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22.03.03 / "Keine Folter" / BGS weist Vorwurf zurück

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 22. März 2003


"Keine Folter" / BGS weist Vorwurf zurück

Der Vorwurf des Europarates vom 12. März, der Bundesgrenzschutz (BGS) würde bei der Abschiebung von Ausländern unnötig Gewalt anwenden, "ist in der Sache falsch und vollkommen unakzeptabel". Das stellte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bezirk des Grenzschutzes, Josef Scheuring (49), in Berlin klar.

Die Vorwürfe seien das Ergebnis einseitiger Feststellungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT) anläßlich seines Besuchs in der Zeit vom 3. bis 15. Dezember 2000 in Deutschland. Die im Bericht des CPT angesprochenen Vorgänge auf den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Frankfurt/Main und Stuttgart seien inzwischen durch Ermittlungsverfahren der zuständigen Gerichte aufgeklärt worden. Entsprechende Verfahren seien durch rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte auf Grundlage des Paragraphen 170 Absatz 2 der Strafprozeßordnung eingestellt worden. Dies gelte speziell auch für den Vorwurf einer besonders schwerwiegenden Mißhandlung auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld. Es habe sich hierbei um Fesselungen gehandelt, um Kratzen, Beißen und Schreien der Abzuschiebenden zu verhindern.

"Wir halten es für vollkommen normal", so Gewerkschaftssprecher Scheuring weiter, "daß der Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes bei der Durchführung seiner auch emotional überaus schwierigen und sensiblen Aufgaben gerade im Bereich der Realisierung von Abschiebungen auch Überprüfungen des Europarates unterliegt. Unakzeptabel ist es allerdings, wenn als Ergebnis solcher nicht überprüfbaren Vorwürfe gegen die handelnden Polizistinnen und Polizisten vorliegende entlastende Ermittlungen nicht zur Kenntnis genommen werden. Nicht nur die Abzuschiebenden, sondern auch unsere Polizistinnen und Polizisten haben einen Anspruch auf rechtsstaatliche Behandlung und dürfen nicht Opfer ungerechtfertigter Vorverurteilungen werden." EB