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14.07.01 Verunglimpfung deutscher Opfer nicht strafbar

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 14. Juli 2001


»Keine Träne für Dresden«?
Verunglimpfung deutscher Opfer nicht strafbar
von H.-J. v. Leesen

Immer wieder erfährt man davon, daß jemand von einem Gericht nach § 130 oder 130a StGB wegen Volksverhetzung bestraft worden ist. Zumeist werden dabei Äußerungen geahndet, die sich auf Juden oder Ausländer beziehen. Die Gerichte bestätigen dem Delinquenten, daß er den öffentlichen Frieden gestört oder die Menschenwürde anderer angegriffen habe, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder sie verleumdet habe. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Auch wird in Deutschland unter Berufung auf den § 131 StGB verurteilt, in dem es etwa um Schriften geht, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten ausdrücken. Ausländer staunen über solche Prozesse, denn dergleichen ist nur in Deutschland strafbar.

Oft meinen Nichtjuristen, die sich von ihrem gesunden Menschenverstand leiten lassen, daß der öffentliche Frieden auch gestört werden könnte, wenn Deutsche beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder wenn man ‚Gewalttätigkeiten gegen Deutsche verharmlost oder gar verherrlicht. So wird immer wieder gefragt, warum man die Herren Reemtsma und Heer, die eindeutig die Soldaten der Wehrmacht böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet haben, nicht bei der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung angezeigt habe, und sie sind dann baß erstaunt zu erfahren, daß es eine erhebliche Anzahl solcher Anzeigen gegeben hat, die aber alle abgewiesen worden sind. Überrascht war auch ein an Politik interessierter Ostpreußenblatt-Leser, als er sich an die Staatsanwaltschaft Dresden wandte in der Annahme, jemand, der den Mord an zigtausend Dresdnern beim Luftangriff vom Februar 1945 nicht nur billigt, sondern sogar feiert, mache sich der Volksverhetzung schuldig. Dem war jedoch nicht so.

Der Tathergang: Der Leser fand im Internet unter dem Zeichen http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/dresden.htm. einen Beitrag unter der Überschrift: "Keine Träne für Dresden" mit dem Untertitel "Artikel zur Begründung, warum die Bombardierung notwendig war". Autor Blumentritt, der seine Adresse verschweigt, ist der Ansicht, die Deutschen sollten dem britischen Luftmarschall Harris und den unter seinem Kommando stehenden Bombenfliegern danken. Sie hätten uns nämlich "vom Naziterror befreit". Stattdessen würden die Deutschen den britischen Marschall als "butcher" (= Schlachter) und Kriegsverbrecher "beleidigen". Blumentritt, der sich offensichtlich nie ernsthaft mit der Problematik des Luftkrieges gegen die Zivilbevölkerung befaßt hat und der auch vom Völkerrecht nichts hält, ist glücklich über die britischen Luftangriffe auf Deutschland, denn die deutsche Kapitulation sei – wie er glaubt – ohne die Angriffe auf die Zivilbevölkerung nicht erreichbar gewesen. (Mit dieser Ansicht hätte er sicherlich auch den Einsatz von Giftgas oder bakteriellen Waffen samt A-Bomben gerechtfertigt. Er schreib u.a.: "Ich danke den Engländern und Amerikanern, daß sie in einem für sie verlustreichen Luftkrieg versuchten, die Deutschen vom Nazitum zu befreien." Und er droht den Deutschen: "Wer Leuten wie Haider (!), Frey, Schönhuber folgt, wird solche Dinge am Ende ernten. Wer Leuten der NPD, DVU, REPtilien, Bund Freier Bürger, FPÖ oder anderen rechtsradikalen Organisationen folgt, wird so enden, wie das die Bilder (aus Dresden usw.) zeigen ..." Er schließt seinen Brief mit dem Ruf: "Nie wieder Deutschland! Nie wieder Krieg!"

Der Ostpreußenblatt-Leser erstattete bei der Staatsanwaltschaft Dresden Anzeige gegen Blumentritt wegen Beleidigung von Kriegsopfern, Verbreitung aufrührerischer Schriften, Kriegsverherrlichung, Geschichtsfälschung, Aufstachelung zum Rassenhaß und Volksverhetzung. Wie jene Staatsbürger, die gegen Reemtsma und Heer versuchten, Anzeigen wegen Volksverhetzung durchzusetzen, so bekam auch unser Zeitgenosse von der Staatsanwaltschaft die Auskunft, man könne "der Strafanzeige keine Folge leisten, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten nicht vorliegen." Und der Oberstaatsanwalt Schär erläuterte: "Ohne Zweifel hat der vorliegende Text die Intention der Verharmlosung der anglo-amerikanischen Bombenangriffe auf Dresden 1945. §130 Abs. 3 (Volksverhetzung) beschränkt sich indes expressis verbis auf die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von nationalsozialistischen Gewalttaten ..." Es erweist sich also wieder einmal: Deutsche werden durch deutsche Gesetze nicht gegen Volksverhetzung geschützt. Die Linken können weiter ihr "Nie wieder Deutschland! Deutschland verrecke!" gröhlen, können Luftkriegsopfer, Vertriebene, gefallene Soldaten ungestraft in den Dreck ziehen. Wessen Interessen vertreten eigentlich unsere Volksvertreter, die die Gesetze machen? Für wen nehmen die Mitglieder der Bundesregierung Partei, die in ihrem Amtseid geschworen haben, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden?