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10.05.03 / Heinrich Reffle v. Richtenberg / Die Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, Teil XVI

© Das Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung / Landsmannschaft Ostpreußen e.V. / 10. Mai 2003


Er setzte den Bischof von Samland fest
Heinrich Reffle v. Richtenberg  / Die Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen, Teil XVI 
von Friedrich Borchert

Heinrich Reffle v. Richtenberg wurde nach kurzer Übergangszeit als Statthalter am 29. September 1470 zum Hochmeister gewählt. Gegen den Willen der Ordensgebietiger reiste er bereits zwei Monate später nach Petrikau, um dort vor dem König von Polen den im Thorner Friedensvertrag vorgeschriebenen Treueeid abzulegen. Er tat das, um dem Land nach Krieg und Not weitere Heimsuchungen zu ersparen.

Von der Herkunft des neuen Hochmeisters ist lediglich bekannt, daß er Schwabe war und aus dem westlichen Neckarraum stammte. Ordensritter mit demselben Namen sind aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts als Pfleger, Vögte, Komture und Großgebietiger bekannt. Er selbst war fünf Jahre Kumpan (Adjutant) der beiden Hochmeister v. Erlichshausen und während des 13jährigen Städtekrieges Ordensmeister in Putzig. Erst in den letzten zehn Jahren seiner Laufbahn rückte er in die Ränge der Großgebietiger auf.

Allgemein wird diesem Hochmeister bestätigt, daß er "ein löbliches Regiment" führte. Sein strikter Sparkurs, der besonders auch die eigene Residenz einschloß, galt dem Abtrag der aufgelaufenen Schulden. Dennoch führten rück-ständige Soldzahlungen dazu, daß sich fremde Söldner im Lande schadlos hielten. Im Bestreben, Wirtschaft und Handel des Landes zu beleben, ließ Heinrich v. Richtenberg viele Schilling-Münzen prägen. Dabei wurde die Senkung des Feingewichts auf 236/000 in Kauf genommen und durch Erhöhung des Rauhgewichts ausgeglichen. Münzen dieser Zeit tragen auf der Vorderseite die Umschrift "*MAGST HINRICVS QVART" (Meister Heinrich IV.), denn er war der vierte Hochmeister in Preußen mit dem Vornamen Heinrich.

Im Mai 1470 wurde entgegen der Wahl des samländischen Domkapitels von Papst Sixtus IV. der römische Ordensprokurator Dietrich von Cuba als Bischof von Samland eingesetzt. Er war ein gelehrter Mann, Doktor beider Rechte, aber zugleich intrigant und hochmütig. Sein Empfang in Königsberg war dementsprechend kühl. Zur Hebung seiner Einnahmen hatte der Papst ihn mit mehreren Ablaßbullen ausgestattet. Als er von allen Kanzeln verkünden ließ, daß er allen Sündern, die in der Domkirche beichteten und zahlten, für alle Taten Absolution erteilen würde, sprudelten die Geldquellen.

Angesichts der Notlage des Landes erhob der Hochmeister Anspruch auf einen Anteil, doch der Bischof lehnte ab. Im Gegenteil erschlich er sich mit Versprechungen bei den Gemeinden Geld, Silber und andere Wertgegenstände.

Das sehr gespannte Verhältnis zwischen Orden und Bischof verschlechterte sich, als der Hochmeister den ihm unterstellten Bischof ernstlich ermahnte, von seinem bösen Tun abzulassen und den Gemeinden ihr Eigentum zurückzugeben. Beide Seiten ergingen sich in Schmähungen und Demütigungen.

Als der Hochmeister erfuhr, daß der Bischof eine Verschwörung zu seinem Sturz plante und potentiellen Verbündeten hohe Ämter versprach, mußte er handeln. Nach Beratung mit seinen Gebietigern ließ er den Bischof im Jahr 1474 auf der Burg Tapiau in Haft nehmen. Aber der Beschuldigte gab nicht auf, sondern heckte weiterhin Pläne für Rebellion und Flucht aus, die von einem Komplizen verraten wurden.

Ein vom Hochmeister einberufenes Konzilium verhängte gegen den Unbelehrbaren schwere Kerkerhaft, die nach mittelalterlichem Recht durch Anketten im Verließ vollzogen wurde. Während der strengen Haft verstarb der Verurteilte unter ungeklärten Umständen. Er wurde jedoch unter Wahrung der bischöflichen Ehren im Königsberger Dom beigesetzt.

Trotz der eingeleiteten Untersuchung und eidlicher Zeugenaussagen über den natürlichen Tod des Bischofs löste der Vorgang große Empörung beim Papst und der römischen Kurie aus. Es war ein dunk-les Kapitel in der Ordensgeschichte. Dem Geschick des neuen Ordensprokurators in Rom und späteren Bischofs Johannes Rehwinkel gelang es, den Papst von der Rechtmäßigkeit des Strafverfahrens zu überzeugen, zumal der Verurteilte keineswegs schuldlos gewesen ist und durch seinen Hochmut und durch seine Unbelehrbarkeit seine Lage noch verschlechterte. Offensichtlich konnten die Delikte des geplanten Hoch- und Landesverrats, des Betrugs und der Untreue bewiesen werden.

Natürlich belastete dieses Ereignis den Hochmeister und seine Gebietiger. Hochmeister Heinrich hatte in fast siebenjähriger Regierung in schwieriger Zeit mit allen zu Gebote stehenden Mitteln versucht, das Land und den Orden aus der schweren Krise herauszuführen. Er starb am 20. Februar 1477 in Königsberg und wurde in der dortigen Domgruft beigesetzt.