23.04.2024

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30.12.00 Es darf keine "Gnade westdeutscher Geburt" geben

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 30. Dezember 2000


Stasi-Akten:
Opfer vor Tätern schützen
Es darf keine "Gnade westdeutscher Geburt" geben
Von VERA LENGSFELD

Die Abhörprotokolle der DDR-Staatssicherheit dürfen nicht zum Nachteil der Opfer dieser Praktiken eingesetzt werden. Zweck des Gesetzes über die Stasi-Akten ist die Aufklärung von persönlichen Schicksalen, die Rehabilitation von Opfern, die Verfolgung der Stasi-Täter. Die Akten dürfen zur Aufklärung der Stasi-Tätigkeit genutzt werden, persönliche, private Daten gehen keinen etwas an. Unterlagen mit personenbezogenen Informationen dürfen nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betreffenden Person vorliegt. Handelt es sich um "Personen der Zeitgeschichte", ist eine Verwendung ihrer Akten ausgeschlossen, soweit die Personen Betroffene oder unbeteiligte Dritte waren "oder wenn deren schutzwürdige Interessen überwiegen". Genau diese Interessen aber sollen bei Helmut Kohl nicht beachtet werden? So wird aus Kohl "eine Ausnahme" gemacht; er wird wie ein "Täter" behandelt.

Wer jemals mit Stasi-Akten zu tun hatte, weiß, wie tendenziös und oft falsch diese Akten in ihren Aussagen über die Opfer sind. Gerade die Wertungen ("Vermerke") der Stasi-Mitarbeiter sind meist völlig unzuverlässig. Wenn diese Einschätzungen zu gültigen und glaubwürdigen Interpretationen der Zeitgeschichte aufgewertet werden, dann regiert die Lüge unser Geschichtsverständnis.

Nicht die Rechte von Westpolitkern sollen geschützt werden, wie einige behaupten, sondern die Rechte der Opfer. Der Unterschied ist wesentlich. Das Stasi-Unterlagengesetz hat die Absicht, inoffizielle Mitarbeiter der Stasi im Osten und Spione im Westen zu enttarnen. Es schützt die Rechte unbeteiligter Dritter oder Ausspionierter ausdrücklich, seien es West- oder Mitteldeutsche! Was gegenwärtig passiert, ist der Versuch, die Differenz zwischen Opfer und Täter zu verwischen.

Es handelt sich mitnichten um ein Ost-West-Problem! Es wurde bisher nicht ein Abhörprotokoll eines bespitzelten ehemaligen DDR-Bürgers gegen dessen Willen veröffentlicht. Wenn allerdings das Verfassungsgericht etwa bei der Überprüfung des PDS-Fraktionsvorsitzenden Gysi in der vorigen Legislaturperiode erlaubt hat, Abhörprotokolle beizuziehen, so ging es um eine Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit.

Die Aufarbeitung der Stasi-Akten ist eine erfolgreiche Emanzipationsgeschichte:  Millionen Menschen gewannen neue Erkenntnisse über die DDR-Diktatur, unzählige IM-Mitarbeiter und einige Westspione sind enttarnt, die verbrecherischen Praktiken der Stasi offengelegt worden. Das Unterlagengesetz hat keinen Ministerpräsidenten Stolpe verhindert, aber einige Spitzel sind von der politischen Bühne verschwunden.

Und nun führt die Causa Kohl zu der Forderung, die Akten ganz zu verschließen. Setzt sich die Position des Innenministers Schily durch, wäre überhaupt keine Herausgabe von Stasi-Akten mehr möglich. Vom "Schutz der Opfer" wird gesprochen, der nur so zu gewährleisten sei. Scheinbar geht es um Kohl, tatsächlich soll die absehbare Enttarnung von Westspionen der Stasi, von Tätern also, auf diesem Wege unmöglich gemacht werden.

Etwa 20 000 bis 30 000 Westdeutsche haben, so schätzt der beste Kenner der Materie, Hubertus Knabe, für die DDR-Stasi gearbeitet. Laut Bundesanwaltschaft wurden nach der Vereinigung gegen knapp 3000 von ihnen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Etwa 2750 Verfahren wurden wieder eingestellt. Nur 253 Angeklagte wurden verurteilt, der größte Teil auf Bewährung: Nur 59 Westdeutsche wurden nach 1990 zu Gefängnisstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt. Dem Westen Deutschlands wurde es leicht gemacht, seine eigenen Verstrickungen nicht aufzulösen.

Die sogenannten Rosenholz-Akten, die Akten westdeutscher Spitzel, müssen gemäß Stasi-Unterlagengesetz genauso zugänglich gemacht werden wie die ehemaliger DDR-Bürger. Die Westdeutschen, die sich "im Gegensatz zu vielen Spitzeln in der DDR" meist ohne äußeren Druck und fast immer aus Geldgier auf die Stasi eingelassen haben und genau wußten, daß dies strafbar ist, sind meist gut weggekommen. Die Versuchung, die Stasi-Aufarbeitung auf den Osten zu beschränken, ist offenbar groß. Spionage ist bereits verjährt, allenfalls schwerer Landesverrat kann noch bestraft werden. Doch das Stasi-Problem im Westen ist kein bloß juristisches oder historisches. Parteien und Verbände, Kirchen und Gewerkschaften, Medien und Universitäten müssen sich dieser ihrer Geschichte stellen. Es geht um politische, um ideologische Affinitäten, die heute allzugern vertuscht werden. Wir wollen wissen, wer die Geschicke der Bundesrepublik im Hintergrund wie mitgesteuert hat – und warum. Aus welchen Motiven wurde gemeinsame Sache mit der SED gemacht? Und wie nachhaltig wirkt die Motivation? Die Kollaboration mit dem Geheimdienst der SED sagt viel über Verfassungstreue aus. Wer an maßgeblicher Stelle in der Bundesrepublik freiwillig oder für Geld mit dem MfS zusammengearbeitet hat, wer beim gemeinsamen Jagen oder beim Prosecco mit dem netten Genossen von drüben Informationen getauscht hat, dabei vielleicht ideologische Nestwärme gespürt hat, ist politisch belasteter und moralisch unmöglicher als ein kleiner IM in der geschlossenen DDR, der unter Druck, vielleicht in auswegloser Lage, bieder berichtet hat. Die Rosenholz-Akten könnten zeigen, daß die DDR nicht nur ein Regime von Gnaden der Sowjetunion war, sondern daß sie vielmehr vom Westen her gestützt wurde. Es darf tatsächlich keine "Gnade der westdeutschen Geburt" geben. Aber diese Forderung bedeutet nicht, Täter und Opfer der Stasi zu verwechseln!