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03.04.04 / Nachspiele / Doppelter Wahlgang in der Slowakei

© Preußische Allgemeine Zeitung / 03. April 2004


Nachspiele
Doppelter Wahlgang in der Slowakei

In der Slowakei findet am 3. April die erste Runde der Präsidentenwahl statt. Dabei bewerben sich zwölf Kandidaten, unter ihnen Amtsinhaber Schuster.

Doch nicht Rudolf Schuster, sondern Außenminister Eduard Kukan und der frühere Ministerpräsident Vladimir Meciar von der linksgerichteten Bewegung für eine Demokratische Slowakei (HZDS) haben in den Umfragen die Nase vorn.

Die nötige absolute Mehrheit dürfte im ersten Wahlgang ohnehin kein Bewerber erhalten, so daß dann die beiden führenden am 17. April in eine Stichwahl gehen müßten.

Aus hiesiger Sicht wäre eine Wiederwahl Schusters zu begrüßen, zumal das 1934 in Metzenseifen in der Zips als Sohn karpatendeutscher Eltern geborene Staatsoberhaupt für eine deutschfreundliche Politik steht.

Von größerer politischer Bedeutung als die Präsidentenkür könnte die ebenfalls am 3. April stattfindende Volksabstimmung über eine vorgezogene Parlamentswahl sein. Diese wird von den großen Oppositionsparteien HZDS und "Smer" genauso unterstützt wie vom Gewerkschaftsbund KOZ, der das Referendum durch eine Unterschriftensammlung erst ermöglichte.

Die bürgerlichen Regierungsparteien nehmen es Präsident Schuster übel, daß er die beiden Wahlen auf einen Termin zusammengelegt hat. Denn damit steigen die Aussichten auf eine Überwindung der erforderlichen Mindestbeteiligung von 50 Prozent der rund vier Millionen Stimmberechtigten.

Diese Hürde konnte in der Vergangenheit erst ein einziges Mal genommen werden, nämlich bei der Volksabstimmung über den EU-Beitritt im Mai 2003. Damals beteiligten sich in einer "Zitterpartie" 52 Prozent der Wahlbürger.

Die wegen ihrer Sozial- und Wirtschaftsreformen in breiten Teilen der Bevölkerung unbeliebte bürgerliche Koalition besitzt aber selbst im Fall eines erfolgreichen Referendums gute Aussichten, Neuwahlen zu verhindern.

Denn nach wie vor steht eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit aus. Die Amtszeit einer Regierung sei, so meint ein Teil der Fachleute, durch das Wechselspiel von Wahlergebnissen und Parlamentsmehrheiten vorgegeben und könne nicht durch Volksabstimmungen verändert werden. Auf jeden Fall müßte sich das Parlament erst mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit selbst auflösen - und die hat nur die Regierung... (LvV)


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