20.04.2024

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17.08.02 / Entschädigung für Enteignete als "Jobmaschine"

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 17. August 2002


Recht schafft Arbeit
Entschädigung für Enteignete als "Jobmaschine"
von Heiko Peters

Das Wahlkampfgetöse aller Parteien kulminiert (zu Recht!) in der Frage: Wie ist die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu bekämpfen? Jeder überbietet den anderen in der - möglichst staatlich überprüften - Umverteilung der vorhandenen Arbeit, statt ernsthaft zu ergründen: Wie schaffe ich möglichst viele und dauerhafte neue Arbeitsplätze? Dabei weiß jeder Arzt: Der Therapie muß eine sorgfältige Diagnose vorausgehen. Erst dann kann eine wirkungsvolle Rezeptur verordnet werden.

Es gibt heute in Deutschland rund vier Millionen offiziell arbeitslos gemeldete Mitbürger. Wir wissen ebenfalls, daß in den vergangenen Jahren seit der Vereinigung Millionen Deutsche aus der Ex-DDR vor der Arbeitslosigkeit in ihrer Heimat geflohen sind und nunmehr in der alten Bundesrepublik ihrer Arbeit nachgehen. Diese Zahl erhöht sich um eine erhebliche Anzahl von "Wirtschafts-Pendlern", die wochenweise oder täglich ihre Arbeit in Westdeutschland tun. Bei aller begründeten Freude über die Vereinigung - die vom Autor hundertprozentig geteilt wird - ist nüchtern festzustellen: Ohne die arbeitswilligen und hoch motivierten Zuwanderer aus der Ex-DDR wäre die Arbeitslosigkeit in der alten Bundesrepublik erheblich geringer, ebenso die staatlichen Sozialsubventionen und damit die Lücken im Etat.

Die entscheidende Frage scheint also zu sein: Wie schaffe ich schnell und dauerhaft eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen in der Ex-DDR? Gelingt dies mit staatlichen Subventionen in bestimmte Groß-Projekte, oder brauchen wir flächendeckend bis in den letzten Winkel von Vorpommern und der Lausitz neue Arbeitgeber? Bei der Beantwortung dieser Frage helfen Geschichtskenntnisse und empirische Daten der Volkswirtschaft.

1.) Der Mittelstand stellt 75 bis 80 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland, wobei er allerdings nur 60 Prozent des Bruttosozialproduktes erwirtschaftet. Dies deutet darauf hin, daß hier nicht, wie häufig bei Großbetrieben, nur der wirtschaftliche Nutzen zählt, sondern daß hier die Arbeitsbedingungen in der Regel humaner, mit mehr menschlicher Nähe angefüllt sind. Dies ist verständlich, da in den Klein- und Mittelbetrieben der Chef normalerweise nicht nur die Namen der Mitarbeiter kennt, sondern auch deren Familien (und auch die entsprechenden Sorgen).

2.) Vor dem Zweiten Weltkrieg lag die Wirtschaftsleistung in Sachsen und Thüringen an der Spitze aller deutscher Länder, deutlich vor dem Ruhrgebiet.

3.) Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde insbesondere in den ersten Jahren nach 1945 der Mittelstand in der gesamten sowjetisch besetzten Zone enteignet. Ein Teil der ehemaligen Arbeitgeber nutzte seine in Ge- nerationen erworbenen Kenntnisse nach der Flucht in die West-Zonen zum Aufbau einer neuen Existenz und half unter Adenauer und Erhard mit, das weltweit bestaunte Wirtschaftswunder zu vollbringen. Ein anderer Teil wurde von den Kommunisten ausgegrenzt und verfolgt.

4.) Nach der Wiedervereinigung wurden (mit Hilfe des von Kohl vor dem Bundestag behaupteten und von Schäuble verteidigten angeblichen Junktims der DDR und der UdSSR: keine Rückgabe der 1945/49 konfiszierten Immobilien als unumstößliche Vorbedingung für die Wiedervereinigung) die zum Wiederaufbau bereiten Mittelstands-Familien an der Rückkehr in die alte Heimat und gleichzeitig am Wiederaufbau alter Wirtschaftszweige gehindert. Der moralische Schaden dieses gigantischen Betrugsmanövers ist gewaltig, der wirtschaftliche Schaden noch größer.

Was ist zu tun? Da es das behauptete Junktim niemals gegeben hat, sind die noch in Staatsbesitz befindlichen Immobilien sofort und unbürokratisch den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben - in der Hoffnung, daß auch zwölf Jahre nach der Vereinigung möglichst viele dieser Familien vor Ort beim Wiederaufbau sich engagieren, damit neue Wirtschaftsstrukturen errichtet werden.

Wie aber sollen diejenigen entschädigt werden, die im Sinne der Gleichberechtigung darauf pochen, auch ihre alten Häuser und Grundstücke zurückzuerhalten, obwohl diese inzwischen aufgrund höchst fragwürdigen staatlichen Handelns bereits neue Besitzer erhalten und wo diese "Neuen" auch zum Teil bereits erheblich investiert haben? Hier ist der Staat eindeutig zur Entschädigung verpflichtet - nur hat er das nötige Geld nicht.

Der Ausweg: Der Staat entschädigt diese - benachteiligten - Eigentümer mit übertragbaren und frei handelbaren Steuergutschriften in Höhe des 20fachen Einheitswertes von 1935. Diese Steuergutschriften, die an jedermann verkauft werden können, sollen zu 100 Prozent valutieren, also gegen jedwede Steuerschuld aufgerechnet werden können, falls ein gleich hoher Betrag im Laufe von drei Jahren auf dem Boden der Ex-DDR investiert wird. Also: Immobilienwert 250.000 Euro, Investitionen innerhalb von drei Jahren 250.000 Euro, Steuerschuld des Inhabers der Steuergutschrift gleich null. Wird der Betrag von einem Bürger der Ex-DDR (Person oder Firma) zwar außerhalb der DDR investiert, kommt aber ihm selbst zugute, sinkt sich die Anrechenbarkeit auf 75 Prozent. Wird das Guthaben nur als finanzielle Entschädigung genutzt, wird es nur zu 50 Prozent angerechnet.

Mit dieser Konstruktion werden einerseits viele ehemalige Mittelstands-Familien ermutigt, sich doch noch in der ehemaligen DDR wieder zu engagieren. Andererseits wird das Interesse von wohlhabenden Firmen und Bürgern (nur diese brauchen ja die Steuergutschriften) auf Investitionsmöglichkeiten in Mitteldeutschland gelenkt, so daß auch diese zum Aufschwung vor Ort beitragen können.

Man hört schon den Chor der erbsenzählenden Steuer-Eintreiber: Das geht nicht, wir können das nicht bezahlen. Dem ist entgegenzuhalten:

Das Unrecht, das Politik und Justiz in unheiliger Allianz den Betroffenen angetan haben, wird in jedem Fall korrigiert werden müssen. Die Signale in Präzedenzfällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Rumänien, Bulgarien, Zypern, Griechenland) sind zu eindeutig. Auch die USA haben mit ihrer Resolution 562 ein klares Signal zur Rechtsstaatlichkeit gesetzt. Das Urteil gegen Deutschlands Fiskus ist auch deshalb höchstwahrscheinlich, weil erstmalig ausgewiesene Top-Juristen (unter anderem Prof. Doehring, Heidelberg, Prof. Schweisfurth, Frankfurt/Oder, Prof. Grün, Uni Erlangen) die ehemaligen Mittelständler vertreten.

Hinzu kommt: Der volkswirtschaftliche Nutzen nicht nur des Fiskus, sondern des gesamten Landes ist gewaltig. 16 Prozent der Steuergutschriften fallen bereits bei der Investition als Mehrwertsteuer sofort an den Fiskus zurück, die Lohn- und Einkommensteuern, die Körperschafts- und alle Ertragssteuern werden ungeheuer ansteigen. Zugleich entfallen Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Hunderttausende, Krankenkassen und Rentenversicherungen werden beträchtlich entlastet. Regionen, die heute zu Deutschlands Armenhäusern zählen, werden so tatsächlich zu "blühenden Landschaften".