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20.03.04 / Michels Stammtisch: / Verfassungsrang

© Preußische Allgemeine Zeitung / 20. März 2004

Michels Stammtisch:
Verfassungsrang

"Der Bundesrat fordert eine gleichberechtigte Behandlung der deutschen Sprache auf EU-Ebene." Der Stammtisch im Deutschen Haus hört das gern, komme diese Forderung doch von denen, die in Deutschland für die Kulturpolitik und damit auch für den Kulturträger deutsche Sprache verantwortlich seien. Der Stammtisch meinte, nichts liege näher, als nun endlich dafür zu sorgen, daß die deutsche Sprache auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und deren Länderverfassungen Verfassungsrang erhalte. In Österreich heiße es im Artikel 8 der Verfassung: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Re- publik." Die Schweiz habe in ih- rer Bundesverfassung festgelegt: "Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind Landessprachen der Schweiz." Im ersten Satz des zweiten Artikels der französischen Verfassung heiße es: "La langue de la Republique est le francais."

In Deutschland sei im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Sprache als Amts- beziehungsweise Gerichtssprache festgelegt. Eine klare Aussage wie "Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch" gebe es aber im Grundgesetz nicht. Die deutschen Kultusminister veranstalten statt dessen einen "Girl's Day", um die Mädchen mit der Berufswelt vertraut zu machen. Der Stammtisch meinte dazu, daß Deutsch im Grundgesetz auch eine Art Selbstverpflichtung der Kultusminister bedeuten würde, nicht nur in Europa, sondern auch zu Hause im Alltag für die eigene Sprache einzutreten.


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