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31.08.02 / "Abspeckkur"

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 31. August 2002


"Abspeckkur"

Am 22. September werden einige der 666 Bundestagsabgeordneten mitsamt ihren Mitarbeitern ihre Büros räumen und sich nach einer neuen Beschäftigung umsehen müssen. Der Grund für diesen Zwangsauszug hängt nicht nur von den Wahlergebnissen an sich ab, sondern auch von der Tatsache, daß in der 15. Wahlperiode der Bundestag eine Schlankheitskur durchmachen wird, und zwar werden von da ab nur noch 598 Abgeordnete ihren Arbeitsplatz im Bundestag haben. Diese "Abspeckkur" soll den Bundestag bezahlbarer machen, denn immerhin bekommt ein Bundestagsabgeordneter monatlich zu versteuernde 6.859 Euro und 3.417 Euro Kostenpauschale für beispielsweise den Zweitwohnsitz in Berlin, Büromiete im Wahlkreis und Portokosten. Zudem übernimmt der Bund die Kosten für das Personal in Höhe von bis zu 7.500 Euro. Hier sollte allerdings erwähnt werden, daß davon zumeist ein wissenschaftlicher Assistent, Sekretärin in Berlin und häufig auch eine Sekretärin im Wahlkreis bezahlt werden müssen, was die scheinbar hohe Summe an sich wieder relativiert. Eine Änderung der sowieso nicht mehr die reale Bevölkerungssituation widerspiegelnden Wahlbezirke wurde schon zu Beginn der Legislaturperiode veranlaßt, und ermöglicht diese Minimierung der Zahl der Bundestagsabgeordneten.

In dieser 14. Wahlperiode des Bundestages gibt es 23 ständige Ausschüsse wie Rechtsausschuß, Finanzausschuß, Ausschuß für Gesundheit, Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuß für Bildung, Forschung und Technikfolgenschätzung und Ausschuß für Angelegenheiten der Europäischen Union. Jeder Abgeordnete ist Mitglied in mindestens einem der Ausschüsse, die als vorbereitende Beschlußorgane des Bundestages anzusehen sind. Martin Hohmann beispielsweise ist Mitglied im Innenausschuß und Petitionsausschuß und ist zudem stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuß.

Die Ausschüsse, in denen von jeder im Bundestag vertretenen Partei Abgeordnete sind, sind grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Man erhofft sich dadurch mehr Nüchternheit und Sachbezogenheit. Zudem können die Abgeordneten freier diskutieren, ohne sich gleich öffentlich festzulegen. Zumeist liegen zu demselben Thema mehrere Gesetzentwürfe oder Anträge vor. So reicht beispielsweise die SPD einen neuen Entwurf zum Waffengesetz ein, und die CDU kontert mit einem eigenen Konzept. In den Ausschüssen besteht nun die Möglichkeit, sich in Diskussionen einander anzunähern und so nur die 40 Mitglieder im Innenausschuß anstelle aller 666 Bundestagsabgeordneten zu beschäftigen. Wenn der Gesetzentwurf dann im Plenum zur Abstimmung vor alle Abgeordneten kommt, ist er zumeist schon vorher im entsprechenden Ausschuß umgearbeitet worden.

Der Petitionsausschuß hat eine Sonderstellung inne. Jeder Bürger hat laut Artikel 17 im Grundgesetzbuch das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu senden, die dann vom Petitionsausschuß beraten werden, der wiederum daraufhin dem Bundestag monatlich Berichte in Form von Sammelübersichten mit Beschlußempfehlungen vorlegt. Jeder Petent hat so die Chance, daß der Bundestag seine Eingabe überprüft und ihm die Art der Erledigung schriftlich mitteilt. Die ungefähr 20.000 jährlich eingehenden Petitionen bringen dem Staat nicht nur Arbeit, sondern bieten dem Bürger Rat und Hilfe und zeigt dem Bundestag, wo in der Gesetzgebung und Verwaltung Fehler, Lücken und Härten sind, die behoben werden können. Martin Hohmann, der für seinen engagierten Einsatz im Petitionsausschuß sogar von Kollegen jeder politischen Couleur gelobt wurde, da er in dieser Legislaturperiode über 1.000 Akten als Berichterstatter bearbeitet hat, betont die Wichtigkeit dieses Ausschusses. "Im Petitionsausschuß hat man das Ohr am Volk, weiß, was die Menschen im Land bewegt, weiß, wo der Schuh drückt. Wunder kann man nicht vollbringen, aber doch für einige Menschen in unserem Land der Gerechtigkeit auf die Sprünge helfen."