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03.07.04 / "Was tun, wenn jemand stirbt?" / Hilfreicher Ratgeber der Verbraucherzentrale Berlin für die Hinterbliebenen im Fall der Fälle

© Preußische Allgemeine Zeitung / 03. Juli 2004


"Was tun, wenn jemand stirbt?"
Hilfreicher Ratgeber der Verbraucherzentrale Berlin für die Hinterbliebenen im Fall der Fälle

Anfang des Jahres ist das Sterbegeld gestrichen worden. Nicht aus dem Grunde, daß wir den Tod jetzt, nach immer mehr lebensverlängernden Maßnahmen, endgültig überwunden hätten, sondern schlicht und ergreifend aufgrund des immer geringeren Budgets der Krankenkassen. Viele suchen jetzt nach Möglichkeiten, die Kosten einer Bestattung in Grenzen zu halten.

Die Bestattungsinstitute klagen über den entfallenen Zuschuß. Sterbegeldversicherungen für jüngere Menschen oder alternativ dazu ein Bestattungsvorsorgevertrag, mit dem Details der Beerdigung festgelegt werden, können bei den Instituten abgeschlossen werden und entspannen die neue Situation. Die Qualität der Betreuung wird dort großgeschrieben. Die Bestattungsinstitute versuchen, zusätzlich zu den Standardleistungen ein Netzwerk von Hilfsangeboten aufzubauen, um die Angehörigen umfassend betreuen zu können. Dies fängt bei den mehrstündigen Beratungsgesprächen an und geht bis zu den Unterstützungsangeboten bei Wohnungsauflösungen, Finanzen, Versicherungsangelegenheiten und seelischer Hilfe. Beim GBI, dem Großhamburger Bestattungsinstitut, steht sogar eine Fachkraft zur psychologischen Nachbetreuung der Angehörigen zur Verfügung.

Die etwa 800.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland sterben, werden auf unterschiedliche Art beerdigt. Man unterscheidet Erdbestattung, Feuerbestattung und Seebestattung. Wobei zwischen offizieller und anonymer Bestattung dann entschieden wird. Das Bestattungsrecht obliegt in Deutschland den Ländern und ist somit regional sehr oft unterschiedlich. Im Rahmen der Europäisierung rechnet man in vielen Bereichen mit einer Liberalisierung der Vorschriften. In Deutschland diskutiert man aktuell noch über die Außerkraftsetzung der gebundenen Beisetzungspflicht auf Friedhöfen. Nach solch einer Gesetzesänderung wäre es endlich möglich, die Urne zu Hause auf die Fensterbank zu stellen.

In den norddeutschen Bundesländern ist die Feuerbestattung seit langem schon üblicher als die Erdbestattung, doch auch in den anderen Bundesländern zeigt sich ein Trend hierzu, nicht zuletzt aufgrund der günstigeren Alternative im Vergleich zur Erdbestattung.

Auch die Art der Trauerfeier ändert sich. In den deutschen Großstädten verzeichnet man eine Dreiteilung der Vorgehensweise bei Trauerfeiern. 30 Prozent aller Feiern werden als weltliche Feiern gehalten, 30 Prozent als kirchliche und der Rest verzichtet mittlerweile ganz auf eine Trauerfeierlichkeit.

Moslems werden in der Regel von eigenen Bestattungsinstituten beerdigt. Die Vorschriften des Glaubens beinhalten festgeschriebene Rituale. Die Bestattung erfolgt in den meisten Fällen aber im Herkunftsland des Verstorbenen. Hierdurch entsteht ein regelrechter Leichentourismus. Der Leichnam wird ohne Sarg beerdigt, was aufgrund der Glaubensgrundsätze für Moslems sogar in Deutschland erlaubt ist. Die Beisetzung erfolgt mit der linken Körperseite gen Mekka. Interessant ist, daß auch für Christen die Beisetzung im Sarg noch bis ins 19. Jahrhundert nicht üblich war, sondern ein Privileg der Oberschicht.

Die Kosten der Beerdigung in Deutschland sind aufgrund der individuellen Ansprüche sehr unterschiedlich und durch die sehr detaillierten Bestattungsverträge schwer zu greifen. Jedoch gilt weiterhin die Tatsache, daß die Preise oft von Institut zu Institut erheblich differieren und sich daher ein Preisvergleich lohnt. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unkosten sogar zur Minderung der Lohnsteuer angesetzt werden.

Dem Trend zu anonymen Bestattungen, meist nur aus dem Grund, Kosten zu sparen, versuchen die Bestattungsinstitute entgegenzuwirken. Man befürchtet einen Einbruch unserer gesamten Trauerkultur. Als ein besonderes Beispiel, um eine anonyme Bestattung zu vermeiden, sei hier der Verein "Quo vadis e. V." genannt. Der Verein bietet eine neu angelegte Gemeinschaftsgrabanlage, auf der die Urnen beigesetzt werden und der Verstorbene auf einer Gedenktafel vermerkt ist. Pflege und Erhalt der Grabanlage werden von Quo vadis e. V. übernommen, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Literaturhinweis: Peter Schulz "Was tun, wenn jemand stirbt?", Verbraucherzentrale, Berlin 2003, 112 Seiten, 5,80 Euro. Dieser hilfreiche Band aus der Ratgeberreihe der Verbraucherzentralen informiert über alles, was beim Tod eines Angehörigen zu tun ist, an wen man sich wenden muß und was dabei im einzelnen zu beachten ist. Erläutert werden die verschiedenen Formen der Bestattung, die Kosten für Grab und Bestattungsunternehmen, die Formalitäten, die zu erledigen sind, und was nach der Beerdigung noch zu tun bleibt. Viele weitere Hinweise komplettieren den mit Tod und Bestattung verbundenen Themenkreis, wie zum Beispiel Adressen von Verbänden, Museen und Internet-Seiten zum Thema Tod und Trauer. Gregor Röhr


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