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31.07.04 / Die große Angst vor Volkes Stimme / Debatte um Volksabstimmung zur EU-Verfassung zeigt, was die Politiker

© Preußische Allgemeine Zeitung / 31. Juli 2004


Die große Angst vor Volkes Stimme
Debatte um Volksabstimmung zur EU-Verfassung zeigt, was die Politiker von ihren Wählern wirklich halten
von H.-J. von Leesen

Franzosen, Engländer, Polen, Tschechen, Spanier, Portugiesen, die Dänen, Iren, Niederländer, Belgier und Luxemburger werden über die Verfassung der Europäischen Union, die für alle Mitgliedsländer verbindlich werden soll, abstimmen. Diese Bürger werden von ihren Regierungen gefragt, was sie von dem jetzt vorliegenden Entwurf halten. Im Wahlkampf werden die Parteien ihre Argumente für oder wider die Verfassung vortragen, und es ist kein Geheimnis, daß die Pro-Konstitutions-Parteien die übergroße Mehrheit bilden. Natürlich werden auch die heute "Europa-Skeptiker" genannten Kritiker ihre Auffassung propagieren, doch nun wird sich zeigen, welche Argumente überzeugend sind.

Doch das größte der EU-Mitgliedsländer fehlt in der Reihe dieser die Demokratie als Herrschaft des Volkes ernst nehmenden Staaten: Die Bundesrepublik Deutschland.

Vor wenigen Monaten war die Zahl der nationalen Regierungen, die Angst hatten vor einer Volksabstimmung, größer. Tony Blair, der britische Premierminister, der in der Tat Grund für die Befürchtung haben muß, in seinem Land für die EU-Verfassung keine Mehrheit zu bekommen, hielt sie lange für überflüssig, zumal dort auch manche der großen Zeitungen europaskeptisch sind - ganz im Gegensatz zu Deutschland, wo nahezu alle Zeitungen wie gleichgeschaltet reagieren. Inzwischen hat er die Meinung geändert.

Der französische Staatspräsident hat auch keine Angst vor Volkes Stimme - die französischen Wähler werden nach ihrer Meinung gefragt.

Deutschland steht nun ziemlich isoliert da. Aber auch hier gerät die Front jener, die das Volk unbedingt fernhalten wollen, ins wanken. Die Bundesregierung hat angekündigt, sie werde noch in diesem Jahr Vorschläge für eine Erweiterung des Grundgesetzes vorlegen, wodurch dann auch in der Bundesrepublik Volksabstimmungen möglich sein würden - wenn auch nicht mehr über die EU-Verfassung. Aber wenn jemand Volksabstimmungen über eine Grundgesetzänderung führen will, dann benötigt er eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, und dazu würde Rot-Grün die CDU benötigen. Die sträubt sich allerdings bisher mit Händen und Füßen, hat aber jetzt in den eigenen Reihen erhebliche Probleme. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber hat der Bundesregierung, die sich noch bis vor wenigen Tagen gegen Volksbefragungen ausgesprochen hatte, vorgehalten: "Die Deutschen sind nicht dümmer als die Franzosen und die Engländer. Die Bundesregierung sollte endlich ihr Mißtrauen gegen das eigene Volk ablegen."

Nun ist Bundeskanzler Schröder dieser Ansicht gefolgt. Zwar dürfte die Grundgesetzänderung nicht mehr rechtzeitig kommen, um auch die EU-Verfassung zur Wahl zu stellen, doch dürfte sich, wenn sich denn die Bundesregierung durchsetzt und die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bun-destag bekommt, die politische Landschaft erheblich ändern.

Die FDP fordert schon seit langem, der Entwurf der EU-Verfassung solle den Wählern zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Grünen sind dafür, wenn auch der Obergrüne Joschka Fischer, von seiner erfolglosen Rundreise durch die Welt gerade zurückgekehrt, mit gramzerfurchtem Gesicht dringend vor dem deutschen Volk gewarnt hat, dem er noch nie getraut hat.

Die Argumente, die die Landesfürsten der CDU gegen eine Direktbeteiligung der Wähler abgeben, hat die Frankfurter Allgemeine aufgelistet. Die Vorsitzende Merkel verweist auf die Rechtslage, die jedoch veränderbar ist; schließlich hat man in der Vergangenheit das Grundgesetz schon dutzende Male geändert. Weiter zieht sie sich auf "grundsätzliche Erwägungen" zurück, ohne sie zu konkretisieren. Pfarrer Hintze, Spezialist der CDU für Europapolitik, hält Volksabstimmungen grundsätzlich für "Irrwege", die "in Stimmungsentscheidungen gegen die jeweilige Regierung münden". Das sind Argumente, die auf jede Wahl angewendet werden können, weshalb Pfarrer Hintze dann wohl in absehbarer Zeit auch Wahlen abzuschaffen gedenkt.

Der thüringische Ministerpräsident Althaus fürchtet, durch eine Volksabstimmung würden "die Gegner einer europäischen Union gestärkt werden", als sei es der Untergang Europas, wenn sich endlich auch in Deutschland Kritik an Brüssel und Straßburg institutionalisieren würde. Ministerpräsident Teufel aus Baden-Württemberg verweist darauf, daß die Väter des Grundgesetzes "sich zu Recht gegen plebiszitäre Elemente in der Verfassung entschieden" hätten, und das solle man, als sei das Grundgesetz das Wort Gottes, nicht ändern. Die hessischen und rheinland-pfälzischen CDU-Oberen lehnen ohne Begründung Volksabstimmungen ab. Der brandenburgische CDU-Vorsitzende Schönbohm leistet sich eine bezeichnende Erklärung für seine Ablehnung: Mit einer Abstimmung über die EU-Verfassung gebe man nachträglich zu, "daß auch über die Einführung des Euro ein Volksentscheid notwendig gewesen wäre". Recht hat er!

Wenn es denn tatsächlich der Gipfel allen Übels ist, wenn das Volk bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen darf, dann müßte die Schweiz längst im Chaos versunken sein. Das Gegenteil ist der Fall.

Die anderen CDU-Ministerpräsidenten oder Landesvorsitzenden halten sich mehr oder weniger bedeckt; nur der Saarländer Peter Müller fordert seit langem, daß der Bürger über die Annahme der EU-Verfassung entscheiden soll, so eine Bresche schlagend in die Mauer der CDU-Ablehnung.

Und nun fordert die Schwesterpartei auch die Volksabstimmung. CSU-Landesgruppenvorsitzender Glos meint, da Frankreich die Volksabstimmung einführt, bringe das die Bundesregierung in Verlegenheit. Das aber gilt jetzt verstärkt für Angela Merkel und die meisten anderen CDU-Granden.

In Wahrheit hat die Fernhaltung der Bürger von den Wahlurnen allein ihre Begründung in der Angst der Parteien, dadurch Einfluß zu verlieren. Die Parlamente sind besetzt mit Abgeordneten, die allein von den Partei-Führungsklüngeln ausgewählt worden sind und die von den Wählern nur noch abgenickt werden dürfen - eine für die Parteien bequeme Regelung. Und die soll nun bröckeln durch die Direktbeteiligung der Bürger?

Das Grundgesetz sieht bereits in Artikel 20 Abs. 2 vor, daß die Staatsgewalt nicht allein durch Wahlen, sondern ausdrücklich auch "durch Abstimmungen" ausgeübt wird. Wörtlich ist das sogar vorgesehen bei einer Neugliederung des Bundesgebietes. So fremd ist das plebiszitäre Element dem Grundgesetz also nicht. Es fehlte bislang nur der politische Wille, um diese Art der politischen Willensbildung auszubauen und damit die Bürger an Staat und Demokratie heranzuführen. Das scheint gerade in dieser Zeit dringend notwendig zu sein!


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