29.03.2024

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11.11.00 Altersversorung: Saubermann als Abzocker

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 11. November 2000


Altersversorung: Saubermann als Abzocker
Was rot-grüne Minister von "normalen" Rentnern unterscheidet

Halbzeit in Berlin: Die ersten zwei Jahre der Wahlperiode des Bundestags sind vorbei, aber das "Jahrhundertwerk" namens Rentenreform ist noch lange nicht vom Kabinettstisch. Ein Trost bleibt den Herren Schröder und Riester – die bange Frage, ob "unsere Renten sicher sind", können sie für sich persönlich nunmehr mit einem klaren Ja beantworten.

Seit dem 27. Oktober nämlich ist die rot-grüne Ministerriege pensionsberechtigt. Würde Walter Riester zum Beispiel jetzt das tun, wovon Opposition und Gewerkschaften in seltener Harmonie gemeinsam träumen, nämlich wegen erwiesener Erfolglosigkeit seinen Hut nehmen, könnte er sich mit einer Ministerrente von 3700 Mark im Monat über den Karriereknick hinwegtrösten.

Freilich lohnt es sich für den wackeren Sozialdemokraten, wenigstens noch bis zur nächsten Wahl auszuharren: Deren Ausgang kann er bei einem Pensionsanspruch von über 7000 Mark mit einiger Gelassenheit entgegensehen. In Zeiten, in denen auch in Genossenkreisen fast nur noch vom Sparen geredet wird, ist das schließlich ein ganz nettes Zubrot zu den sonstigen Versorgungsleistungen, auf die man zum Beispiel als ehemaliger Gewerkschafts-Spitzenfunktionär Anspruch hat.

"Otto Normalrentner" kann da nur staunen: Als Bezieher des statistischen Durchschnittsverdienstes hat er es in 45 (in Worten: fünfundvierzig, nicht zwei!) Beitragsjahren auf einen Rentenanspruch von genau 2186,10 Mark gebracht. Das bekommt er zwölfmal im Jahr, und dafür hat er 45 Jahre lang die Hälfte des Beitrags gezahlt; die andere Hälfte trug sein Arbeitgeber.

Da ist "Vater Staat" schon um einiges großzügiger. Zwar nimmt er seinen Ministern (wörtlich übersetzt: Dienern) keinen Pfennig Beitrag ab, dafür gewährt er seinen Ex-Ministern ein Weihnachtsgeld in Höhe einer vollen Monatspension. Weitere Unterschiede: Der gewöhnliche Rentner muß mindestens 60 Monatsbeiträge (fünf Jahre) eingezahlt, ferner bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet haben; sonst wird die Rente um 0,3 Prozent für jeden fehlenden Monat gekürzt. Anspruch auf Ministerpension haben ausscheidende Kabinettsmitglieder (auch Staatssekretäre) bereits ab dem 55. Lebensjahr und nach nur zwei – beitragsfreien – Dienstjahren.

Der solcherart abgefederte Genosse Sozialminister ist freilich der Ansicht, eine Durchschnittsverdiener-Rente von 2186,10 sei eigentlich zu viel. Nach seinem derzeitigen Reformmodell soll das Rentenniveau von 70 auf 64 Prozent sinken, bei einem auf fast 22 Prozent steigenden Beitragssatz. Bei ansonsten gleichen Eingangsdaten würde das bedeuten: Statt 2186,10 gäbe es im Jahre 2030 nur noch 1998,63 Mark.

Als Ausgleich "darf" der Bürger sich eine Zusatzversorgung erarbeiten, ohne Beteilung der Arbeitgeber. Hier geht SPD-Mann Riester noch hinter Bismarck zurück.

Im übrigen: Fischer, Trittin und die anderen Grünen, die früher so vollmundig gegen den Mißbrauch des Staates als Selbstbedienungsladen protestierten, haben am 27. Oktober ohne erkennbaren Widerstand den Eintritt der Pensionsberechtigung über sich ergehen lassen. Vom Saubermann zum Abzocker – so kann man in Deutschland Karriere machen. H. J. M.