Spitze der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten lag (zum Vergleich: Ungarn 17 Milliarden Dollar, Tschechische Republik rund zehn Milliarden). Ein bisher nur teilweise gelöstes Problem: die Sanierung der Kohlebergwerke und der Stahlindustrie. Es fehlt nicht nur an Absatzmöglichkeiten der Produkte in den vom gleichen Problem betroffenen EU-Ländern Deutschland, Frankreich oder Benelux, sondern auch an der Wettbewerbsfähigkeit der meist heruntergewirtschafteten ehemals deutschen Bergwerks- und Stahlbetriebe. Während im Steinkohlebergbau trotz einiger Stillegungen weitere Überkapazitäten abgebaut werden müssen, steht in der Stahlindustrie die jahrelang vernachlässigte Modernisierung im Vordergrund. Weitere Restrukturierungsmaßnahmen stehen in der Energieversorgung und im Eisenbahnsystem an. Die Um- und Neustrukturierung der Schwerindustrie und der Infrastruktur wird nicht nur Jahre, sondern Jahrzehnte dauern. Sie werden ohne umfangreiche Mittel der EU und ausländischen Finanzinstitutionen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Osteuropabank nicht durchführbar sein. Aus eigener Kraft wird Polen eine Gesamtsanierung seiner Wirtschaft jedenfalls nicht bewältigen können.

Eine schwierige Aufgabe hat Polen erstaunlich gut gelöst: Es ist ihm in relativ kurzer Zeit gelungen, seinen Handelsaustausch von den bisherigen Hauptpartnern, der Sowjetunion bzw. den GUS-Staaten sowie den einstigen RGW-Raum, auf die EU-Länder umzustellen. Mit einem Anteil von nahezu zwei Dritteln (64 Prozent) seines Gesamtaußenhandels wickelt Polen prozentual mehr mit der Gemeinschaft ab als selbst die EU-Länder Griechenland und Italien. In dieser Hinsicht hat das Land schon einen sehr hohen Integrationsgrad erreicht.

Die bisher erreichten Erfolge bei der Privatisierung einer Vielzahl staatlicher Unternehmen und überdurchschnittliche Wachstumsraten in Industrie und Handel berechtigen aber nach den Aufnahmebedingungen der EU noch keineswegs zum Beitritt. Eine der unabdingbaren Voraussetzungen ist vielmehr die An- und Übernahme des "acquis communautaire", des gemeinsamen rechtlichen Besitzstandes der EU, der in 31 Kapiteln (Rechtsbereiche) mit einem Umfang von 80 000 Seiten geordnet ist. Anhand dieses Katalogs verhandelt die EU-Kommission mit den Beitrittskandidaten und legt dann den jeweils erreichten Stand in "Fortschrittsberichten" nieder. Der "Polen-Bericht" zeigt einige schwerwiegende Defizite sowie Arbeits- und Vollzugsrückstände auf, die auch für die Vertriebenen von nicht geringer Relevanz sind, wie die nächste Folge des Ostpreußenblattes zeigen wird.

(Fortsetzung folgt)