29.03.2024

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28.10.00 Selbst in der Falle?

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Oktober 2000


Gedanken zur Zeit:
Selbst in der Falle?
Hickhack um NPD-Verbot / Von H. J. v. Leesen

Eigentlich paßt es nicht in das Idealbild einer Demokratie, daß Parteien verboten werden. Über das Schicksal von Parteien müßte allein das Volk, der Souverän, der Wähler entscheiden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aber ein Hintertürchen offengelassen, um die Notbremse des Parteienverbots zu ziehen, wenn die Herrschenden glauben, sich auf den Wähler nicht verlassen zu können. Sie hat sich zur "wehrhaften Demokratie" erklärt. Das Volk hat in Deutschland bereits einmal mit Mehrheit den Parteienstaat abgeschafft, weil es meinte, er sei nicht in der Lage gewesen, die schwierige Situation, in der sich der Staat befand, zu meistern. Darum gaben bei der letzten Reichstagswahl in der Weimarer Republik 1932 fast 60 Prozent der Wahlbürger Parteien die Stimme, die sich für die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie ausgesprochen hatten: NSDAP, DNVP, KPD. Solche Möglichkeit sollten die Bundesbürger nicht noch einmal haben, und daher schuf man die Möglichkeit, Parteien, die gegen die Verfassung verstoßen, durch das Bundesverfassungsgericht zu verbieten.

Die erste Partei, die mit dieser Methode ausgeschaltet wurde, war die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Partei, die, nur leicht verhüllt, den nationalen Gedanken mit sozialistischen Zielen verband. Nachdem sie 1951 bei Landtagswahlen bis zu 11 Prozent der Stimmen gewinnen konnte, stellte die Bundesregierung den Verbotsantrag, dem das Bundesverfassungsgericht auch schnell entsprach. Ein Jahr später wurde sie als NSDAP-Nachfolgeorganisation für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst.

Weil die Einseitigkeit allzu deutlich gewesen wäre, hätte man nur nach rechtsaußen die Verbotswaffe geschwungen, obgleich auf der linken Seite die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) nicht minder verfassungsfeindliche Ziele verfocht und zudem noch einen starken Rückhalt im sowjetzonalen Regime hatte, stellte die Bundesregierung zur selben Zeit auch gegen die KPD einen solchen Antrag. Für dessen Entscheidung brauchte allerdings das Gericht viel länger. Erst 1956 fiel das Verdikt. Die KPD ging in den Untergrund, auf den sie sich in aller Ruhe hatte vorbereiten können.

Aber siehe: 1968 wurde sie wieder legal, wobei der Justizminister der großen Koalition CDU/SPD Gustav Heinemann hilfreich seine Hand geliehen hatte. Jetzt hieß sie allerdings DKP – Deutsche Kommunistische Partei und konnte ihre alte Politik propagieren.

Schon diese wundersame Wiederauferstehung einer verfassungsfeindlichen Partei zeigt, daß Parteienverbote weniger aus juristischen Gesichtspunkten erlassen werden als nach politischen oder deutlicher: machtpolitischen Opportunitätsgründen. Und das – übrigens nach parteipolitischem Proporz besetzte – Bundesverfassungsgericht funktioniert.

Jetzt soll die NPD verboten werden. Die etablierten Parteien und die Massenmedien haben sich so in die Verbotsforderung hineingesteigert, bis in eine hysterisch zu nennende Stimmung, daß sie nicht mehr zurückkönnen. Würden sie jetzt aufgrund der unzureichenden Begründung zurückzucken, wäre das ein Triumph für die NPD. Also heißt es: Augen zu und durch. An sich stets systemkonforme Beobachter wiegen aber bedenklich ihr Haupt und bezeichnen den Verbotsantrag als einen "riskanten Schnellschuß". Selbst Verfassungsschützer sollen von der Ruck-zuck-Entscheidung Bundeskanzler Schröders überrascht worden sein, weil angeblich das von einzelnen Landesverfassungsschutzämtern und dem Bundesamt meistenteils über V-Männer in der NPD zusammengetragene Material noch nicht einmal abgeglichen worden ist.

Ein belastendes Moment soll sein, daß die NPD die "Gewalt als Mittel" nicht ausschließe. Das kann jedoch kaum ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verfassung sein, vertraten doch ähnliche Ansichten prominente Mitglieder der heute als Regierungspartei fungierenden Grünen, ja , sogar mancher heutige Minister. Und schwer dürfte auch zu beweisen sein, daß die NPD öffentlich Gewalt anwendet. Jeder Beobachter weiß, daß der riesige Polizeiaufmarsch bei NPD-Demos lediglich notwendig ist, weil Linksradikale mit Gewalt gegen die von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch Machenden vorgehen wollen.

Seit Jahrzehnten existiert die NPD, und sie hat es in der Zeit gerade mal auf 0,3 Prozent der Stimmen bei der letzten Bundestagswahl gebracht, das sind weniger als die Tierschutzpartei oder die Grauen Panther. 0,3 Prozent sollen also die Bundesrepublik Deutschland gefährden. Es scheint so, als habe die Bundesregierung sich in der eigenen Falle gefangen.