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08.09.01 Rumänien: Unrühmliches Sommertheater

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 08. September 2001


Rumänien:
Unrühmliches Sommertheater
Die Rückgabe enteigneten Besitzes erregt weiter die Gemüter
von Martin Schmidt

Der Tanz, den die Linksregierung Nastase in Sachen Eigentumsrückgabe vollführt, gereicht Rumänien wahrlich nicht zu Ehre.

Da hatte man im Februar mit dem Gesetz Nr. 10 immerhin alle Enteignungen zwischen März 1945 und Dezember 1989 für ungültig erklärt. Doch zugleich wurde der Weg zu Entschädigungen bzw. der Rückerstattung von Gebäuden und Grundstücken mit derart vielen Hindernissen gepflastert, daß er kaum begehbar ist (siehe auch OB 28/01, S. 6). Wenigstens verlängerte man nach Protesten die ursprünglich Mitte August auslaufende Antragsfrist bis zum 14. November.

Was die Landrückgabe angeht, wurden die heimatverbliebenen Rumäniendeutschen Ende Juni per Dringlichkeitsverordnung sogar ausdrücklich von den im „Lupu-Gesetz“ (Bodenrückgabegesetz Nr. 1/2000) beschlossenen Restitutionen ausgeklammert.

Dabei hatten die Siebenbürger Sachsen, Banater und Sathmarer Schwaben sowie die anderen deutschen Siedlungsgruppen im heutigen Rumänien besonders unter der am 23. März 1945 eingeleiteten kommunistischen Bodenreform zu leiden gehabt. Alle deutschen Bauern wurden ihres Grundbesitzes beraubt und von ihren Höfen vertrieben. In der Enteignungsliste standen sie ganz oben, noch vor den „Kriegsverbrechern“.

Erst Mitte der 50er Jahre durften die deutschen Bauern wieder auf ihre Höfe zurück, doch das Agrarland blieb im Besitz der Staatsfarmen, - und zwar nicht nur bis zum Ende Ceausescus im Dezember 1989, sondern bis heute.

Nur die Ungarn und andere ebenfalls von der Bodenreform diskriminierte Minderheiten können jetzt von der Rückgabe von jeweils bis zu 50 Hektar Ackerland und bis zu zehn Hektar Wald profitieren, sofern sie ihre Ansprüche bis zum 14. August bei den zuständigen Gemeinden eingereicht haben.

Alle Proteste des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR) und der Landsmannschaften in der Bundesrepublik gegen die „neuerliche Nationalisierung“ ihres Eigentums blieben dagegen erfolglos.

Ebenso wie die Sachsen und Schwaben muß auch der frühere rumänische König Michael I. um Recht und Besitz kämpfen. Dieser Hohenzollernsproß hatte im Dezember 1947 im Alter von 26 Jahren unter Androhung von Waffengewalt auf seinen Thron verzichten müssen. Die Kommunisten stellten ihn vor die „Wahl“, entweder ins Exil zu gehen oder die Hinrichtung von tausend inhaftierten Studenten in Kauf zu nehmen.

Michael „entschied“ sich für die Emigration, aus der er seit der Wende immer öfter die Heimat bereiste, um Einfluß zu nehmen und sich um das frühere Eigentum seiner Familie zu kümmern. Zuletzt ließ im Mai sogar der Ex-Kommunist und amtierende Präsident Iliescu den roten Teppich für ihn ausrollen und redete Michael beim ersten gemeinsamen Auftritt am 8. August respektvoll mit „Eure Majestät“ an.

Zu den Prunkstücken des königlichen Besitzes zählt das 1948 verstaatlichte Schloß Peles im noblen Luftkurort Sinaia in den Südkarpaten. Die Ende des 19. Jahrhunderts unter König Karl I. errichtete Anlage erinnert mit ihren Elementen aus Gotik und Renaissance an spätmittelalterliche deutsche Burgen. Das heute als Museum genutzte Schloß wurde von Michaels Anwälten samt den umliegenden Ländereien und Nebengebäuden ebenso wie einige andere Objekte der Umgebung als Restitutionsgut eingefordert. Und zwar auf der Grundlage des Eigentumsgesetzes Nr. 10 und mit dem Hinweis, daß es sich nicht um Königsgüter kraft Amtes handle, sondern um „Privatbesitz“, der Michael testamentarisch als solcher überschrieben worden sei.

Obwohl der Monarch die Gebäude nicht für sich nutzen möchte, sondern nach der juristischen Wiedergutmachung „an das Volk übergeben“ will, hält sich die Zustimmung für sein Anliegen in Grenzen. Laut einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Umfrage sind 61,1 Prozent der Bevölkerung gegen eine Restitution des Peles-Schlosses. - Die ideologisch verbrämte Entrechtungspolitik der Kommunisten hat tiefe Spuren im öffentlichen Bewußtsein hinterlassen. Daß König Michael Besitztümer wiederbekommt oder die Nachfahren der 1991 verstorbenen Prinzessin Ileana mit ihrer Rückgabeklage für die als „Dracula-Schloß“ bekannte Törzburg (Bran) in Siebenbürgen Erfolg haben könnten, erscheint auch vor diesem Hintergrund äußerst zweifelhaft.