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14.09.02 / Blick nach Osten

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 14. September 2002


Blick nach Osten

Schleichende Rückgabe

Warschau - Der polnische Staat hat bisher über 226 Anträge jüdischer Gemeinden zur Rückgabe von in der Kriegs- und Nachkriegszeit enteigneten Besitztümern entschieden. Wie die Frankfurter Allgemeine berichtete, wurden u. a. 23 Synagogen und zehn Friedhöfe zurückerstattet. Der Großteil der 5236 Anträge, die bis zur Frist am 11.5.2002 auf ein entsprechendes Restitutionsgesetz aus dem Jahre 1997 eingingen, harren allerdings noch ihrer Bearbeitung. Auf dem Gebiet der Republik Polen haben 1050 jüdische Friedhöfe, 340 Synagogen bzw. Bethäuser sowie 700 sonstige Gebäude für religiöse oder soziale Zwecke (Schulen, Krankenhäuser usw.) die zerstörerischen Episoden des 20. Jahrhunderts überstanden. Sollte ihre Rückgabe im Einzelfall als unmöglich erachtet werden, sieht das Gesetz die Schaffung von Ersatz oder Entschädigungszahlungen vor. Letzteres gilt jedoch mit Ausnahme der alten deutschen Ostprovinzen.

 

Böhmen: Grenzmuseum

Budweis - Im südböhmischen Grenzort Außergefild (tschech.: Kvilda) wurde am 7. September der Grundstein für ein "Museum des Eisernen Vorhangs" gelegt. Dieses soll nach seiner Fertigstellung 2005 weitere Besucher in die 40 Kilometer nördlich von Passau gelegene Böhmerwaldgemeinde locken.

 

Schlesische Fluglinie

Warschau - Die erste regionale polnische Fluggesellschaft "Silesian Air" startet in diesem Monat mit ihren Passagierflügen. Neben Verbindungen zwischen Warschau und Danzig bzw. Stettin oder Breslau stehen auch Flüge in ausländische Metropolen auf dem Plan.

 

Panne mit Sowjetpässen

Königsberg - Über 20 000 ehemalige Sowjetoffiziere, die sich nach dem Abzug der Besatzungstruppen aus dem Baltikum im Königsberger Gebiet niedergelassen haben, sind rechtlich noch immer keine russischen Bürger. Zwar hatte die Nordwestgruppe der Armee den sowjetischen Pässen aller überflüssig gewordenen Offiziere und ihrer Familien eine entsprechende Anerkennung beigefügt, doch diese ist ungültig. Das am 3. Juni in Kraft getretene russische Bürgerschaftsgesetz erkennt keine Ausweisdokumente an, die von Militärbehörden ausgestellt wurden. Sollte die EU für die Bewohner der Exklave eine Visumpflicht einführen, dann könnten die faktisch staatenlosen Offiziere nicht mehr ins eigentliche Rußland reisen.