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06.11.04 / Schutz im Pflegefall

© Preußische Allgemeine Zeitung / 06. November 2004


Schutz im Pflegefall

Um bei der Pflege richtig abgesichert zu sein, ist eine zusätzliche Versicherung durchaus sinnvoll. Bei der Begründung des Pflegeversicherungsgesetzes hat sich der Gesetzgeber nämlich wie folgt geäußert: Mit den Leistungen der Pflegeversicherung wird eine Vollversicherung der Pflegebedürftigkeit weder angestrebt noch erreicht. Die Pflegeversicherung ist eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen, die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen. Die soziale Pflegepflichtversicherung und die private Pflegepflichtversicherung können durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden.

Dem Versicherten stehen zwei Arten von Zusatzversicherungen zur Verfügung: a) Pflegetagegeldversicherung, b) Pflegekosten-Versicherung. Bei der Pflegetagegeld-Versicherung (a) wird bei Pflegebe- dürftigkeit ein Tagegeld gewährt. Die Höhe dieses Tagegeldes legt der Versicherte bei Vertragsabschluß fest, beispielsweise 25 oder 50 Euro Tagegeld. Dieses Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegeaufwendungen gezahlt. Ein Kostennachweis ist nicht erforderlich. Unterschieden wird aber nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, bei einigen Tarifen auch danach, ob zu Hause oder im Heim gepflegt wird. Die Beiträge für eine solche Pflegeversicherung hängen vom gewünschten Leistungsumfang ab, vom Eintrittsalter sowie dem Gesundheitsrisiko beim Vertragsabschluß und dem Geschlecht. Für ein Pflegtagegeld von zehn Euro zahlt ein 30jähriger Mann etwas über zwei Euro, eine gleichaltrige Frau etwas über drei Euro Beitrag.

Die Pflegekosten-Versicherung (b) knüpft an die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung an, das heißt es werden Kosten übernommen, die nach Vorleistung von gesetzlicher oder privater Krankenversicherung übrigbleiben. Je nach Bedürfnis des Versicherten kann er wählen zwischen Tarifen, die die wirklichen Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. In vielen Tarifen sind gleichzeitig Höchstgrenzen für die Kostenerstattung vorgesehen. Für eine Pflegeversicherung zahlt ein 30jähriger Mann etwa sechs Euro Beitrag, eine gleichaltrige Frau etwa elf Euro. Bei vollstationärer Pflege können bis etwa 720 Euro gezahlt werden. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Ende der Wartezeit. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. J. Ham.


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