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07.02.04 / Blick nach Osten

© Preußische Allgemeine Zeitung / 07. Februar 2004

Blick nach Osten

Polnische Planspiele

Warschau - Im Sejm ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der die polnische Regierung verpflichten würde, von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigung für Verluste zu verlangen, die aus der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg resultierten. Die aus den Reihen der weit rechts stehenden Partei Liga Polnischer Familien stammenden Verfasser wollen mit ihrem Vorstoß möglichen individuellen Entschädigungsforderungen ostdeutscher Vertriebener an den polnischen Staat nach dessen EU-Beitritt entgegenwirken. Für den "Ernstfall" propagieren sie eine Nullösung in Form eines zwischenstaatlichen Verzichts auf jegliche Entschädigungsansprüche. Daß solche Planspiele völlig unrealistisch sind, geben nach Angaben der Zeitung Rzeczpospolita allerdings auch polnische Fachleute zu. Von drei Gutachten, die bei der Sejmkommission für Auswärtige Angelegenheiten zu dem Thema vorgelegt wurden, kamen zwei zu dem Ergebnis, daß Warschau keinerlei rechtliche Grundlagen für Entschädigungsforderungen an Berlin besitzt. Polen habe bereits 1953 auf solche Forderungen verzichtet, heißt es, und auch der deutsche Zwei-Plus-Vier-Vertrag mit den alliierten Siegermächten schließe zwischenstaatliche Entschädigungen aus.

 

Finnische Sorgen

Helsinki - Finnland will den eigenen Arbeitsmarkt für Bürger Estlands, Lettlands und Litauens nach dem EU-Beitritt der baltischen Republiken für zwei Jahre sperren. Dies kündigte Ministerpräsident Matti Vanhanen Ende Januar auf einer Wirtschaftskonferenz in Helsinki an. Vanhanen trug damit den Befürchtungen vieler Landsleute Rechnung, daß die an wesentlich geringere Löhne gewöhnten Balten in großer Zahl Arbeit in Finnland suchen könnten.

 

Vorsicht Kamera

München - Die bayerische Staatsregierung plant für die Zeit nach der EU-Erweiterung im Mai an den Grenzübergängen zu Tschechien eine verstärkte Überwachung mit Videokameras. Nachdem am größten europäischen Grenzposten Waidhaus und einer zweiten Kontrollstelle in den letzten Monaten Autokennzeichen probeweise filmisch erfaßt wurden, um sie mit den Daten im europäischen Fahndungssystem zu vergleichen, muß nun noch der bayerische Landtag über eine entsprechende Gesetzesregelung für sämtliche Übergänge zur Tschechischen Republik entscheiden. Diese würde solange gelten, bis der Nachbar in das Schengener Abkommen einbezogen ist, das die freie Fahrt zwischen allen Unterzeichnerstaaten ermöglicht.