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02.11.02 / Gedanken zur Zeit: Krieg ohne Gesetz

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 02. November 2002


Gedanken zur Zeit: Krieg ohne Gesetz
von Hans-Joachim von Leesen

Vor nicht einmal 100 Jahren setzten sich die Vertreter von 41 Staatsoberhäuptern in Den Haag zu einer Friedenskonferenz zusammen, von Seiner Majestät, dem deutschen Kaiser, bis zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Venezuela, um ein "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges", zu beschließen. Sie faßten damit die bereits lange vorher geltenden Regeln des internationalen Völkerrechts klar und übersichtlich zusammen.

Da sie sich nicht der Illusion hingaben, daß Kriege eines Tages verschwinden würden, bemühten sie sich, die Gewalt durch allgemein anerkannte Regeln zu zähmen. Das Ergebnis war die Haager Landkriegsordnung, die auch für alle Fälle gelten sollte, "die nicht in diesen Bestimmungen ... einbegriffen sind", also beispielsweise für den Luftkrieg, dessen Entwicklung 1908 noch nicht absehbar war.

Aufgabe der Haager Landkriegsordnung war es vor allem, die Zivilbevölkerung, die Kriegsgefangenen und die Verwundeten zu schützen. In langen Beratungen fanden die Vertreter der Staaten Formulierungen, die sich wohltuend von Vieldeutigkeiten unterschieden, die anderen Verträgen nicht selten innewohnen. Man legte fest, wer als Kriegführender zu betrachten ist und wer nicht. Kämpfen gegeneinander sollten nur Soldaten (Kombattanten) der verschiedenen Staaten, während Zivilisten (Nicht-Kombattanten), die sich nicht an den Kämpfen beteiligen durften, zu schützen seien.

Kriegsgefangene sollten mit Menschlichkeit behandelt werden, ihr persönliches Eigentum durfte ihnen nicht fortgenommen werden, sie seien "in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuß zu behandeln wie die Truppen", die sie gefangengenommen hatten. Artikel 20 besagte, daß nach dem Friedensschluß die Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist in die Heimat entlassen werden sollten. Verwundete durften nicht getötet werden.

Feindliches Eigentum durfte nur zerstört werden, wenn es "durch die Erfordernisse des Krieges dringend erheischt wird", unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude durften nicht angegriffen oder beschossen werden. Bei Belagerungen und Beschießungen sollten Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmet waren, sowie Hospitäler soweit wie möglich geschont werden.

War ein Gebiet vom Feinde besetzt, so mußte der Sieger "die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum achten". Auch war es verboten, über eine ganze Bevölkerung Strafen wegen Handlungen einzelner zu verhängen.

Zwar gilt die Haager Landkriegsordnung im großen und ganzen auch heute noch. Aber nahezu keine der Regeln wird in der Praxis mehr befolgt. Die Mißachtung des internationalen Völkerrechts begann im Zweiten Weltkrieg. Die Organisation von Partisanen in den von deutschen Truppen besetzten Ländern durch Großbritannien bedeutete einen eklatanten Verstoß gegen die Regel, daß an Kämpfen nur Kombattanten teilnehmen durften. Kämpften Nicht-Kombattanten unter Mißachtung der Regeln, standen sie außerhalb des Völkerrechts. Ihr Auftreten etwa in Frankreich war umso mehr völkerrechtswidrig, als die französische Regierung mit Deutschland einen Waffenstillstand geschlossen hatte. Extrem völkerrechtswidrig war die Partisanenkriegführung in der Sowjetunion: Wenige Tage nach Beginn der Kampfhandlungen wurden Par-tisaneneinheiten gebildet, die sich an keine Regel der zivilisierten Kriegsführung hielten.

Der ausdrücklich gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Luftkrieg der Briten war von der lange vor dem Kriegsausbruch be- gonnenen Planung bis zur Zerstörung Dresdens ein permanenter Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung.

Die Sieger von 1945 setzten ihre Völkerrechtsbrüche nach der deutschen Niederlage fort. Die Kriegsgefangenen wurden nicht nur nicht entlassen, sondern durch einseitige Erklärungen wurde ihnen der Status des Kriegsgefangenen aberkannt, so daß sie nicht mehr unter dem Schutz der Haager Landkriegsordnung und des Internationalen Roten Kreuzes standen. Man lieferte sie an andere Länder zum Arbeitseinsatz aus - ein eindeutiger Bruch des Völkerrechts. Die Sieger ernährten sie nicht mehr ausreichend und brachten sie nicht menschenwürdig unter, was Hunderttausende das Leben kostete.

Bei der Besetzung des besiegten Deutschlands hielten sich die Sieger nicht an das "Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs". Hundert- tausende von deutschen Zivilisten wurden inhaftiert und nach Jahren entweder als "irrtümlich verhaftet" freigelassen oder nach Sondergesetzen verurteilt, die einseitig von den Siegern für sie verfügt worden waren. Dabei mußte ihnen nicht ihre Schuld nachgewiesen werden, sondern sie mußten ihre Unschuld beweisen. Deutschland wurde durch Demontagen, die Beschlagnahme privater Patente und Plünderung von Werken der Kunst und Kultur ausgeraubt.

Heute wird gern argumentiert, das sei eben das "Recht der Sieger" gewesen, wobei man übersieht, daß es derartiges nicht gibt. Zwar beriefen sich die Sieger auf die Haager Landkriegsordnung, wenn sie über Deutsche zu Gericht saßen, denen sie deren Bruch nachsagten. Zugleich setzten sie diese Ordnung außer Kraft, wenn es um ihr eigenes Verhalten gegenüber den besiegten Deutschen ging.

Wer glaubt, in den seitdem vergangenen Jahrzehnten hätte man wieder zum internationalen Völkerrecht zurückgefunden, sieht sich getäuscht. Der britische Rechtsgelehrte Veale bewies Weisheit und Weitsicht, als er kurz nach dem Kriege in seinem Buch "Advance to Barbarism" die Verstöße seines Landes gegen das Völkerrecht Deutschland gegenüber registrierte und für die Zukunft die Rückkehr der Barbarei vorhersagte.

Die einzige noch existierende Supermacht, die sich nicht zuletzt dadurch auszeichnete, daß sie das einzige Land ist, das schon einmal Atombomben auf offene Städte geworfen und dabei Hunderttausende Zivilisten getötet hat, verurteilt einige Staaten zu "Schurkenstaaten", wählt daraus einen aus und fordert, daß dessen Regierung gestürzt wird, anderenfalls es dieses Land mit Krieg überziehen werde.

Den Beweis für die gegen den "Schurkenstaat" geäußerten Vorwürfe kann es nicht liefern. Trotzdem erwartet der Superstaat von der übrigen Welt, daß sie seinem Kriegsgeschrei folgt, und droht unverhüllt, daß unbotmäßige Staaten sonst seine Macht spüren werden. Kriegsgefangene werden der Kontrolle durch das Internationale Rote Kreuz entzogen und in entfernten Gegenden in Käfigen gehalten. Er verbittet sich, daß ein auf seine eigene Initiative ins Leben gerufener Gerichtshof zur Ahndung von Kriegsverbrechen etwa gegen eigene Soldaten tätig wird. Das alles ohne jede Berufung auf das Völkerrecht. Wie zivilisiert nehmen sich dagegen jene 41 Staaten aus, die sich 1907 zusammentaten, um die Gewalt der Kriege zu zügeln! Es gab sie wohl doch, die gute alte Zeit.