19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
28.10.00 Polnischer Eiertanz

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 28. Oktober 2000


Reprivatisierungsgesetz:
Polnischer Eiertanz
Ausgrenzung aller Deutschen vorerst gescheitert

Enteignungen durch ein kommunistisches Regime rückgängig zu machen, ist ein schwieriges Unterfangen. Die Reprivatisierung in den neuen Bundesländern bietet dafür ein Beispiel. Ungerechtigkeiten sind meist schon durch ein Gesetz an sich vorgegeben, weil generelle Regelungen nicht alle Einzelfälle voraussehen und berücksichtigen können.

Wenn dann noch politische Gesichtspunkte der Gerechtigkeit übergeordnet werden, wie dies bei der Gesetzgebung zur Rückübertragung von Immobilien an die Alteigentümer in Mitteldeutschland erfolgt ist, wird vieles unverständlich. Denn wer versteht schon die Regelungen über die Mauergrundstücke oder über die Enteignungen durch die Sowjets zwischen 1945 und 1949?

Eine gesteigerte Form des Unrechts ist jedoch gegeben, wenn die Rückgabe enteigneter Immobilien von der Herkunft oder Abstammung abhängig gemacht wird, so wie dies gegenwärtig in den ehemals kommunistischen EU-Beitrittskandidaten im östlichen Mitteleuropa der Fall ist.

So befaßte sich der polnische Sejm bereits in den ersten beiden Legislaturperioden nach der Wende mit einem Reprivatisierungsgesetz, kam aber zu keinem Ergebnis. In der laufenden Periode wurde ein Gesetzentwurf am 6. und 7. Oktober 1999 durch das Parlament erörtert und danach an einen Sonderausschuß zur weiteren Behandlung überwiesen. Die Arbeiten in diesem Gremium sind bis heute noch nicht abgeschlossen.

In dem Entwurf war die Bestimmung enthalten, daß eine Rückgabe an ehemalige Eigentümer nur bei Personen erfolgen sollte, die zum Zeitpunkt des Verlustes im Besitz der polnischen Staatsangehörigkeit waren. Damit wären alle von Enteignungen betroffenen Deutschen ausgeschlossen gewesen.

Inzwischen soll der Gesetzentwurf nach heftigen Interventionen

vor allem der Vertreter der deutschen Volksgruppe im Sejm dahingehend verändert worden sein, daß das Recht auf Entschädigung auch der "autochthonen" Bevölkerung im Ermland, in Masuren, Pommern, Nieder- und Oberschlesien und im sogenannten Großpolen eingeräumt wird.

Bei dieser Formulierung fragt man sich allerdings, was unter "autochthoner Bevölkerung" am Ende zu verstehen ist und ob der Vorschlag in der parlamentarischen Abstimmung Bestand hat. Bis heute ist jedenfalls nicht abzusehen, wann der Ausschuß seine Arbeit beenden wird.

Der für die EU-Erweiterung zuständige Kommissar Verheugen ließ schon mal präventiv verlauten, daß die Bestimmungen des Entwurfs auf keinen Fall mit dem Unionsrecht konform gingen. (Rudi Pawelka/DOD)