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14.12.02 / Fünfzig Jahre Lastenausgleich / Bilanz einer einmaligen Solidarleistung des deutschen Volkes

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 14. Dezember 2002


Fünfzig Jahre Lastenausgleich
Bilanz einer einmaligen Solidarleistung des deutschen Volkes
von Walter Haack, Bonn

Der Präsident des Bundesausgleichsamtes (BAA) mit seinen Mitarbeitern hat sich dankenswerterweise bemüht, im Rahmen einer umfangreichen Broschüre über 155 Seiten mit einem interessanten Zahlenanhang eine Bilanz über fünfzig Jahre Lastenausgleich herauszugeben.

Am 1. September 1952 ist das Lastenausgleichsgesetz (LAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz war notwendig, um die verheerenden materiellen Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft für deren deutsche Opfer zu mildern. Seine Leistungen unterstützten diese Opfer, von denen viele kaum mehr als ihr nacktes Leben hatten retten können, beim Neuanfang.

Am Ende des Krieges war Deutschland nicht nur weitgehend zerstört und alsbald politisch in Ost und West geteilt, sondern darüber hinaus stand mehr als ein Drittel des ehemaligen Reichsgebietes unter fremder Verwaltung. Deshalb suchten allein bis 1950 mehr als 8 Millionen Menschen nach Flucht oder Vertreibung aus ihrer Heimat Zuflucht in den damaligen westlichen Besatzungszonen. Hinzu kamen die Flüchtlinge aus der damaligen sowjetischen Besatzungszone, die dem kommunistischen Herrschaftssystem entkommen wollten; alle diese Menschen mußten eingegliedert werden in eine Gemeinschaft, die selbst erhebliche materielle Verluste erlitten hatte. Diese Aufgabe konnte nicht durch den Staat allein bewältigt werden. Das Soforthilfegesetz vom August 1949 verteilte daher die erforderliche Hilfestellung auf viele Schultern. Zur Mitfinanzierung der erheblichen Eingliederungsleistungen wurden gesondert die Bürger herangezogen, deren Vermögen nicht durch den Krieg oder seine Folgen verlorengegangen war. Dieser Grundsatz der Bürgerbeteiligung wurde in das Lastenausgleichsgesetz übernommen.

Dieses Steueraufkommen reichte jedoch nicht zur Finanzierung des Lastenausgleichs aus, der im Laufe der Jahre unter anderem durch das Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz für Schäden in der ehemaligen DDR - 1959 durch die CDU/FDP-Bundesregierung - und das Reparationsschädengesetz ständig erweitert wurde. So konnte etwa nur ein Drittel der Ausgleichsleistungen aus dieser Quelle finanziert werden. Der Bund und die alten Bundesländer haben daher bis zum heutigen Tage etwa je zur Hälfte insgesamt mehr als 60 Milliarden DM aus dem allgemeinen Steueraufkommen zur Finanzierung der Lastenausgleichsleistungen zur Verfügung gestellt. Die herausgegebene Bilanz nach fünfzig Jahren Lastenausgleichsgesetz verdeutlicht die Vielfalt und den Umfang der Eingliederungsleistungen, die Flüchtlingen, Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten sowie später Aussiedlern zuteil wurden und ihnen einen neuen Start in ihrer neuen Heimat ermöglicht haben. Bis heute wurden 127 Milliarden DM an Leistungen erbracht. Die Empfänger dieser Leistungen haben im Gegenzug von Beginn an zum wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland beigetragen. Damit haben sich die an das Gesetz geknüpften Erwartungen erfüllt, nämlich den durch Krieg sowie Flucht und Vertreibung verursachten enormen Bevölkerungsanstieg im westlichen Deutschland in einer von sozialen Spannungen weitgehend freien und zur allgemeinen Wohlfahrtssteigerung beitragenden Weise zu bewältigen - eine gelungene Integrationsleistung.

Der Lastenausgleich war aus der staatlichen Perspektive eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, unter maßgeblicher Beteiligung der Kommunen. Die Hauptlast der Arbeit lag auf der unteren Verwaltungsebene, bei den Ausgleichsämtern und vielen tausend Ausfüllhelfern der ostdeutschen Landsmannschaften.

Ich möchte die vergangenen 50 Jahre Lastenausgleich zum Anlaß nehmen, allen Mitstreitern zu danken, die mit mir den schwierigen Weg gegangen sind. 50 Jahre habe ich in Verbänden und Landsmannschaften helfen dürfen, 30 Jahre als vom Bundestag gewähltes Mitglied des Kontrollausschusses des BAA. Zwei Vertretern ist meines Erachtens aus besonderem Anlaß zu danken; ohne sie ist das rechtlich sehr komplizierte LAG mit seinen 33 Novellen nicht denkbar.

Zum einen gilt der Dank dem leider viel zu früh verstorbenen Dr. Hans Neuhoff vom Bund der Vertriebenen, der über Jahrzehnte in seinem Ausschuß mit fachlich versierten und parteiübergreifenden Interessenvertretern bis zum letzten Atemzuge circa 28 LAG-Novellen erarbeitet hat, die fast ohne Abänderung den Gesetzgeber passiert haben.

Zum anderen gilt der Dank dem ausgeschiedenen langjährigen Präsidenten des BAA, Dr. Karl-Heinz Schaefer, der nicht nur dem Neuhoff-Ausschuß als Vizepräsident des BAA stets als treuer Berater, sondern auch mir für die immer umfangreichere Gesetzgebung über 30 Jahre helfend zur Seite stand.

Immerhin: Durch diese gemeinsame Arbeit und Solidarität konnte im einzelnen zigtausenden Landsleuten, im ganzen Millionen Menschen, die aus der Bahn geworfen worden waren, entscheidend geholfen werden.