26.04.2024

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04.08.01 Bundesregierung lehnt jede Unterstützung für deutsche Zwangsarbeiter ab

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 04. August 2001


»Opfer zweiter Klasse«
Bundesregierung lehnt jede Unterstützung für deutsche Zwangsarbeiter ab

Mit einer bemerkenswerten Begründung hat die Bundesregierung es abgelehnt, sich für die Interessen deutscher Opfer von Zwangsarbeit einzusetzen. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Cornelie Sonntag-Wolgast, äußerte auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag, Zwangsarbeit sei zwar "ein zutiefst bemitleidenswertes Ereignis". Im Falle einer Entschädigung für die Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg ein solches Schicksal erlitten hatten, bestehe aber die Gefahr, daß durch solche Forderungen an ausländische Staaten die von Deutschland geleisteten NS-Zwangsarbeiterentschädigungen "relativiert" würden.

In gleichem Zusammenhang erklärte der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, der Bundesregierung sei bewußt, daß "viele Deutsche während des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid der Betroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen NS-Unrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht, entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."

Der Fragesteller, der CSU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk, kritisierte, die noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter deutscher Nationalität müßten sich aufgrund dieser Haltung der Bundesregierung als "Opfer zweiter Klasse" begreifen.

Unberührt von der ablehnenden Position Berlins setzt sich die Landsmannschaft Ostpreußen weiterhin intensiv für die Forderungen ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter ein (siehe dazu auch Leserbriefe auf Seite 19). Inzwischen erreichte uns aus Leserkreisen der folgende Hinweis:

Frauen, die als Zivilverschleppte zu Zwangsarbeiten nach Sibirien kamen, konnten diese Zeiten wegen fehlender Unterlagen bisher bei der Rentenversicherung nicht geltend machen.

Der Suchdienst des DRK bekam 1992 von der Sowjetunion über eine Million Daten übermittelt, darunter auch solche des oben genannten Personenkreises. Wei-tere Dokumente befinden sich in russischen Archiven. Das DRK leitet entsprechende Anfragen gegebenenfalls nach Rußland weiter. Für die Kosten dieser Kopien müssen die Antragstellerinnen aufkommen.

Suchdienst des DRK
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