20.04.2024

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27.01.01 Polnische, deutsche und ungarische Sonderwünsche

© Das Ostpreußenblatt  / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 27. Januar 2001


EU-Osterweiterung:
Lauter Übergangsfristen
Polnische, deutsche und ungarische Sonderwünsche 

Die Verhandlungen über die EU-Osterweiterung werden schon seit längerem von den Diskussionen über die verschiedensten Sonderwünsche geprägt. So gab die deutsche Bundesregierung auf Anfrage des CSU-Abgeordneten Singhammer bekannt, daß Polen für Ausländer eine 5jährige Übergangsregelung für den Erwerb von Immobilien zu Investitionszwecken sowie eine 18jährige Frist für den Kauf von Agrarland beantragt hat.

Auf deutscher Seite betonte Innenminister Otto Schily am 16. Januar, daß es auch nach einem EU-Beitritt Polens und Tschechiens an deren Grenzen zu Deutschland noch auf längere Zeit Kontrollen geben müsse, da diese "das Haupttor der illegalen Einwanderung nach Westen" seien. Er rechne mit Übergangsfristen von mehr als zehn Jahren, sagte Schily.

Drei Tage später nannte Bundeskanzler Schröder als Regelübergangszeit für den vollen Zugang zu den Arbeitsmärkten der Alt-EU die Dauer von sieben Jahren.

Auch in Ungarn werden Forderungen nach Übergangsperioden erhoben. In bezug auf landwirtschaftliche Flächen ist eine zehnjährige Beibehaltung der heutigen Rechtslage im Gespräch. Demnach dürfen Ausländer kein ungarisches Ackerland erwerben.

Begründet wird dies mit den im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland oder Österreich ungleich billigeren Landpreisen und der Furcht vor einem "Ausverkauf" und anschließender "Enteignung" der einheimischen Bauern.

Schon heute gibt es im ungarisch-österreichischen Grenzgebiet Landkäufe über Strohmänner, die denen in Hinterpommern, Ost-Brandenburg und Schlesien vergleichbar sind. Nach Angaben der "Wiener Zeitung" vom 17. Januar sollen sich in der Region um die Städte Raab (Györ) und Ödenburg (Sopron) bereits 40 000 Hektar in österreichischem Besitz befinden.

Zur Zeit sieht also alles danach aus, daß im Falle einer baldigen EU-Osterweiterung ein dickes Paket an Übergangsfristen geschnürt wird, um bei dem mit massiven Ängsten und Risiken verbundenen Prozeß möglichst wenigen Beteiligten auf die Füße zu treten.

So vorteilhaft eine längere Anpassungsphase für den deutschen Arbeitsmarkt, das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft wäre, so deprimierend würde sie sich für den ein oder anderen deutschen Vertriebenen auswirken, der sein geraubtes Eigentum notfalls regulär zu kaufen beabsichtigt, wenn es ihm schon völkerrechtswidrig vorenthalten wird. (MS)