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13.07.02 / Polnische Vertreibungsdekrete schon kassiert?

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 13. Juli 2002


Polnische Vertreibungsdekrete schon kassiert?
Landsmannschaft Ostpreußen verlangt von Warschau Wahrheit und Klarheit

Seit dem erfolgreichen Deutschlandtreffen der Ostpreußen in Leipzig ist die Diskussion über die unsäglichen polnischen Bierut-Dekrete wieder voll entbrannt. In der Großkundgebung hatte der Bayerische Ministerpräsidenten Dr. Stoiber eine der zentralen Forderungen der Landsmannschaft Ostpreußen aufgegriffen, daß neben den tschechischen Benesch-Dekreten auch über die polnischen Vertreibungsdekrete gesprochen werden müßte. Sie seien mit dem europäischen Rechts- und Werteverständ-

nis nicht vereinbar. Wenn sie noch Gültigkeit hätten, müßten diese aufgehoben werden. Er betonte, daß sich Polen in seinem eigenen Interesse verbindlich und versöhnend von seinem Vertreibungsunrecht trennen solle. Einzelne polnische Spitzenpolitiker haben die Forderung Stoibers heftig und im Ton unangemessen zurückgewiesen.

Wie aus heiterem Himmel kommt nun die vom Warschauer FAZ-Korrespondenten verbreitete und auch vom Ostpreußenblatt aufgegriffene Meldung, die meisten der Bierut-Dekrete seien längst aufgehoben. Ein polnischer Historiker namens Borodziej habe dies nach gründlicher Durchforstung der polnischen Staatsarchive festgestellt. Wer erinnert sich da nicht an die Aussage der tschechischen Regierung von 1997, daß die Benesch-Dekrete erloschen seien! Tatsächlich finden sie Anwendung bis zum heutigen Tag.

Die Forderung der deutschen Vertriebenenverbände nach Aufhebung der polnischen Vertreibungs- und Entrechtungsdekrete besteht seit der Wende von 1990. Warum haben polnische Regierungskreise bisher nicht die Aufhebung der sogenannten Bierut-Dekrete bekanntgegeben? Wissen sie selbst nicht, was auf diesem Sektor derzeitig gültige polnische Rechtslage ist? Unsere eigenen vorläufigen Recherchen - die noch nicht abgeschlossen sind - haben ergeben, daß ein Teil der polnischen Entrechtungsdekrete wohl in der Vergangenheit aufgehoben wurde. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Nicht außer Kraft gesetzt sind - soweit wir dies heute übersehen können - das Enteignungsgesetz "betreffend die Übernahme der Grundzweige der nationalen Wirtschaft in das Eigentum des Staates" vom 3. Januar 1946 sowie verschiedene Ausführungsbestimmungen betreffend das Vermögen der Deutschen und der deutschen territorialen Selbstverwaltungskörperschaften.

Die Aufhebung aller Unrechtsakte muß aber glaubhaft und, im Sinne der Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten, verbindlich und versöhnend sein. Hier geht es nicht, um das jüngste Zitat des geschichtsvergessenen CDU-Politikers Schäuble zu verwenden, um eine "juristische Spitzfindigkeit", sondern um die dauerhafte Heilung von Völkermord und Vertreibungsunrecht. Keine kniefallende Selbstverleugnung ist das Gebot der Stunde, sondern eine Geisteshaltung, die Geist und Buchstabe des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages erfüllt. Wilhelm v. Gottberg