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08.01.05 / Zwischen Vorstellung und Wirklichkeit / Politik und Interessenverbände haben sich des Themas "Hochschule" bemächtigt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 1 vom 08. Januar 2005

Zwischen Vorstellung und Wirklichkeit
Politik und Interessenverbände haben sich des Themas "Hochschule" bemächtigt
von George Turner

Seit Jahrzehnten sind die Hochschulen, vor allem die Universitäten, Gegenstand des öffentlichen Interesses und der Kritik. Das Unbehagen äußert sich mit Blick auf die große Zahl der Studierenden (zwei Millionen insgesamt an den Hochschulen, davon mehr als zwei Drittel an Universitäten), der Überfüllung in einzelnen Studiengängen (bis zu 10.000 in einigen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten), der langen Studiendauer (13 Semester), dem hohen Durchschnittsalter der Absolventen (28 Jahre) und deren angeblich fehlendem Praxisbezug.

Dies und anderes wird als unerträglich empfunden. Es müsse geändert werden. Das soll erreicht werden durch mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Darum verzichtet das derzeitig geltende Hochschulrahmengesetz auf Detailregulierungen und sieht mehr Möglichkeiten für Experimente vor. Darüber hinaus geht die Forderung, das Hochschulwesen ganz den Ländern zu überlassen. An dieser Frage ist letztlich die sogenannte Föderalismuskommission gescheitert.

Man fragt sich allerdings, was in den letzten 35 Jahren in und mit den Hochschulen angestellt wurde, wenn jetzt zu Versuchen animiert wird, die Gestaltung der Studiengänge und die Organisation der Institutionen zu reformieren. Nachdem seit Ende der 60er Jahre

Hochschulgesetze in den elf alten Bundesländern geschaffen worden sind, wurden sie im Schnitt jeweils sechsmal novelliert. Zählt man das Rahmengesetz mit seinen Änderungen und die Gesetzgebung in den neuen Ländern dazu, so kommt man leicht auf rund 100 sich zum Teil grundsätzlich unterscheidende Fassungen von Gesetzen, welche in Bund und Ländern länger oder kürzer gegolten haben, von kleineren Änderungen ganz abgesehen.

Im allgemeinen fühlt sich jede Landesregierung bemüßigt, zu Beginn einer Legislaturperiode zunächst einmal das Hochschulrecht in grundsätzlichen Punkten zu novellieren. Durch eine dadurch entstehende Flut von Veränderungen wird deutlich, daß es erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Regeln für die Hochschulen gibt.

Das kann nicht verwundern, wenn man bedenkt, wer alles Interesse am tertiären Bildungsbereich hat und dies auch lautstark kund-tut: Bundes- und Länderministerien, Fraktionen und Ausschüsse in den Parlamenten, Kultusministerkonferenz, Wissenschaftsrat, Rektorenkonferenz, Rechnungshöfe und Interessenverbände aller Art wie Hochschul- und Lehrerverbände, Organisationen der Wirtschaft, Gewerkschaften und so weiter, und

so weiter. Dies läßt erahnen, welche unterschiedlichen Vorstellungen und Forderungen auf die Hochschulen einwirken und welchen zentrifugalen Kräften sie ausgesetzt sind.

Die Gründe für ein solches breites Interesse liegen auch darin, daß der Anteil der Studierenden an der gleichaltrigen Bevölkerung innerhalb von 40 Jahren von drei Prozent auf rund 35 Prozent gestiegen ist (vgl. PAZ vom 6. November 2004) und damit viel größere Bevölkerungskreise Anteil nehmen an dem, was an den Hochschulen geschieht. Deswegen ist es auch ein Feld, das politisch interessant und umkämpft wird. Das wirkt sich in allen Bereichen aus, die für das Gesamtgefüge der Institution entscheidend sind. Sie können durch Gesetze sehr unterschiedlich ausgestaltet werden; die konkrete Handhabung bestehender Normen ermöglicht weiter divergierende Erscheinungen.

Im Gesetzgebungsverfahren in den Ländern ist es in der Vergangenheit auf Grund der politischen Konstellationen zu sehr unterschiedlichen Lösungen gekommen, je nachdem wie die Mehrheiten in den Parlamenten beschaffen waren. Das Ergebnis sind in aller Regel Kompromisse, bei denen sich widersprechende Lösungen in den gesetzlichen Regelungen nebeneinander finden.

Dies verdeutlicht zweierlei: Es gibt kein einheitliches Bild von der Universität, und es wird keine Zufriedenheit über das jeweils Erreichte geben, weil kein Gesetz "aus einem Guß" ist. In der Vergangenheit sind die Vorgaben des Rahmengesetzes als Vorteil verstanden worden, weil auf diese Weise ein gewisses Maß an Übereinstimmung und Vergleichbarkeit im Hochschulwesen gewährleistet schien. Je deutlicher es aber wird, daß es eine Illusion ist, von einem einigermaßen gleichmäßigen Niveau in der Ausbildung und im Abschluß auszugehen, verliert auch die Position an Boden, welche die Einheitlichkeit des Hochschulwesens de jure erhalten möchte.

Nicht zuletzt weil man erkannt hat, daß die Ausbildung in Deutschland immer weniger attraktiv für Ausländer geworden ist und dies für die wirtschaftlichen Kontakte in der Zukunft sehr nachteilige Folgen haben kann, wird mehr Freiheit für die Universitäten gefordert. Jetzt wird das Heil im Wettbewerb gesucht, also in der Zulassung unterschiedlicher Formen und Veranstaltungen nebeneinander.

In der Tat scheint dies der einzig gangbare Weg zu sein, nachdem alle Versuche, das Hochschulwesen einheitlich zu ordnen, fehlgeschlagen sind. Die Universitäten "in die Freiheit entlassen", wie es der frühere Bundespräsident Herzog empfohlen hat, bedeutet aber auch ein gewisses Risiko einzugehen. Mit dem Wegfall verbindlicher Rahmenbestimmungen wird die Unübersichtlichkeit zunehmen und das Erscheinungsbild der Hochschulen noch verwirrender sein, als es das jetzt schon ist. Das wird nicht nur die interessierte Öffentlichkeit zu spüren bekommen, das werden Personalchefs in noch größerem Maße als bisher zu beachten haben; vor allem aber werden es die Studierwilligen und die Studierenden erfahren. Die Stärke der deutschen Universitäten - in allerdings nicht mehr ganz so junger Vergangenheit - war deren Garantie für weitgehend gleichwertige Qualität in ihrem Angebot und bei der Bewertung ihrer Abschlüsse. Das hat sich geändert und ist wohl kaum wieder herstellbar. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Erwartung von dem, was Universitäten zu leisten haben, nämlich ob sie (nur) Stätten von Lehre und Forschung oder politische Exerzierplätze sein sollen - um extreme Positionen zu nennen. Da es keine Übereinstimmung darüber gibt, wie Universitäten gestaltet sein sollen und welche Aufgaben sie haben, bleibt keine andere Wahl, als mehr "Freiheit zu wagen". Die Vielfalt wird verwirrend sein, aber andere Möglichkeiten sind verspielt.

Es wird nicht die Universität der Zukunft geben. Unsere Ausbildungs- und Forschungsstätten werden zwar eine einheitliche Bezeichnung tragen, sich aber in noch größerem Maße als bereits bisher voneinander unterscheiden. Das eben ist das Ergebnis der Feststellung, daß es kein einheitliches Bild von der Universität gibt. Dies wiederum ist die Folge der unterschiedlichen Vorstellungen von dem, was Universität ist und sein soll(te).


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