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12.10.02 / Benesch-Dekrete: Gutachten - wie bestellt / "Kein Hindernis für EU-Beitritt Prags"

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 12. Oktober 2002


Benesch-Dekrete: Gutachten - wie bestellt
"Kein Hindernis für EU-Beitritt Prags"
von R. G. Kerschhofer

Die Katze ist aus dem Sack: Der Völkerrechts-Professor Jochen Abraham Frowein erstellt ein Gutachten, demzufolge die Benesch-Dekrete kein Hindernis für eine Aufnahme der Tschechei in die "europäische Wertegemeinschaft" seien. An sich wenig überraschend, entspricht dies doch genau den Interessen der EU-Auftraggeber. Überraschend ist eher, daß das Gutachten bereits am 12. September dem Brüsseler "Intrigantenstadl" zugeleitet worden war, aber erst drei Wochen später an die Medien durchsickerte.

Frowein wurde vor zwei Jahren als einer der "drei Weisen" bekannt, die ein echtes Bravour-Stück zu leisten hatten, nämlich die völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Österreich zu rechtfertigen, sie zugleich unter Gesichtswahrung zurückzunehmen und dennoch die Österreicher anzuschwärzen, indem man sie "unter Beobachtung" stellte. (Wohlgemerkt, die Sanktionen waren nicht bloß diplomatische Kinderei, sondern handfeste Diskriminierung österrei- chischer Staatsbürger.) Während Froweins Kollegen Ahtisaari und Oreja "das Politische" zu erledigen hatten, mußte Frowein ein "wissenschaftliches" Feigenblättchen liefern.

Auch diesmal hatte Frowein ein Feigenblättchen zu basteln. Offiziell zwar nur eines für die Tschechei, de facto aber für alle Staaten und Personen, die bei den nach Kriegsende an Deutschen begangenen Verbrechen mitgemacht hatten. (Diese Katze darf ja keinesfalls aus dem Sack!) Natürlich ist eine so verantwortungsvolle Aufgabe nicht irgendwem anzuvertrauen - da braucht man schon einen verläßlichen Deutschen. Und wenngleich sich der erweiterungswütige Kommissar Verheugen über die vorzeitige Enthüllung sehr "empört" zeigte, kann er zufrieden sein, denn als Deutscher weiß er, was man der einseitigen Vergangenheitsbewältigung schuldig ist.

Die Erkenntnisse Froweins und seiner Koreferenten, des Schweden Bernitz und des Briten Prout, kurz zusammengefaßt: Den Enteignungen komme keine rückwirkende Bedeutung zu, das tschechische Restitutionsverfahren sei zwar diskriminierend, aber kein Problem für EU-Recht, Staatsbürgerschaftsfragen seien nicht Sache der EU, und ein Widerruf des Amnestie-Gesetzes von 1946 sei nicht zwingend. Bernitz verweist immerhin auf Widersprüche zwischen der Verweigerung des Rückkehrrechts durch die Benesch-Dekrete und der Niederlassungsfreiheit in der EU. Prout nennt das Amnestiegesetz, das die begangenen Verbrechen straffrei stellt, zwar "abstoßend", doch das hat keinerlei Rechtsfolgen. Ach ja, eine Prager "Geste des Bedauerns" wäre ganz nett, heißt es auch. Man stelle sich bloß vor, es hätte schon 1945/46 solche Gutachter gegeben: Das Abhaken der Nürnberger Rassengesetze und ihrer fatalen Folgen wäre um einiges billiger gekommen!

Interessant sind auch die von Frowein mitgelieferten Begründungen: Hitler habe bereits 1939 ein Dekret erlassen, das dem tschechischen Amnestiegesetz von 1946 entspreche. Na, wenn das keine Rechtfertigung ist! Auch der Hinweis auf Lidice darf nicht fehlen - doch selbstverständlich ohne Erwähnung von Vorgeschichte und Zusammenhängen. (Vgl. dazu Folge 10/2002 "Die geheimen Manipulierer".) Und natürlich ist keine Rede davon, daß die Zahl der von Tschechen seit dem Jahre 1918 ermordeten Deutschen ein Vielfaches dessen beträgt, was die Tschechen insgesamt (einschließlich durch die Alliierten) an Opfern zu beklagen haben, wobei die Tschechen ohnehin immer auch die Juden mitrechnen. (Wenngleich es durchaus vorkam, daß überlebende Juden durch die Benesch-Dekrete als Deutsche enteignet wurden.)

Seit der deutsch-tschechischen Erklärung von 1997 kommt nennenswerter Widerstand gegen die Benesch-Dekrete eigentlich nur noch aus Österreich, speziell von der FPÖ und von der Sudetendeutschen Landsmannschaft. Gerhard Zeihsel, Bundesobmann der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich, nannte das Frowein-Produkt eine "tschechophile Expertise" und "politische Belletristik". Er appellierte an Brüssel, die Völkerrechtsexperten Ermacora, Blumenwitz, Gornig und Tomuschat zu berück-sichtigen, laut deren Gutachten die Behandlung der Sudetendeutschen den Tatbestand von Völkermord erfüllt und nicht verjähren kann.

Aber was nützt das alles: Schon im alten Rom hieß es "vae victis" - wehe den Besiegten! Und nur rund ein Zehntel der Sudetendeutschen, die sich 1918/19 über alle Parteigrenzen hinweg, doch vergeblich zur Republik Deutsch-Österreich bekannt hatten, fand 1945 in Rest-Österreich eine neue Heimat - alle anderen gingen nach Rest-Deutschland. Und Österreich zählt wenig heutzutage. Und eine Veto-Drohung der geschwächten FPÖ geht erst recht ins Leere.

Letzte Hoffnung ist jetzt Irland: Denn brächte die Volksabstimmung am 19. Oktober abermals ein Nein zu den Beschlüssen von Nizza, würde sich die EU-Erweiterung verzögern, und es gäbe mehr Zeit für Argumentation.