20.04.2024

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04.08.01 Leserbriefe

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 04. August 2001


Leserbriefe

Gerechtigkeit

Betr.: Folge 29 – "Gerechtigkeit für alle Opfer"

Am 30. Mai 2001 haben fast alle Abgeordneten im Bundestag dafür gestimmt, daß die 10 Milliarden D-Mark an die Zwangsarbeiter recht bald gezahlt werden sollen. Unabhängig vom juristischen Gezänk um die Rechtssicherheit für die deutschen Unternehmen bleibt die Frage offen, weshalb es 56 Jahre nach Kriegsende zu dieser erneuten Wiedergutmachungszahlung kommen muß, wenn man folgendes bedenkt: Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums sind neun von zehn ehemaligen Zwangsarbeitern bereits mindestens einmal entschädigt worden und sollen nun erneut entschädigt werden. Insgesamt habe Deutschland an diesen Personenkreis weltweit über 106 Milliarden Mark bezahlt. Lediglich rund zehn Prozent der Anspruchsberechtigten würden jetzt erstmals Leistungen aus deutschen Wiedergutmachungsgeldern erhalten. Wo gibt es Wiedergutmachung für die vielen Millionen in den Lagern der Sieger eingekerkerten Kriegsgefangenen und verschleppten Deutschen, die schwerste Zwangsarbeit leisten mußten. Viele sind dabei umgekommen. Ich habe noch nie von unseren Politikern gehört, daß für uns Deutsche bei den Siegern Wiedergutmachung gefordert wurde. Was sind das bloß für Politiker, die sich überhaupt nicht für die Gerechtigkeit für uns Deutsche einsetzen?

Gerhard Rogall, Solingen

 

 

214 Millionen?

Betr.: Folge 29 – "Die nächste Rechnung?"

Ich zitiere aus Ihrem oben genannten Zeitungsartikel:

"Das aber auch nur einzuleiten, weigert sich die Bundesregierung mit geradezu zynischen Argumenten. ,Von den einst 1,14 Millionen zwischen 1944 und 1949 verschleppten (deutschen) Zivilisten sollen nur noch 800 bis maximal 8000 leben‘, so der Bundestagsabgeordnete Hohmann (CDU)."

Diese offizielle Zahlenangabe ließ mich als Ingenieur sofort zum Taschenrechner greifen, und dieser rechnete mir aus, daß 8000 von 1,14 Millionen nach fast 60 Jahren 0,7 Prozent Überlebende ergeben.

Die gleiche Rechnung unter der Annahme kaum unterschiedlicher Sterblichkeit kann man natürlich umgekehrt auch auf die 1,5 Millionen (zumeist) jüdischen "Zwangsarbeiter" anwenden, die laut ebenso offiziellen Angaben im Jahre 2001 noch leben sollen.

Das ergibt dann folgerichtig, daß vor etwa knapp 60 Jahren 1,5 Millionen dividiert durch 0,007 (= 0,7 Prozent) Zwangsarbeiter im Deutschen Reich gelebt und gearbeitet haben müssen, also 214 Millionen und 285 000 Personen!

Die zwangsläufige Schlußfolgerung dieser einfachen Rechnung lautet, daß in der BRD auf Teufel komm raus gelogen wird und daß nicht ein Bundestagsabgeordneter von über 600 aufzustehen und eine Lüge auch eine Lüge zu nennen wagt. Harald Reich,

St. Georgen

 

 

Opfer: Jetzt Antragsformulare anfordern!

Betr.: Information des Arbeitskreises deutscher Zwangsarbeiter

In der Wurfpost 2/2001, Seite 26 (Beilage zu "Gegenwart und Zukunft") wurde folgendes veröffentlicht: Die Aufrufe zur Erfassung deutscher Zwangsarbeiter haben eine große Resonanz gefunden. Bis jetzt meldeten sich bereits über 32 000 Betroffene. Die Problematik der deutschen Zwangsarbeiter wurde inzwischen auch in die Politik eingebracht, um die Gerechtigkeitslücke im Verhältnis zu ausländischen Zwangsarbeitern zu schließen. Nunmehr scheint ein Teilerfolg erreicht worden zu sein.

Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge hat kürzlich beschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen auch deutschen Zwangsarbeitern Leistungen zu gewähren. Das Häftlingshilfegesetz (HHG) sieht zwar Leistungen nur an Personen vor, die aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden. Eine lagermäßige Unterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen gilt nach dem Gesetz nicht als Gewahrsam im Sinne des Gesetzes. Die Stiftung will nunmehr aber auch dann von einer politischen Haft ausgehen, wenn Personen nach Besetzung ihres Aufenthaltsortes entweder verschleppt, interniert und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden. Bei einer Internierungsdauer von über zwölf Monaten wird nunmehr von einer politischen Haft ausgegangen.

Das HHG wendet sich an alle Deutschen und Volksdeutschen auch außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches. Berechtigte, die bereits eine Kapitalentschädigung erhalten haben, können eine Nachzahlung beantragen. Angehörige Verstorbener (Witwen, Witwer, Kinder und Eltern) fallen ebenfalls in den Kreis der Leistungsempfänger. Jeder einzelne ist aber verpflichtet, sich selbst an die Stiftung zu wenden.

Wenn Sie meinen, Sie fallen in die Gruppe des oben genannten Personenkreises, schreiben Sie bitte an: R. Maywald, Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit, Alpenveilchenstraße 39, 80689 München, Telefon 089/70 05 82-12, Fax 089/ 70 05 82-13, Stiftung für ehemalige Häftlinge, Wurzerstraße 106, 53175 Bonn, und fordern Sie, möglichst unter Angabe einer kurzen Begründung, die Übersendung eines Antragsformulares an. Soweit Sie sich noch nicht bei unserem Arbeitskreis deutscher Zwangsarbeiter gemeldet haben, sollten Sie dies zusätzlich tun. Es ist wichtig, einen großen Personenkreis nachweisen zu können, damit das Ausmaß des Problems deutlich wird, und auf eine Gesamtlösung, die eine Entschädigung für alle und eine Verbesserung im Rentenrecht einbezieht, zu drängen. Helfen Sie mit, daß aus einem Teilerfolg ein ganzer Erfolg wird.

Seien Sie solidarisch. Es bleibt nur zu hoffen, daß eine Vielzahl Betroffener hiervon Kenntnis erlangt und als ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter einen Antragsvordruck anfordert.

Walter Gabriel, Bargteheide

 

 

Als 15jährige nach Rußland verschleppt

Betr.: Folge 27 – "Entschädigung für Zwangsarbeit"

Auf meinen am 15. Januar 2001 bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn gestellten Antrag erhielt ich von dort am 4. April 2001 folgende Antwort: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß aus den von Ihnen eingereichten Unterlagen für uns nicht eindeutig erkennbar ist, ob Sie unter das Häftlingshilfegesetz (HHG) fallen und damit bei unserer Stiftung antragsberechtigt sind."

Auf meinem Heimkehrerentlassungsschein, ausgestellt von den Alliierten am 10. November 1949 im Lager Friedland/Leine, steht ganz klar: Inhaber ist Kriegsgefangener, aber kein Wehrmachtsangehöriger. Am 11. November 1949 traf ich in Hamburg ein, und es wurde meine zweite Heimat. Das Amt für Soziales und Rehabilitation, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, muß auch in meinem Fall prüfen, ob ich denn wirklich als Zwangsarbeiterin mit 15 Jahren in die damalige Sowjetunion verschleppt wurde. Ich kam außerdem mit einer eingekapselten Tuberkulose zurück, danach verlor ich durch eine Folgetuberkulose 1994 eine Niere.

Aufgrund einer telefonischen Anfrage meinerseits beim Amt für Soziales, Herrn Chyba, erfuhr ich am 5. April 2001, daß keinerlei Vorgaben oder dienstliche Weisungen zur Bearbeitung der Anträge vorhanden waren. Ich forderte meinerseits beim Bundespresseamt in Berlin, Herrn Schmidtlein, die Pressemitteilung des Abgeordneten Herrn Hans-Joachim Hacker "Mehr Geld für Opfer von Krieg und Gewalt" an und schickte diese an Herrn Chyba, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, in Hamburg, zu seiner Information. Er sprach davon, daß rehabilitierte Verschleppte aus Rußland schneller entschädigt würden und für Rußlanddeutsche 20 Millionen zur Verfügung stünden. Diese erhielten auch zwischen 4000 bis 6000 Mark.

Es ist erfreulich zu lesen, daß Herrn Staatsminister Rolf Schwanitz das Schicksal der Verschleppten aus Gebieten jenseits von Oder und Neiße besonders am Herzen liege. Er schreibt aber auch, daß er sich nach Kräften bemühen wird, für die Opfer politischer Verfolgungsmaßnahmen nach Verbesserung zu suchen.

Allerdings sind wir jenseits von Oder und Neiße keine "Politischen". Warum zählt man uns dazu? Die Rote Armee verschleppte uns zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion, und dafür möchten wir Entschädigung haben. Eine Unterstützungsleistung bekommen nur, wenn überhaupt, die dann noch Lebenden. Und so, wie es zur Zeit aussieht, werden es immer weniger sein.

Gertrud Böttcher, Hamburg

 

 

Das Ungeheuerliche ist zu unbeqem

Betr.: Folge 28 – "Deutsche Zwangsarbeiter: Gerechtigkeit für alle Opfer"

In der Ausgabe des OB vom 21. Juli 2001 las ich interessiert den obigen Leitartikel ... und war zugleich aber sehr verwundert: Schon vor mehr als fünf Jahren trat Frau Klier engagiert an die Öffentlichkeit, nachdem sie intensiv recherchiert hatte – dazu auch in Moskau – und ein "großes und ein kleines Videoband" zu dem Thema angefertigt hatte.

Das große Videoband wurde in der Urania/Berlin gezeigt, wie sie berichtete; das kleine zeigte sie bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Berlin-Brandenburg im Stephanusstift Berlin – das sah ich; bei dieser Tagung waren auch Betroffene (Frauen und Männer) anwesend.

Es ging hauptsächlich um deren fehlende "Lobby" und um die Regelung des versicherungsrechtlichen Anspruchs des geistigen und körperlichen (psycho-physischen) Schadens, wobei die Beamtin zu dem Gebiet – aus Bonn angereist, im Podium sitzend – erläuterte/zugab, nichts von solchen Verschleppungen gewußt zu haben und für die Auf- klärung dankbar zu sein schien.

Das mutige Engagement der Frau Freya Klier bewundere ich. Somit ist eine Entschädigung der Opfer längst überfällig und seitens der Regierung erforderlich, um dem "Messen nach zweierlei Maß" Einhalt zu gebieten. Die Proteste bestimmter Kreise lassen vermuten, daß das Ungeheuerliche des damaligen Geschehens inzwischen zu unbequem ist, um berücksichtigt zu werden. 

Dr. Bergith Schütze

 

 

Erschüttert

Betr.: Folge 26 – Leserbrief "Faktenverdrehern die Stirn geboten"

Immer hieß es, die DDR sei ein Unrechtsstaat. Plötzlich entsprechen die Urteile den Rechtsnormen der Bundesrepublik.

Muß sich eigentlich Bernhard Ax aus Halle das Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg gefallen lassen? Kann ihm nicht Hilfe zuteil werden? Aber nachdem die Täter von einst sich nicht schämten, ihre Zusatzversorgung in Karlsruhe einzuklagen und recht bekamen, wundert man sich über die Entscheidung der Richter in Naumburg überhaupt nicht mehr. Sie haben wohl immer in ihrem warmen Nest gesessen und nie erfahren, welch schweres kriegsbedingtes Schicksal Herr Ax erlitten hat. Asylanten dürfen gegen die Gesetze ihrer Heimatländer verstoßen, sie werden hier anerkannt und versorgt. Aber gegen einen Deutschen, der genug gebeutelt wurde, wird mit unangemessener Härte entschieden. Sein Schicksal hat mich besonders erschüttert.

Marg.-Elfriede Krause Pattensen

 

 

Mutige Klier

Betr.: Folge 29 – "Gerechtigkeit für alle Opfer"

Sie berichten von dem entschiedenen Eintreten der ehemaligen "DDR"-Bürgerrechtlerin Freya Klier auch für die deut- schen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den Staaten Ostmittel- und Osteuropas. Die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus ist die eine Seite der gleichen Medaille des Unrechts – auf der anderen Seite stehen die Hunderttausende Frauen und Männer deutscher Zunge und fremder Zungen, nämlich jener Staaten, welche nach ihrer Gefangennahme – ebenfalls völkerrechtswidrig – zur Zwangsarbeit gezwungen wurden. Tausende dieser Soldaten wurden ermordet, Zehntausende verhungerten, und Hunderttausende litten ihr restliches Leben lang an den Folgen der Kriegsgefangenschaft. Wobei sich dieses völkerrechtswidrige Verhalten nicht nur auf die damaligen Machthaber in Ostmittel- und Osteuropa beschränken läßt. Selbst in meinem Familienkreis könnte ich Ihnen Beispiele völkerrechtswidrigen Verhaltens der "Sieger" nennen – in Hessen marschierten im März 1945 nachweislich nicht die Russen ein!

Ich begrüße den Einsatz von Freya Klier, Sibylle Dreher (Präsidentin des Frauenverbandes im BdV) und der Vorsitzenden des BdV, der CDU-Bundestagsabgeordneten Erika Steinbach aus Frankfurt am Main, auch für die deutschen Opfer der Zwangsarbeit in Folge des Zweiten Weltkrieges einzutreten und auf deren Schicksal aufmerksam zu ma-chen.

Drucken Sie doch bitte den Brief von Freya Klier, Sibylle Dreher und unterstützt von Erika Steinbach in einer der nächsten Ausgaben des Ostpreußenblattes ab und ermuntern somit die Leser unserer Wochenzeitung, wiederum Unterschriften für diese wichtige Sache zu sammeln! 

Norbert Jung