Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 24. November 2001 |
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Leserfragen Rente nach der Arbeitslosigkeit Frage: Seit zwei Jahren bekomme ich Altersrente, weil ich vorher arbeitslos war. Nächstes Jahr werde ich 65 Jahre alt. Bekomme ich dann endlich meine gesamte Vollrente? Antwort: Die Altersrente, die Sie schon seit zwei Jahren bekommen, ist Ihre
Vollrente. Eine Erhöhung der Rente, weil Sie 65 Jahre alt werden, gibt es
nicht. Sie können zwar die Altersrente zum 65. Lebensjahr neu feststellen
lassen, aber es wird sich kein höherer Zahlbetrag ergeben, weil alle für die
Rente wichtigen Zeiten bereits berücksichtigt wurden. Bisherige Abschläge
bleiben für die gesamte Laufzeit der Altersrente bestehen. Frage: Ich habe mir bei meiner Heirat die Rentenbeiträge auszahlen lassen und danach nicht mehr gearbeitet. In vier Jahren werde ich 65 Jahre. Bekomme ich dann für meine drei Kinder Rente? Antwort: Nein. Eine Rentenzahlung mit 65 Jahren ist nur möglich, wenn
mindestens fünf Beitragsjahre da sind. Für Ihre Kinder bekommen Sie drei
Beitragsjahre angerechnet, so daß Ihnen zwei fehlen. Diese könnten Sie
freiwillig einzahlen, damit die Kindererziehungszeiten nicht verlorengehen. Sie
sollten sich auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen. Frage: Ich wurde vor etwa zehn Jahren von meinem Mann geschieden. Jetzt habe ich erfahren, daß er vor sechs Monaten gestorben ist. Geheiratet hat nach der Scheidung keiner von uns beiden. Bekomme ich jetzt Witwenrente? Antwort: Nein, eine Witwenrente für Sie ist nicht möglich, weil Sie mit
Ihrem früheren Mann zum Zeitpunkt seines Todes nicht verheiratet waren. Durch
die Scheidung ist Ihr Anspruch auf Witwenrente verlorengegangen. Aber wenn Ihr
früherer Mann während Ihrer Ehe höhere Rentenansprüche erworben hatte,
wurden - durch den Versorgungsausgleich - Rentenansprüche auf Ihr Rentenkonto
gebucht. Diesen Ausgleich wird man später in Ihrer Rentenberechnung einbeziehen. Frage: Ich bin 1944 geboren und seit 35 Jahren bei der gleichen Firma beschäftigt. Jetzt habe ich im März 2001 einen Schwerbehindertenausweis mit 70 Prozent und dem Zusatzeintrag „g“ bekommen. Kann ich mit 60 Jahren die Altersrente ohne Abschlag bekommen? Antwort: Nein, das ist für Sie leider nicht möglich. Der Vertrauensschutz auf die volle Altersrente wegen Schwerbehinderung bestünde nur dann, wenn Sie be- reits am 16.11.2000 zu 50 Prozent schwerbehindert beziehungsweise berufs-
oder erwerbsunfähig gewesen wären. So ist für Sie die Altersrente nur mit
Abschlag möglich, wenn Sie bereits mit 60 Jahre in Rente gehen wollen und die
Schwerbehinderung dann noch vorhanden ist. Frage: Meine Frau und ich sind beide Altersrentner und seit 35 Jahren verheiratet. Ich habe jetzt gelesen, daß meine Frau nach meinem Tod nur noch 55 Prozent der Witwenrente bekommt. Stimmt das? Antwort: Die neuen Regelungen gelten nur für Eheschließungen ab 2002 oder wenn Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. |