29.03.2024

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30.12.00 SBZ-Geschädigte fühlen sich außerhalb der Rechtsordnung

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 30. Dezember 2000


Kein Aufschrei geht durchs Land
SBZ-Geschädigte fühlen sich außerhalb der Rechtsordnung

Jedermann weiß es, und allmählich mag es keiner mehr hören: Deutschland hat im abgelaufenen Jahrhundert schwere Schuld auf sich geladen –, ob unter braunem Faschismus oder unter rotem Kommunismus – die Schäden, ob moralisch, humanitär oder wirtschaftlich, übersteigen jegliche Vorstellungskraft. Nur ein (wenn auch geringes) Gutes kann auch als Ergebnis verbucht werden: Wohl niemals hat ein ganzes Volk ernsthafter und glaubwürdiger Besserung gelobt und den nachweisbaren Versuch unternommen, jedenfalls einen Teil der wirtschaftlichen Schuld abzutragen: Ob zum Beispiel in Form der "Wiedergutmachung" an Israel seit Konrad Adenauer oder in den letzten Monaten durch den Versuch von Graf Lambsdorff, die Zwangsarbeiter zu entschädigen.

Gerade vor diesem Hintergrund wird ein Phänomen noch unverständlicher, das sich seit gut zehn Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor aller Augen abspielt und inzwischen, zumindest in politisch interessierten Kreisen, bis in alle Verästelungen gründlich bekannt ist: Heute in Deutschland wird eine Minderheit von etwa zwei Millionen Mitbürgern vom Schutz des Grundgesetzes gegenüber staatlicher Willkür systematisch ausgegrenzt, wird von der Justiz verhöhnt, von den Medien totgeschwiegen und von den Politikern bewußt nicht beachtet. Es handelt sich um die Familien, die in der Zeit von 1945–1949 auf dem Boden der ehemaligen DDR von deutschen Kommunisten während der russischen Besatzungsmacht ihres Eigentums beraubt wurden. Die Begleitumstände waren fürchterlich: Alle Bestialität, derer die Menschen fähig sind, kam vor. Die Betroffenen hatten eine Gemeinsamkeit: Es handelte sich bei ihnen um den Mittelstand des Landes, das Bürgertum, die "besitzende Klasse", z. B. Fabrikbesitzer, Landwirte, Handwerker und Kaufleute – es waren die Selbständigen.

Unser Grundgesetz schützt den Bürger vor staatlicher Gewalt. Dies ist sein Sinn. Was aber passiert, wenn das Gesetz manipuliert, in sein Gegenteil gekehrt wird, wenn politische Richter das Unrecht sanktionieren, wenn das Parlament aus ideologischen Gründen wegsieht, wenn die Medien aus Zeitgeist-Gründen schweigen? Die betroffenen Bürger fordern nach dem Ende der kommunistischen Zwangsherrschaft das ihnen Gestohlene vom Staat, der es verwaltet und verkauft, zurück. Sie wollen es wieder instand setzen, die Bürger wollen Arbeitsplätze schaffen, sie wollen an die oftmals jahrhundertealten Mittelpunkte ihrer Familiengeschichte zurückkehren: Der Staat verweigert es. Als Begründung wurde anfangs ein Wunsch der russischen Siegermacht angeführt, später, als dies sich als unwahr erwiesen hatte, ein Begehr der DDR, und als auch dies durch die DDR-Rehabilitations-Gesetzgebung sich als Vorspiegelung falscher Tatsachen erwies, wurde erkannt, daß westdeutsche Politiker die Verantwortung dafür trugen: Kohl, Schäuble, Waigel, Kinkel, Bohl und später als politischer Richter Roman Herzog, der spätere Bundespräsident.

Da aber war das Unrecht schon so gefestigt, daß die Mehrheit der Bevölkerung sich bereits damit abgefunden hatte, vor allem im Glauben, bei Rückgabe des Eigentums an die inzwischen "Alteigentümer" Benannten kämen Kosten auf die Allgemeinheit zu, die dann von allen gemeinsam zu tragen seien. Und da wäre es doch wohl besser, die bereits Geschädigten fänden sich mit ihren Schäden ab und der Rest könnte schweigend darüber hinweggehen.

Die sich hier zeigende wirtschaftliche Ignoranz ist verständlich: Nur eine kleine Zahl volkswirtschaftlich Gebildeter hat begriffen, daß der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" Wohlstand schafft, damit mit der Arbeit am und für das Eigentum wirtschaftliche Kräfte geweckt werden, die zum Vorteil aller Staatsbürger wirken. Nur: Heute in Deutschland werden etwa zwei Millionen Bürger von den Grundrechten Art. 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar), Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), Art. 14 (Schutz des Eigentums), Art. 19 (Grundgesetz darf dem Wesen nach nicht angetastet werden), Art. 25 (Das Völkerrecht ist integraler Bestandteil des Rechtes) ausgegrenzt. Durch politische Urteile des politisch besetzten Verfassungsgerichtes wird einer Minderheit unserer Mitbürger der Schutz der Grundrechte entzogen und in sein Gegenteil gewandt – und kein Aufschrei geht durch unser Vaterland!

Was diese Angelegenheit unerträglich macht, ist der Umstand, daß unter den Geschädigten Familien der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und deutsche Juden sind. Obwohl die USA mit ihrer sowohl durch Repräsentantenhaus als auch durch Senat verabschiedeten Resolution 562 H dem Unrecht ein Ende setzen wollten, obwohl die weltweit angesehene "Neue Zürcher Zeitung" erst kürzlich in einem Leitartikel diese deutsche Schande geißelte: Noch schweigt das Land, wie lange diesmal? Heiko Peters