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23.10.04 / Ärztliche Befunde für Wahlkampf angefordert

© Preußische Allgemeine Zeitung / 23. Oktober 2004


Ärztliche Befunde für Wahlkampf angefordert

Die ukrainische Präsidentschaftswahl am 31. Oktober wirft ihre Schatten voraus - und bis nach Wien. Denn der oppositionelle Kandidat Viktor Juschtschenko war von einer mysteriösen Erkrankung befallen worden, als deren Auslöser seine Anhänger einen bakteriologischen Anschlag vermuten und zu deren Behandlung er bereits zweimal in einer Wiener Privatklinik weilte. Die ukrainische Regierung ihrerseits versucht mit allen Mitteln, an die Befunde heranzukommen, was von der Klinik zunächst mit Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht abgelehnt wurde. Das Wiener Landesgericht hat nun zwar die Akten beschlagnahmt, aber sie bisher nicht an die ukrainischen Behörden weitergeleitet. Österreich hatte beim Beitritt zum europäischen Rechtshilfeabkommen Vorbehalte bezüglich gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten vorgebracht. Sollte Österreich die Akten dennoch ausliefern, droht Juschtschenkos Wiener Anwalt mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik. Dann wird der vom jetzigen Präsidenten Leonid Kutschma selbst ausgewählte Nachfolger Viktor Janukowitsch längst schon ukrainischer Präsident sein. RGK


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