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15.06.02 / Enteignung bleibt Unrecht

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 15. Juni 2002


Enteignung bleibt Unrecht
Straßburg bestätigt Pflicht zur Rückgabe
von Heiko Peters

Zum wiederholten Male hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geurteilt, daß von den Kommunisten während ihrer Gewaltherrschaft gestohlene Immobilien den rechtmäßigen Eigentümern zu erstatten bzw. gerechte Entschädigungen zu zahlen sind. Diese Meldung vom 21. Mai 2002 wurde von den deutschen Medien (mit wenigen Ausnahmen) gewissermaßen in einem Schweige-Kartell "vergessen", obwohl gerade die Bundesrepublik allen Grund hätte, darüber sehr ernsthaft nachzudenken: Immerhin handelt es sich dabei um den größten Polit-Skandal der letzten 50 Jahre, der bisher von allen Seiten aus unterschiedlichsten Gründen totgeschwiegen wird, obwohl die Folgen seit der deutschen Wiedervereinigung gigantisch sind.

Zur Erinnerung: In der Debatte zur Wiedervereinigung im Jahre 1990 erklärte der damalige Kanzler Helmut Kohl dem deutschen Parlament, es gäbe ein Junktim der UdSSR bzw. der DDR, daß die Wiedervereinigung nur zu haben sei, wenn das Grundgesetz geändert werde, um den von den Kommunisten in den Jahren 1945-49 bestohlenen Eigentümern ihre geraubten Immobilien nicht zurückgeben zu müssen. Vielmehr sollten diese zum Nutzen der Staatskasse über die "Treuhandanstalt" meistbietend verkauft werden. Dazu äußerte sich der damalige Finanzminister Waigel vor dem Bundestag sinngemäß: So könnten die Kosten der Wiedervereinigung in erträglichem Rahmen gehalten werden.

Auch wenn das Verfassungsgericht in Karlsruhe dieser Behauptung der Bundesregierung in mehreren Urteilen erstaunlich gutgläubig (oder wider besseres Wissen?) folgte, so wissen wir heute aufgrund sorgfältiger Recherche: Diese Behauptungen waren schlichtweg falsch. Zu eindeutig ist die Beweislage: Bereits im Februar 1990 sagte Kohl vor der Presse, es gäbe keinerlei Bedingungen der UdSSR, Gorbatschow erklärte entsprechende Behauptungen für absurd, die Volkskammer der DDR trat am 25. August 1990 ohne jede Bedingung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik bei, worüber der Kanzler sofort unterrichtet wurde, und der Verdacht, daß das Verfassungsgericht unter Roman Herzog ein politisches Urteil zugunsten seines Duzfreundes Kohl sprach, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Folgen für Deutschland sind immens. Es gab insgesamt 2.169.000 Anträge auf Restitution konfiszierter Immobilien. Der gesamte Mittelstand der Ex-DDR war betroffen - und wurde von Kohl, Schäuble, Waigel, Kinkel und Herzog an der Rückkehr in die häufig viele Jahrhunderte angestammte Heimat gehindert.

Statistisch erwiesen ist: Der Mittelstand stellt 80 Prozent der Arbeitsplätze und erwirtschaftet 60 Prozent des Steueraufkommens. Daß heute Hunderttausende von Arbeitsplätzen fehlen, daß das Steueraufkommen der Ex-DDR viel zu niedrig ist, daß in den letzten 10 Jahren 2 Millionen meist leistungsfähige und arbeitsfähige Einwohner die Gebiete jenseits der Elbe verlassen haben: Jeder weiß es. Nur hat bisher kein Politiker den Mut, den Skandal aufzudecken und damit die Umkehr zu wirtschaftlich vernünftigem und moralisch richtigem Handeln zu ermöglichen.

Aber: Wahrheit ist wie Wasser. Sie sucht sich immer ihren Weg. Bei dem legalisierten Raub am "arisierten" Vermögen der deutschen Juden bedurfte es einer Zeitspanne von über 50 Jahren, bis die Öffentlichkeit sich der unbequemen Wahrheit stellte.

Der Europäische Gerichtshof könnte mit seinen wegweisenden Urteilen diesmal früher für Gerechtigkeit sorgen - zum Wohl des Landes und um endlich den nötigen Rechtsfrieden zu schaffen.