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11.05.02 / Gesetz zur "Militärhilfe" soll Straffreiheit für US-Soldaten garantieren

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 11. Mai 2002


Gesetz zur "Militärhilfe" soll Straffreiheit für US-Soldaten garantieren
Freibrief für Völkermord / Washington mißachtet Internationalen Gerichtshof

Benesch läßt grüßen! - Die Vereinigten Staaten von Amerika wollen - und eigentlich wissen wir dies schon lange - über unbestrittenem Völkerrecht stehen, das da lautet: Völkermord ist strafbar.

Nach Berichten der New York Times sieht sich die US-Regierung nicht länger an die Folgen des zur Amtszeit Bill Clintons von den USA unterzeichneten Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 gebunden. Der Vertrag wurde zwar von den USA nicht ratifiziert. Nach diesem Übereinkommen ergeben sich Konsequenzen aus der Unterzeichnung von Internationalen Verträgen. Jeder unterzeichnende Vertragsstaat verpflichtet sich nämlich bereits durch die Unterzeichnung eines Vertrages dazu, bis zur Ratifizierung nichts zu unternehmen, was dem Vertrag zuwiderläuft.

Hintergrund ist die ablehnende Haltung gegenüber dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Ein Regierungssprecher ließ nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verlauten, daß die USA die Rechtsprechung des IGH nicht akzeptieren werden und seinen Anweisungen auch nicht Folge leisten wollen. In diesem Kontext erklärt sich ein von den Republikanern vorgelegter Gesetzentwurf, nach dem amerikanische Militärhilfe künftig nur dann zugesichert werden soll, wenn die begünstigten Staaten US-Soldaten vor einer strafrechtlichen Verfolgung durch das IGH schützen. Gleiches soll für UN-Einsätze gelten. Völkermorde sollen demnach, wenn sie den politischen Interessen der USA nicht zuwiderlaufen, künftig straffrei bleiben. In der Praxis darf man sich dies so vorstellen, daß etwaige gezielte Kriegsverbrechen entweder nicht geschehen sind und ungeprüft bleiben, oder aber eine US-interne Überprüfung das Ergebnis zutage fördern wird, daß technisches Versagen oder ähnliches der Hintergrund für das jeweilige "Unglück" war.

Die Parallelen sind beängstigend. Das tschechoslowakische Straffreistellungsgesetz vom 8. Mai 1946 hat gleichfalls Handlungen, die unter normalen Umständen strafbar gewesen wären, für nicht widerrechtlich erklärt, wenn sie "ein Beitrag zur Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken" waren bzw. wenn sie "eine gerechte Vergeltung" für Taten der Deutschen waren. Der einzige Unterschied liegt darin, daß im aktuellen Fall der Staat auf Grundlage politischer Interessen im Einzelfall entscheidet, ob Völkermord oder ein übliches militärisches Versehen vorgelegen hat, während das Benesch-Gesetz im nachhinein festgelegt hat, daß die Ermordung von Sudetendeutschen und Ungarn zwischen dem 30. September 1938 und dem 28. Oktober 1945 keine Straftat war. Das letzte Gesetz ist rassistisch, das geplante US-Gesetz ist zwar nicht rassistisch, aber ein Verstoß gegen alle Gleichberechtigungsprinzipien der irdischen Völkergemeinschaft, in concreto ein Verstoß gegen Artikel 1 (alle Absätze) der UN-Charta.

Da die USA sich aber auch ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen immer wieder gerne entziehen und schon lange demonstrieren, daß sie über der Völkergemeinschaft zu stehen glauben, ist der neuerliche Vorstoß nur in einem geringen Maße überraschend. Nichts, auch kein 11. September, kann eine solche Haltung begründen. Die USA schaden sich selbst und dem Geist der Charta der Vereinten Nationen, und für unseren Teil ist die deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet, den Amerikanern dies auch verständlich zu machen. B. Knapstein