19.04.2024

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02.02.02 Wenn der Gärtner

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 02. Februar 2002


Hans-Jürgen Mahlitz:
Wenn der Gärtner zum Bock wird

In der gehobenen Kriminalliteratur gehört es zu den beliebten Handlungsmustern, den Bock zum Gärtner zu machen; im „wirklichen Leben“ soll dergleichen auch vorkommen. Die Politik zeigt uns nun, daß es auch umgekehrt geht - der Gärtner macht sich selbst zum Bock.

Im Klartext: Der Gärtner ist der treu dem Vaterlande dienende Verfassungsschützer, und der Bock ist der böse Rechtsextremist. Im Prinzip ist gegen dieses Muster gar nichts einzuwenden. Die wehrhafte Demokratie braucht eine Institution, die - auch mit geheimdienstlichen Mitteln - den Staat vor inneren Feinden schützt. Und daß Rechtsextremisten zu diesen Feinden zählen, vor deren zerstörerischem Wirken wir, die Gemeinschaft der rechtschaffenen Bürger, einen Schutzanspruch haben, ist ebenfalls nicht zu bezweifeln. Allerdings gilt das genauso auch für Linksextremisten. In den 70er Jahren, zu Zeiten des RAF-Terrorismus, gehörte diese Erkenntnis noch zum demokratischen Konsens; heute scheint sie auf einer Seite des Spektrums nicht mehr zu gelten.

Hier liegt die eigentliche Ursache (und auch die eigentliche Gefahr) des Skandals um das Verbotsverfahren gegen die NPD. Es geht nicht darum, ob einem diese (oder andere) Rechtsaußen-Gruppierungen sympathisch sind, oder ob man sie für überflüssig, schädlich und unappetitlich hält. Es geht auch nicht darum, ob man das förmliche Parteienverbot als das geeignete Mittel zur Abgrenzung zwischen der demokratischen und der un- beziehungsweise antidemokratischen Rechten ansieht.

Es geht schließlich auch nicht darum, ob Geheimdienste das Recht haben sollen, in verdächtige Gruppierungen V-Leute einzuschmuggeln. Will man ihnen das bestreiten, kann man sie auch gleich ganz abschaffen. Natürlich müssen solche V-Leute „glaubwürdig“ auftreten, um nicht alsbald entlarvt zu werden, auch wenn dies kein Freibrief für schwere Straftaten sein darf.

Hier geht es darum, daß Mitarbeiter oder Beauftragte des Verfassungsschutzes offenbar einen Teil dessen, was sie ihren Auftraggebern als „Beobachtungen“ meldeten, zuvor selber inszeniert hatten - „Rechtsextremismus auf Bestellung“? Daß ausgerechnet das nordrhein-westfälische Landesamt sich hier unrühmlich hervortat, erhärtet solchen Verdacht. NRW-Schlapphüte als Bock und Gärtner in einer Person, als „Zeugen“, die ihre eigenen strammen Sprüche als „Beweismittel“ vorlegen - auch so kann man die wehrhafte Demokratie sturmreif schießen. Den Rechtsstaat dermaßen lächerlich zu machen, ist mit „politischer Dummheit“ noch dezent umschrieben. Hinzu kommt, daß solche „Verfassungsschützer“ auch dazu beitragen, junge, politisch unbedarfte Menschen zu Extremismus und Gewalt zu verführen, und das ist hochgradig kriminell!

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich immer wieder bestätigt: Wenn Sektierer und Ideologen tatsächlich den Sprung in ein Parlament schaffen, erledigt sich das Problem meist schnell von selbst. Von Gemeinderäten und Kreistagen bis zum Europa-Parlament: Vor Ort erweisen die Ultras sich stets als politikunfähig, und die „Saubermänner“, zu denen sie den Rest der Welt machen wollen, sind sie in der Regel auch nicht. Zwischen rechten und linken Extremisten gibt es da nur einen bemerkenswerten Unterschied: Die einen werden von allen Demokraten bekämpft und isoliert, die anderen werden von einem Teil der Demokraten salonfähig gemacht - siehe Berlin!