18.04.2024

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26.05.01 Blick nach Osten

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 26. Mai 2001


Blick nach Osten

Fürsprecher der Ukraine

Warschau – Die polnische Regierung hat der Europäischen Union vorgeschlagen, eine ukrainische Militäreinheit als Teil eines polnisches Bataillons in die geplante EU-Eingreiftruppe aufzunehmen. Diese Krisenreaktionskräfte, die 2003 einsatzbereit sein sollen, umfassen laut aktuellem Planungsstand rund 60 000 Mann, wobei die polnische EU-Brigade zwischen 1500 und 2500 Soldaten zählt. Schon seit November 1998 gibt es ein 750 Mann starkes gemeinsames polnisch-ukrainisches Grenzbataillon.

 

Verlorene Geschichte

Augsburg – Das Bukowina-Institut in Augsburg zeigt vom 18. Mai bis 13. Juli gemeinsam mit der Sudetendeutschen Landsmannschaft die Ausstellung "Auf der Suche nach der verlorenen Geschichte – Hledani ztracenych dejin. Bilder und Texte aus dem heutigen Sudetenland".

 

Russische Visaregelung

St. Petersburg – Russische Behördenvertreter gaben am 15. Mai eine neue Visaregelung für ausländische Touristen bekannt, die mit dem Flugzeug nach St. Petersburg (oder Moskau) reisen. Ab sofort ist es möglich, sich erst am dortigen Flughafen ein Drei-Tages-Visum ausstellen zu lassen, das zudem billiger sein soll als die an den Botschaften und Konsulaten im Ausland erteilten Einreiseerlaubnisse.

 

Mitteleuropa per Bahn

Budapest/Laibach – Der ungarische Ministerpräsident Orbán und sein slowenischer Amtskollege Drnovsek weihten am 16. Mai eine vor kurzem fertiggestellte Eisenbahnlinie zwischen den Hauptstädten beider Länder ein. Ungarn und Slowenien waren bislang die einzigen Nachbarstaaten auf dem Kontinent, die über keine direkte Bahnverbindung verfügten. Die neue Trasse zwischen Budapest und Laibach wurde mit umfangreichen EU-Hilfen finanziert und ist Teil des sogenannten "V. Europäischen Verkehrskorridors", der die westukrainische Metropole Lemberg mit dem norditalienischen Venedig verbindet. Insgesamt sind zehn solche paneuropäischen Verkehrsnetze mit Straßen, Schienen und Wasserwegen vorgesehen (s. OB 4/99, S. 6).