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20.04.02 / Krawall-Demo in Wien gegen Reemtsma

© Das Ostpreußenblatt / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 20. April 2002


Krawall-Demo in Wien gegen Reemtsma

Zu einer polizeilich genehmigten Kundgebung gegen die "neue" Reemtsma-Schau hatten sich letzten Samstag beim Erzherzog-Karl-Denkmal auf dem Wiener Heldenplatz rund 150 sogenannte "Neonazis" versammelt - mit österrreichischen Fahnen und einem Transparent "Großvater, wir danken dir". Daß sie "Rechte" waren, erscheint wegen der geringen Zahl der Demonstranten durchaus plausibel. Die von der Linken ausgestreute "Warnung" vor einem Anmarsch tausender deutscher Neonazis war aber frei erfunden.

Etwa 4.000 Gegen-Gegendemonstranten mit roten Fahnen versuchten, den Heldenplatz zu stürmen, nachdem sie aus dem ihnen zugewiesenen Bereich ausgebrochen waren und sich mit entwendetem Baumaterial und Pflastersteinen bewaffnet hatten. Bei den schweren Ausschreitungen wurden 33 Polizisten verletzt und beträchtlicher Sachschaden angerichtet. Der Polizei sind bei solchen Gelegenheiten die Hände weitgehend gebunden, denn über den Polizeikommandanten von Wien ist bekannt, daß er sein Töchterchen mehrmals zu regierungsfeindlichen Demos begleitet hatte.

Bemerkenswert war schon im Vorfeld die von der Israelitischen Kultusgemeinde ausgegebene Parole, sich nicht an der Gegen-Gegendemonstration zu beteiligen. Sie sei nämlich von Gruppen mitorganisiert, die auch gegen die israelische Politik demonstrieren und daher "den Antisemitismus in Österreich schüren". Dieser Weisung gehorchend, entschieden sich einige (christliche) Organisationen tatsächlich gegen die Gegen-Gegendemonstration - was sich aber indirekt gegen die Palästinenser richtet und daher eigentlich "rassistisch" ist.

Man sieht, politisch korrekte Demonstranten haben es schwer, und selbst Nicht-Demonstranten werden automatisch entweder zu Antisemiten oder zu Rassisten - je nachdem, gegen welche Demonstration sie nicht demonstrieren. Der eigentliche Zweck der Reemtsma-Schau, nämlich die Ablenkung von gegenwärtigen Verbrechen, ist jedenfalls erfüllt. R.G.K.