25.04.2024

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08.12.01 Teil II des familienpolitischen Beitrags von Jürgen Liminski

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 08. Dezember 2001


Heim und Herd sind verfemt
Teil II des familienpolitischen Beitrags von Jürgen Liminski

Während Sozialleistungen, Löhne, Renten etc. zum Teil kräftige Steigerungen verbuchten, blieben die Leistungen des Familienlastenausgleichs weit zurück, so daß kinderreiche Familien heute zu den ersten Kategorien von Sozialhilfeempfängern gehören. Was auf junge Leute wiederum abschreckend wirkt, wenn es darum geht, vom Status der über dem Normalstandard lebenden Dinks (double income no kids - doppeltes Einkommen, keine Kinder) in den der meist unter dem normalen Standard lebenden Familie mit nur einem Einkommen zu wechseln.

Der Staat habe, so Karlsruhe, im Sinne der Artikel 6 und 13 des Grundgesetzes den Schutz der Familie, also auch ihr Existenzminimum, zu gewährleisten. Das eben geschieht nicht. Eltern werden faktisch höher besteuert als Kinderlose. Ihre Unterhaltskosten werden zu gering veranschlagt. Deshalb fordern die Richter, den Erziehungs- oder Betreuungsfreibetrag zu erhöhen, weil Eltern sonst Steuern für Einkommen entrichten, über das sie tatsächlich gar nicht verfügen. Das ist momentan der Fall, und deshalb ist es berechtigt, von einer Kinderstrafsteuer im Vergleich zu Kinderlosen zu sprechen. Die Erhöhung des Kindergeldes diente dem Abbau dieser Überbelastung. Eltern erhalten dadurch keine einzige staatliche Mark an Familienförderung, sondern sie dürfen nur mehr von dem behalten, was sie sich selbst erwirtschaftet haben. Die Gönnerpose der Politik ist Hochstapelei. Fast alle Modellrechnungen und auch der jüngste Armutsbericht aus dem Hause Riester bescheinigen, daß die staatliche Umverteilung von den Familien zu den Kinderlosen eine bittere Realität ist, die sich auf rund 160 Milliarden Mark pro Jahr beläuft.

Die Richter in Karlsruhe blieben auch in anderen Urteilen in der Logik der Sache. Die Kinderlosen, so die Richter im Pflegeurteil vom April 2001, „profitieren“ von den Erziehungsleistungen der Eltern, sie hätten einen „systemspezifischen Vorteil“, weil sie „lediglich Beiträge gezahlt, zum Erhalt des Bestandes der Beitragszahler aber nichts beigetragen haben“. Das aber tun Familien, weshalb sie bei der Beitragszahlung entlastet werden müßten. Die Richter haben dank der Ausführungen des bekannten Sozialdemographen Professor Herwig Birg aus Bielefeld erkannt, was Deutschland blüht: eine graue Zukunft. Seit 1972 liegt die Geburtenrate unter jener der Kriegsjahre 1917/18 und 1944/45. Die Generation junger Frauen wird kleiner, die Lebenserwartung steigt. Mit anderen Worten: Der Anteil der Älteren gegenüber den Jüngeren wächst, und damit auch der Bedarf an Pflegeplätzen. Bei dem Urteil ging es also auch um die Frage: Wie soll eine alternde Gesellschaft ihre enormen Lasten so verteilen, daß sie tragbar sind?

Diese Frage scheint die Politik sich noch nicht zu stellen, sonst hätte sie längst die Schieflage der Umlagesysteme ins Lot zu bringen versucht.