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26.06.04 / Paradoxe Klage / Liechtenstein gegen Deutschland

© Preußische Allgemeine Zeitung / 26. Juni 2004


Paradoxe Klage
Liechtenstein gegen Deutschland

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird seit dem 14. Juni eine Staatenklage des Fürstentums Liechtenstein gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt.

Hintergrund ist die indifferente Haltung der hiesigen Politik zu den Entschädigungsforderungen von Enteignungsopfern der tschechischen Benesch-Dekrete, die sich nun gegen die Berliner Republik und den deutschen Steuerzahler kehren könnte.

Zunächst die Fakten: Im Gefolge der Benesch-Dekrete verloren das liechtensteinische Fürstenhaus sowie etwa 60 Privatfamilien aus dem winzigen Alpenstaat auf dem Boden der Tschechoslowakei (überwiegend in Südmähren) ungefähr 180 000 Hektar Land sowie Schlösser und wertvolle Kunstsammlungen.

Die damaligen Prager Machthaber stuften die liechtensteinischen Eigentümer alle als Volksdeutsche ein und behandelten sie dementsprechend als rechtlos. Die enteigneten Güter wurden "mit Kriegsschulden verrechnet". Daß das seit 1806 souveräne und in beiden Weltkriegen neutrale Liechtenstein zu den wenigen Staaten gehörte, die das Münchner Abkommen von 1938 nicht anerkannt hatten, blieb unbeachtet.

Bis heute ist die tschechische Einstellung in dieser Frage von einer ungeheuerlichen Ignoranz bestimmt. Man lehnt jegliche Verhandlungen über Entschädigungsleistungen an das Fürstentum ab und erkennt dieses nicht einmal als eigenes Staatswesen an.

Aus liechtensteinischer Sicht ist die deutsche Position ähnlich skandalös: Die Bundesrepublik stellt sich demzufolge nicht nur nicht hinter die völkerrechtlich begründeten Entschädigungsforderungen des Alpenlandes, sondern verletzte dessen nationale Souveränität. Beides habe sich ganz konkret in einem Streit um ein tschechischerseits geraubtes Gemälde aus dem Besitz der Fürstenfamilie gezeigt, dessen Herausgabe deutsche Gerichte verweigerten, als sich das wertvolle Bild Anfang der 90er Jahre als Leihgabe auf einer Kölner Ausstellung befunden hatte (siehe auch PAZ 44/2003, S. 7).

Am 1. Juni 2001 reichte das Fürstentum Liechtenstein deshalb und wegen der "Mißachtung von Eigentumsrechten" Klage vor dem IGH ein.

Die unverantwortliche Politik deutscher Entscheidungsträger könnte letztlich dazu führen, daß unser Land eine milliardenschwere Wiedergutmachung erbringen muß, die nach gesundem Menschenverstand ganz eindeutig Tschechien obliegt. (MS)


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