19.04.2024

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11.11.00 "Jetzt ist Berlin gefordert"

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 11. November 2000


"Jetzt ist Berlin gefordert"
Änderungsvorschläge der LO für den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag

Der Bundesvorstand der Landsmannschaft Ostpreußen, vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand, hat der Bundesregierung sowie den Bundestagsfraktionen der SPD, CDU/CSU und F.D.P. einen konkreten Vorschlag zur dringend erforderlichen Änderung des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991 vorgelegt.

Nach Ansicht der Landsmannschaft Ostpreußen, der Organisation der heimatvertriebenen Deutschen aus Ostpreußen, bedürfen insbesondere die Artikel 20 und 21 des Vertrages, die sich mit dem Schutz der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen befassen, aber auch die Ausführungsbestimmungen in Artikel 38 des Vertrages einer dringenden Nachbearbeitung.

Vor dem Hintergrund der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages meinte der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Polen, Dr. Günter Knackstedt, das Vertragswerk markiere einen Abschluß und einen Neuanfang. Einerseits würde nun der Zeitabschnitt, in dem Grundsatzfragen zwischen beiden Völkern umstritten waren, beendet und für die Zukunft ein weiter Rahmen für eine umfassende und intensive Zusammenarbeit gesetzt werden. Der deutschen Minderheit käme eine "Brückenfunktion zwischen beiden Ländern und Völker" zu.

Am Tag der Unterzeichnung des Vertrages bestätigte der damalige deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher in einem Begleitschreiben an seinen polnischen Amtskollegen Krzysztof Skubiszewski, was zwischen den Verhandlungspartnern außerhalb des Vertrages übereinstimmend erklärt worden ist, u. a. daß die polnische Regierung zur gegebenen Zeit die Frage der topographischen Bezeichnungen prüfen werde. Auch die polnische Seite erklärte ihre Verpflichtung gegenüber der deutschen Minderheit.

Die Landsmannschaft Ostpreußen, die auch die Interessen der in der dreigeteilten Heimat zurückgebliebenen Deutschen vertritt, kritisiert insbesondere die unterbliebene Umsetzung der Vertragsbestimmungen in nationales Recht in der Republik Polen. Der Vertrag, der bis zum 15. Januar 2001 nachverhandelt werden kann, bevor er sich stillschweigend um weitere fünf Jahre verlängert, muß die Vertragsparteien über eine Fristsetzungsnorm zwingen, die Regelungen in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zudem muß der Schutz der deutschen Volksgruppe in der Republik Polen durch Erweiterungen in den Artikeln 20 und 21 des Vertrages konkretisiert werden. So schlägt die Landsmannschaft die Einführung zweisprachiger topographischer Bezeichnungen in traditionellen Siedlungsgebieten der deutschen Volksgruppe vor, sowie eine Bereitschaftserklärung Polens, ein kodifiziertes Volksgruppenrecht zu erlassen, das eine umfassende Selbstverwaltung und Autonomie der betroffenen Regionen grundsätzlich ermöglicht.

Der Änderungsvorschlag der Landsmannschaft Ostpreußen sieht eine Einbeziehung der Vertriebenenorganisationen in die Arbeit deutsch-polnischer Arbeitskommissionen vor. Darüber hinaus sind die völkerrechtlichen Dokumente, auf die in Artikel 20 des Vertrages zur Verwirklichung der Rechte und Verpflichtungen Bezug genommen wird, um die Charta von Paris für ein neues Europa vom 21. November 1990, das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten vom 1. Februar 1995, die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen vom 21. Juli 1993 sowie die Europäische Charta der Regionalen Selbstverwaltung vom 5. Juni 1997 zu erweitern.

Insgesamt sieht die Landsmannschaft Ostpreußen für acht Bestimmungen des Vertrages aufgrund der erweiterten internationalen Standards für Minderheiten Nachbearbeitungsbedarf.

Der vor neun Jahren gute Start im nachbarschaftlichen Verhältnis durch diesen Vertrag bedarf aufgrund der noch immer fehlenden Umsetzung der Bestimmungen einer qualitativen Aufwertung im Wege der Konkretisierung. Das deutsch-polnische Verhältnis könnte auf diesem Wege eine neue Stufe der noch engeren Zusammenarbeit auf nachbarschaftlicher Ebene erreichen.

Wenn den zuvor genannten verschiedenen Stellungnahmen von seiten der Vertragspartner tatsächlich eine Bedeutung zukommen soll, dann muß der Vertrag jetzt überarbeitet werden. Die Erklärungen seitens verschiedener Bundestagsfraktionen weisen auf in Vertriebenenkreisen längst bekannte Defizite bei der innerstaatliche Umsetzung der Minderheitenschutz-Standards in der Republik Polen hin. So verpflichtet Artikel 21 des Nachbarschaftsvertrages die Republik Polen zwar zur Ausbildung von Deutschlehrern, die den muttersprachlichen Unterricht in der Republik Polen ermöglichen sollen. Gleichwohl sind die diesbezüglich polnischen Bemühungen mehr als unzureichend. Im Gegensatz dazu reduzieren de facto beide Vertragspartner sogar ihre Maßnahmen zur Förderung der muttersprachlichen Ausbildung der deutschen Volksgruppe in Polen. Die Bundesregierung wehrt sich gegen entsprechende Kritik mit der Behauptung, man konzentriere die Ausbildung an einigen wenigen Schulen im Sinne einer effektiveren Ausbildung. Das Ostpreußenblatt hat zu dem Thema Deutschunterricht in Polen wiederholt berichtet.

Läuft der Vertrag unverändert fort, so ist Polen möglicherweise im Jahre 2003 Mitglied der Europäischen Union, ohne Minderheitenschutz-Standards erfüllt zu haben. Wann, wenn nicht jetzt, sollte das deutsch-polnische Verhältnis auf ein neues, höheres Niveau gestellt werden? Es käme den polnischen Beitrittsbestrebungen zur EU nur nahe. Berlin ist – zum Schutze der deutschen Volksgruppe in den Vertreibungsgebieten und zum Wohle der Europäischen Union – jetzt gefordert! Bernhard Knapstein